DAS Thema muss meine Frau jetzt beim nächsten Russland-Besuch auch mal mit denen klären....Norbert hat geschrieben: Übrigens, eine russische Aufenthaltserlaubnis erlischt sobald Du mehr als 183 außerhalb des Landes bist. Manche Migrationsbehörden meinen sogar, dass man mehr als 183 Tage pro Jahr in Russland sein muss, damit die Erlaubnis gültig bleibt. Damit müsstest Du die Erlaubnis quasi jedes Jahr neue beantragen, wenn Du sie nicht ausgiebig genug nutzt.
Vor allem, da ich den Stempel "Vid na Schitelstvo vidan...." im Pass habe. Ob ich da "einfach so" von der Botschaft ein Visum kriegen würde... glaub ich irgendwie nicht.



