Re: Verdacht auf Scheinehe
Verfasst: 09 Aug 2011, 06:24
Also grundsätzlich sehe ich es auch so, dass hier seitens der Behörden schnell der Verdacht auf Scheinehe aufkommen kann. Die Dame war vorher mit einem Marokkaner verheiratet, mit dem eine FZF aufgrund dessen krimineller Vergangenheit scheiterte. Schwupp-di-wupp verliebt sie sich in einen Deutschen und möchte nun zu dem - ich würde da als Beamter auch definitiv kritisch nachfragen.
Aber, pirscher, wenn bei Euch alles in Ordnung ist, dann wird auch eine ganz legale FZF gelingen. Stellt Euch auf einen etwas komplexeren Ablauf ein, detailliertere Rückfragen, etc. Aber am Ende darf man Euch - so lange alle Voraussetzungen, wie Sprachkenntnisse, erfüllt sind - die FZF nicht verweigern.
Denn eines klappt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht: Aus einem polnischen Touristenvisum vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung zu machen. Die könnt ihr in der Zeit beantragen - aber dann geht es sowieso wieder zurück nach Marokko für ein Familienzusammenführungsvisum. Und dann kommt dort die Frage: "Wieso waren Sie eigentlich gerade mit einem polnischen Visum in Deutschland? Haben Sie etwas zu verbergen?"
Aber, pirscher, wenn bei Euch alles in Ordnung ist, dann wird auch eine ganz legale FZF gelingen. Stellt Euch auf einen etwas komplexeren Ablauf ein, detailliertere Rückfragen, etc. Aber am Ende darf man Euch - so lange alle Voraussetzungen, wie Sprachkenntnisse, erfüllt sind - die FZF nicht verweigern.
Und dann? Angenommen sie bekommt tatsächlich - trotz des zentralen Schengeninformationssystems - ein polnisches Touristenvisum für vier Wochen. Diese vier Wochen sind irgendwann vorbei - bleibt sie dann als Illegale bei Dir?pirscher hat geschrieben:Deshalb fragte ich ja ob es möglich ist, falls ihr das Visum aufgrund eines Scheineheverdachtes verweigert wird, mit einem Schengenvisum nach Frankreich oder Polen zu fliegen und ich hole sie dann ab. Oder habe ich das falsch verstanden?
Denn eines klappt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht: Aus einem polnischen Touristenvisum vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung zu machen. Die könnt ihr in der Zeit beantragen - aber dann geht es sowieso wieder zurück nach Marokko für ein Familienzusammenführungsvisum. Und dann kommt dort die Frage: "Wieso waren Sie eigentlich gerade mit einem polnischen Visum in Deutschland? Haben Sie etwas zu verbergen?"