Gunnar hat geschrieben:Übertragen auf den Pussyfall. Rowdytum ist nach den russischen Strafgesetz verboten und wird bestraft. So weit so gut. Vielleicht war die hier gezeigte Form des Rowdytums aber durch ein anderes Verfassungsrecht (Meinungsfreiheit oder Kunst (geniesst letztere in Russland überhaupt Verfassungsrang?)) geschützt? So wie das Abschneiden einer halben und vollkommen gesunden Vorhaut eines kleinen Kindes trotz Eingriff in seine Unversehrtheit möglicherweise durch ein anderes Verfassungsrecht geschützt ist. Gibt es Anzeichen für eine solche Rechtskollission muss eine Debatte um die Abgrenzung enstehen, wie wir sie in D bezüglich der Beschneidung haben. Daneben kann der Verurteilte (nach einem Gang durch die Instanzen) das Verfassungsgericht anrufen damit dort verbindlich festgestellt wird, wie die Verfassung im konkreten Fall auszulegen ist. das bietet die russische Verfassung nicht, sagt Nikolaus. Der Verletzte kann keine Verfassungsbeschwerde wegen der seiner Meinung nach fehlerhaften Rechtsanwendung erheben. Will er Grundrechte überprüft haben, muss und kann er dies allein vor dem EGMR machen.
1. Rowdytum ist verboten und wird bestraft - wie Du schon schriebst ja.
2. Ist dieser Pragraph verfassungswidrig? Da sind wir -glaube ich- ebenfalls einer Meinung nein.
3. Ist das von Pussy Kunst? Ich sage nein, Du evtl. oder ja.
4. Wäre es möglich gewesen, diese "Kunst" ohne Verletzung des Pragraphen über Rowdytum auszuüben? Ja, dafür gibt es z. B. den Park Kultury usw. Dort hätten die Pussies den Affentanz machen können, wohl bis der Park abends geschlossen wird. Es hätte wohl niemanden interessiert....
5. War den Pussies bewußt, dass sie, wenn sie diese "Kunst" in der Kirche darstellen, gegen den Paragraphen des Rowdytums verstoßen? Ja, sage ich und wird wohl von der ganzen russ. Bevölkerung so gesehen, denn so etwas macht man nicht in der Kirche....daher Vorsatz und keine Fahrlässigkeit!
6. Strafmaß? Für mich -wie ich schon schrieb- ebenfalls zu hoch? Einfache Geldstrafe? Sage ich nö, 0,5 oder 1 Jahr Gefängnis ist in Ordnung, damit Nachahmer auch abschreckt werden. Vielleicht (weiß ich aber nicht!) ist die Richterin sehr gläubig und fand daher das Strafmaß angemessen, das kann jedem auch in jedem Land passieren (je nach dem, was man für einen Richter bekommt), dafür gibt es die 2. Instanz. Diesen Weg gehen ja nun die Pussies....
Also, soll deswegen, wie von allen ausländischen Journalisten, Politiker usw. gefordert wird, die Politik sich in die Justiz einmischen und gerade das tun, was vorher immer behauptet wird (Fall Yukos usw.) und nicht in Straßburg bewiesen werden konnte?