Gunnar hat geschrieben:... Und meine Antwort lautete, dass er nach meiner Meinung überhaupt nicht ergebnisorientiert beeinflussen soll sondern dass er die Gerichte nachhaltig ermutigen soll, die Art und Weise ihrer Rechtsfindung zu ändern. ... Wie wäre z.B. folgende öffentliche Äußerung gewesen:
"Was die Pussys da getan haben hat verständlicher Weise einen großen Teil der Bevölkerung in ihren Gefühlen und in ihrem christlichen Glauben verletzt. Andererseits wissen wir, dass in dieser Zeit der Formierung einer selbstbewussten und eigenständigen Gesellschaft auch extreme Formen als Ausdrucksmittel der eigenen Meinung gesucht werden. Es ist hier die Aufgabe unserer unabhängigen Gericht, eine ausgewogene Balance zwischen dem Frieden kirchlicher Institutionen und dem Recht des Bürger auf eine freie Meinungsäußerung durch sorgfältige und ausführliche Abwägung dieser Rechtsgüter zu schaffen. Dabei erwarte ich, dass das Gericht auch mögiche Aspekte einer freien Kunstausübung in seine Abwägungen einbezieht. Unsere Verfassung wurde geschaffen, um die verschiedenen Rechte unserer Büger optimal zu schützen. Die Gerichte sind aufgerufen, diese im Kollisionsfall überzeugend in Einklang zu bringen."
Aber gelesen hast Du wohl doch nicht, was Putin hierzu auf verschiedenen Pressekonferenzen gesagt hat?! (Ich bin kein Fan, halte ihn aber fuer einen "normalen" gemaessigten Politiker, nicht besser und nicht schlechter als im Westen ueblich.)
Und hast Du eigentlich vergessen, dass Cookie ausdruecklich die weitaus entschiedeneren, widerspruechlichen Forderungen scheinheiliger Politiker/Journalisten/Kuenstler, ... kritisiert hat, die ja wohl eindeutig verlangten, dass Putin die Freisprechung der Pussies bzw. eine grundlegende Strafmilderung VERANLASST!? Und diese Forderungen sind doch wohl gleichbedeutend mit der Aufforderung zum Verfassungsbruch ...

Deine "Empfehlungen" haben sich nun schrittweise schon weit hiervon entfernt, eine Variante der "Salamitaktik" ...
Da wäre die Richterin bei der Abfassung ihrer Urteilsbegründung aber mächtig ins schwitzen gekommen....
Worauf stuetzt sich denn das!? Du willst doch nicht etwa hier suggerieren, Du haettest auch nur eine Seite der Urteilsbegruendung gelesen!? Oder deren Verlesung online verfolgt!?
Vielleicht solltest Du Dir wenigstens mal die Abschnitte heraussuchen (lassen), wo die Richterin sich mit den Grundrechten auseinandersetzt. Ob sie das hinreichend getan hat und hierbei stets die Akzente richtig gesetzt hat, auch darueber wird nun bald das Gericht der uebergeordneten Instanz befinden. Und das Gericht kann sich letztlich auch an das Verfassungsgericht wenden, wenn es zu der Auffassung kommt, dass ihm grundsaetzlich unklar ist, wie bestimmte Verfassungsartikel zu interpretieren sind, oder dass konkrete gesetzliche Bestimmungen, z.B. im Strafrecht, im Widerspruch zum Verfassungsrecht stehen. Das ist doch nicht die Aufgabe des Praesidenten.