Warum sollte ich Dir die Recherchearbeit abnehmen? i4a und binational liefern genug Bsp.lixil hat geschrieben:Und wenn du einen Fall aufzeigst bei dem eine ABH der FZF mit der Begründung der Arbeitslosigkeit des deutschen Ehepartners nicht zugestimmt hat und anschließen noch vor das Gericht gezogen ist, ja, dann könnte man deine Aussage ernst nehmen.
Wenn man von einem Auto überfahren wird, tut das verdammt weh. Brauchst Du auch dafür "Beweise" oder willst Du es selbst ausprobieren?
Naja, gesunder Menschenverstand ist halt nicht jedermanns Sache.

