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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 19 Okt 2009, 11:21
von Dietrich
Norbert hat geschrieben:
Übrigens, eine russische Aufenthaltserlaubnis erlischt sobald Du mehr als 183 außerhalb des Landes bist. Manche Migrationsbehörden meinen sogar, dass man mehr als 183 Tage pro Jahr in Russland sein muss, damit die Erlaubnis gültig bleibt. Damit müsstest Du die Erlaubnis quasi jedes Jahr neue beantragen, wenn Du sie nicht ausgiebig genug nutzt.
DAS Thema muss meine Frau jetzt beim nächsten Russland-Besuch auch mal mit denen klären....
Vor allem, da ich den Stempel "Vid na Schitelstvo vidan...." im Pass habe. Ob ich da "einfach so" von der Botschaft ein Visum kriegen würde... glaub ich irgendwie nicht.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 19 Okt 2009, 12:04
von Sibirier
Hast Du den Vid nicht abgegeben?
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 19 Okt 2009, 12:18
von Dietrich
Noe.... Wieso sollte ich?
Das hätte doch nur Stress bei der Ausreise gegeben...
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 19 Okt 2009, 12:43
von harald63
explicant hat geschrieben:Ja Norbert da hast Du recht. Aber stell Dir mal vor man verweigert mir aus irgendwelchen Gründen einmal das Visa, dann kann ich mein Eigentum nicht nutzen. Gut ich bin das Risiko eingegangen, aber ich glaube nicht dass Ausländer die in Deutschland Immobilien erwerben ein "Zutrittsrisiko" haben. Das ist in Russland schon ungewöhnlich.
Wenn eigener Immobilienbesitz irgendwelche Einreise-/Aufenthaltsansprüche begründen würden, könnte man damit sicher ziemlich leicht Schindluder treiben. Ich verkaufe eine Wohnung für x€, wenn der Besitzer dann seine Aufenthaltserlaubnis hat, kaufe ich für (x-meingewinn)€ wieder zurück und verkaufe dann an den nächsten...
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 19 Okt 2009, 12:56
von Sibirier
harald63, in Russland ist das schon problematischer, weil neben der Grundbesitzeintragung auch noch das Register mit den Registrierungen geführt wird....
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 19 Okt 2009, 12:58
von Sibirier
Dietrich hat geschrieben:Noe.... Wieso sollte ich?
Das hätte doch nur Stress bei der Ausreise gegeben...
Hast Du Dich beim örtlichen OVIR abgemeldet (wegen der jährlichen Registrierung?).
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 26 Nov 2009, 14:16
von diorshow
Die Punkte 5,6,7 aus der Liste kann man wegnehmen.
Wer gut Russisch kann, dem könnte die Seite
http://www.forumyuristov.ru/forumdisplay.php?f=70 sehr nützlich sein. Da kann man gute Beratung bekommen.
Übrigens, wenn jemand Hilfe braucht beim Behördenbesuch in Moskau, kann ich miene Hilfe als Dolmetscherin anbieten.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 01 Dez 2009, 10:27
von Norbert
diorshow hat geschrieben:Die Punkte 5,6,7 aus der Liste kann man wegnehmen.
Auf welcher Grundlage? In Novosibirsk wurden sie vor zwei Monaten noch gefordert?!
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 01 Dez 2009, 14:30
von m1009
Die Info haett ich auch gern.
im November wurden auch die nachweise zu den punkten 5,6 und 7, in N.Novgorod verlangt.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 02 Dez 2009, 12:11
von bella_b33
ich musste auch Ende 2008 die 3 dinge mit einreichen