Re: Laptop bei der Ein-und Ausreise
Verfasst: 05 Sep 2009, 16:55
Na ja, Käse ist es so und so. In dem von mir zitierten Brief der Zoll-Zentrale heißt es auch:
"Höchstmengen und Wertgrenzen andere Waren als Tabakwaren, alkoholhaltige Waren, Kraftstoffe und Arzneimittel:
a) bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro,
b) für Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro,
c) für Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro.
Abgabepflichtige Waren sind bei der Einreise mündlich unter Vorlage der Kaufbelege bei einem Zollbeamten anzumelden (Flugreisende müssen den "Roten Ausgang" benutzen)."
Es ist also sträflicher Leichtsinn, den "Roten Ausgang" nicht zu benutzen, wenn abgabepflichtige Waren mitgeführt werden. Wird man erwischt, ist es eine Straftat.
"Höchstmengen und Wertgrenzen andere Waren als Tabakwaren, alkoholhaltige Waren, Kraftstoffe und Arzneimittel:
a) bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro,
b) für Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro,
c) für Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro.
Abgabepflichtige Waren sind bei der Einreise mündlich unter Vorlage der Kaufbelege bei einem Zollbeamten anzumelden (Flugreisende müssen den "Roten Ausgang" benutzen)."
Es ist also sträflicher Leichtsinn, den "Roten Ausgang" nicht zu benutzen, wenn abgabepflichtige Waren mitgeführt werden. Wird man erwischt, ist es eine Straftat.