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Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 04 Mai 2008, 11:55
von manuchka
Zejtnot_ hat geschrieben:Hat man die Genehmigung der Einstellung, gibt es die Plastikkarte. Mit der Plastikkarte gibt es wiederum das Arbeitsvisum. Für dieses Visum gibt es aber keine extra Quote!!!
Leider Fehlanzeige, Zejtnot... ich hatte das mit den Quoten ja schon mal geschrieben: http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=7437& - es gibt Quoten sowohl für die Arbeitserlaubnis als auch für die Arbeitsvisa-Einladungen... und wer eine Arbeitserlaubnis hat, muss noch lange nicht in die - viel geringere - Quote für die Visa reinrutschen. Das ist natürlich unlogisch, aber wen wundert das hier?

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 05 Mai 2008, 06:47
von Zejtnot
Peinlich. Sorry, ich ging davon aus, dass die zweite Quote für die Aufenthaltsgenehmigungen war. Damit gibt es ja dann quasi drei Quoten, oder?

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 05 Mai 2008, 10:51
von manuchka
Genau, so habe ich das auch verstanden.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 05 Mai 2008, 18:37
von zimdriver
Zejtnot_ hat geschrieben:....
(Wobei natürlich die Frage aufkommen wird, ob Du dein abgelaufenes Visum einfach so in ein Arbeitsvisum umwandeln kannst - ohne Strafe wird das nicht abgehen. ...
Umwandeln??? Das wird dann aber $$$$ehr $$$$chwierig werden. Habe ich noch nie gehört.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 06 Mai 2008, 10:33
von Zejtnot
Na ne ordentliche Strafe gibt es sowieso.

Das einzige was ich dazu kenne: Bekannte hatten sich letztens irgendwie nicht rechtzeitig umgemeldet (waren umgezogen) - die Strafe war wohl im Bereich 40.000 Rubel! Ganz offiziell. (Kein Scherz.)

Das Gesetz erlaubt übrigens noch deutlich mehr.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 06 Mai 2008, 11:55
von Berliner
Zejtnot, deine Messages in allen Aehren, aber du hast Dich schon mal geirrt. Du wuerdest mir mehr helfen mit Gesetzestexten und nicht nur mit Panikmache. Danke.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 06 Mai 2008, 12:19
von Zejtnot
Berliner - sorry für den Irrtum zuvor. Ich bleibe dennoch bei meiner Meinung, dass Dir Deine Arbeitsgenehmigung grundsätzlich bei der Argumentation helfen wird.

Bezüglich der Strafen, hier der Gesetzestext: http://www.center-migracia.ru/index_4.htm (rechte Seite). Verstöße gegen die Migrationsregeln werden mit 10 bis 15 Tagessätzen für den Migranten und 20 bis 5000 Tagessätzen für die einladende Seite geahndet. Illegaler Aufenthalt wird mit 20 bis 50 Tagessätzen bestraft. Illegale Beschäftigung kostet bis zu 8000 Tagessätze. Ein Tagessatz sind 100 Rubel.

Um dem Vorwurf der Panikmache vorzubeugen: Ich kenne nur einen Fall, wo von solch hohen Strafen Gebrauch gemacht wurde. (Ich kenne rund 50 Deutsche in Novosibirsk.)

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 06 Mai 2008, 13:04
von Berliner
Zejtnot, das war mal sehr sehr konstruktiv! Vielen Dank fuer Deine Informationen. Das hilft mir wirklich weiter. danke nochmals.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 05 Nov 2008, 18:01
von kazan
Berliner hat geschrieben:Richtig.
Die Arbeitserlaubnis (Plastikkarte) ist die Voraussetzung fuer die Beantragung eines Arbeitsvisums. Um dieses zu beantragen benoetigt man wiederum eine entsprechende Einladung des ....Ministeriums. Diese erhält man wenn sich der AG dort hat registrieren lassen, man - wie gesagt - im Besitz der Plastikarte ist und in der Quote befindet. So hab ich es verstanden.
Gilt für Selbständige anscheinend nicht!?
manuchka hat geschrieben:...Oder du schreibst "selbständig" rein.
Ist es richtig, dass für ein Geschäftsvisum (mehrfach) 1 Jahr keine weiteren Unterlagen nötig sind, sondern der Visaantrag genauso ausgefüllt werden kann wie mein 30 Tage Touristenvisa, wenn ich selbständig bin?
Habe mit einem Visaservice-Anbieter telefoniert und diese Information bekommen.

Danke für die Aufklärung.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 06 Nov 2008, 15:44
von Zejtnot
kazan hat geschrieben:
Berliner hat geschrieben:Richtig. Die Arbeitserlaubnis (Plastikkarte) ist die Voraussetzung fuer die Beantragung eines Arbeitsvisums. ...
Gilt für Selbständige anscheinend nicht!?
Warum nicht? Ich kann jedenfalls nirgends eine Ausnahmeregelung für частные предприниматели (Selbstständige) in der Ausländergesetzgebung entdecken.
Ist es richtig, dass für ein Geschäftsvisum (mehrfach) 1 Jahr keine weiteren Unterlagen nötig sind, sondern der Visaantrag genauso ausgefüllt werden kann wie mein 30 Tage Touristenvisa, wenn ich selbständig bin?
Nein, so stimmt das nicht. Für ein Geschäftsvisum - erst recht eins für ein Jahr - muss immer eine Einladung vom Innenministerium bestätigte vorliegen. Willst Du für Dich selbst eine solche Einladung aus Deutschland beim Moskauer Innenministerium beantragen?

Was gut sein kann, dass Dein Visa-Service für Dich eine solche Einladung aus Russland organisiert - dann lädt Dich formell irgendeine Firma ein. Das ist sehr üblich.

Ich glaube, wir hatten es schon erwähnt: Diese "Geschäftsvisa (mehrfach), 1 Jahr" gelten nicht das ganze Jahr sondern maximal 90 Tage pro Halbjahr. Du bist Dir dessen hoffentlich bewusst!