Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?
Verfasst: 27 Sep 2012, 16:26
Davon gehe ich mal aus, ich mache beruflich ja auch etwas Anderes (was ich dann wahrscheinlich besser kann als Gunnar).bauplan hat geschrieben:Gunnar könnte das alles viel besser.
Allerdings sollten wir uns auch nicht von der Frage "normale oder schwere/Körperverletzung" ablenken lassen, sondern weiter das Augenmerk auf dem Rowdytum lassen.
Eine Art "Gummiparagraph", der in ähnlicher Form auch in der DDR wohl schon sehr viel Unheil angerichtet hat.
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafgeset ... 9#RowdytumRowdytum
Insbesondere der § 215 („Rowdytum“) war so unbestimmt, dass er oft für politische Verurteilungen genutzt wurde.
„Wer sich an einer Gruppe beteiligt, die aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung oder der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens Gewalttätigkeiten, Drohungen oder grobe Belästigungen gegenüber Personen oder böswillige Beschädigungen von Sachen oder Einrichtungen begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Haftstrafe bestraft.“
Interessant wäre hier vor allem die Abrenzung zwischen Körperverletzung und Rowdytum. Besonders natürlich im Hinblick auf das Vergehen Lebedevs. Also, was genau an seiner Attacke dazu geführt hat, dies als Rowdytum zu bewerten. Denn zumindest der Staatsanwalt hat es ja wohl schon mal so gesehen. Und der müsste doch eigentlich irgendwelche Gründe haben, warum er das so bewertet.