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Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 28 Mai 2009, 23:36
von Saboteur
Super Post! Danke!
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 29 Mai 2009, 07:31
von Zejtnot
kaisa hat geschrieben:Würde halt gerne wissen, wie penibel auf sowas geachtet wird und wie die Rechtslage ist. Ich muss ja unterscheiden können, ob der nette Militionär nur sein Gehalt aufbessern möchte.
Die Rechtslage ist eindeutig in unseren FAQ beschrieben:
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=4170.
Du bist verpflichtet, Dich in jedem Ort (!) spätestens am dritten Arbeitstag zu registrieren! Wenn Du also über drei Tage keine Registrierung mehr hast und nicht nachweisen kannst, dass Du in dieser Zeit ständig unterwegs warst (Zugtickets, Tankquittungen), verstößt Du gegen die Registrierungsvorschriften.
Insofern hatte der Milizionär eindeutig Recht. Du hättest vom dritten Hotel eine Registrierung haben müssen (beziehungsweise die Kopie der Registrierung, das Original bleibt im Hotel). Hotels sind sogar verpflichtet, auch bei einer Nacht umgehend zu registrieren.
Jedoch gibt es Hotels, die Ausländer nicht gemäß dem automatisierten Verfahren registrieren können ... sicher warst Du in einem solchen gelandet. Hier kann man - so haben es Freunde gemacht - mit einer Bestätigung des Hotels persönlich in die Meldestelle gehen und sich registrieren.
Penibel oder nicht penibel - kann man nicht eindeutig sagen. In Moskau und St. Petersburg wird es im Moment sehr lax gehandhabt. In den Regionen hört man häufiger von Kontrollen, meist bei der Abreise auf dem Flughafen - hier fürchten die meisten, den Flug zu verpassen und zahlen, egal ob dies begründet ist oder nicht.
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 29 Mai 2009, 10:06
von kaisa
Danke für die ausführliche Antwort. Ich werde es wohl diesen Sommer nochmal brauchen. Es war zu köstlich, wie der Beamte so auf meine Situation (Flug weg, grooooooooooooßes Formular) und deren Lösung aufmerksam machte...Ich kringel mich heute noch über diese Situation. Ich kann nur empfehlen, Bargeld etwas zu trennen, dass man nicht zu viel in einer Tasche hat, falls man mal was vorzeigen muss.
Was mich aber so interessiert, was Beamte denn so verlangen oder vorschlagen? Von Russen habe ich gehört, dass bei Straßenkontrollen so 5€ fällig werden und oft gleich der Kollege eine Straßenkreuzung weiter angerufen und der arme Autofahrer gleich wieder abkassiert wird.
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 29 Mai 2009, 12:08
von Zejtnot
kaisa hat geschrieben:Was mich aber so interessiert, was Beamte denn so verlangen oder vorschlagen?
Je nachdem wie viel Zeit bis zum Abflug bleibt.

Also in Novosibirsk habe ich von 1000 bis 1500 Rubel gehört.
Selbst habe ich aber noch nie gezahlt, da diese 3-Tage-Regelung quasi nicht nachprüfbar ist. Der Milizionär muss das eigentlich nachweisen - ich kann ja getrampt sein oder mit Marschrutkas ohne Fahrschein gefahren sein. Um so dreist zu streiten, sollte man aber das Gesetz möglichst genau kennen und auch etwas Erfahrung mit der Mentalität seines Gegenübers haben - sonst kann man den Flug wirklich verpassen.
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 29 Mai 2009, 12:12
von kaisa
oh. dann war der an meinem Flughafen gierig, nahm 2000 und schob netterweise die kleinen Scheine zurück...
hach, herrlich, wie er vorher gemächlich auf das große Formular aufmerksam machte und am Ende seinen Bonus dezent in die Zeitung schob. Einmal muss man sowas mal erlebt haben.....

Ich finde, es ist das Geld wert :-P
![genau [genau]](./images/smilies/genau.gif)
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 29 Mai 2009, 13:08
von wolk0815
Zejtnot hat geschrieben:..und auch etwas Erfahrung mit der Mentalität seines Gegenübers haben...
Gibt´s da für den "Notfall" irgendwelche Tipps? Also ausser dem Hinweis auf das Gesetz, dessen hier zutreffende Auszüge man ja notfalls dabei haben könnte.
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 29 Mai 2009, 13:25
von kaisa
Hab mal gehört, dass der Hinweis auf die Deutsche Botschaft auch immer gut sein soll. Sollte man dann aber noch wissen, was das auf russisch heisst und auch wirklich die Nummer dabeihaben.
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 29 Mai 2009, 13:44
von wolk0815
Nummer dabei haben: definitiv. Man kann zwar auch bluffen, aber wäre blöd, wenn der Bluff dann auffliegen muss. Wissen was es auf Russisch heisst? Denke das ist nicht einmal nötig. Dazu sind sich die Worte Konsulat und консульство zu ähnlich. Das sollte dann auch ein Milizionär erkennen. Man darf dann im Bezug auf Moskau halt nicht ´Botschaft´ verwenden.
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 01 Jun 2009, 12:39
von Zejtnot
wolk0815 hat geschrieben:Gibt´s da für den "Notfall" irgendwelche Tipps?
Meine Argumentation: "Ich kenne das Gesetz sehr genau, ich weiß, dass ich alles richtig gemacht habe. Wenn ich nun meinen Flug wegen Ihnen verpasse, dann werde ich mich schriftlich über sie beschweren. Und ich verspreche Ihnen, dass ich ein Ersatzticket von Ihnen persönlich einfordern werde!"
Wohlgemerkt: Für solch eine Aussage sollte man sich GANZ SICHER sein, dass man wirklich alles richtig gemacht hat. Sonst geht das nach hinten los.
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 01 Jun 2009, 12:49
von kaisa
So gut russisch muss man erst können
