Eigentlich ist doch ueberhaupt nichts so Unerwartetes passiert:
- Samuzewitsch hat gemerkt, dass sie aufgrund der "besonderen" Taktik der drei Verteidiger in der 1. Instanz vielleicht um Strafmilderungsgruende gekommen ist und hat sich im letzten Moment eine "kluegere" Verteidigerin genommen.
- Diese hat die Belege dafuer gefunden und strafmindernd geltend gemacht, dass Samuzewitsch tatsaechlich zwar auch ueber die Absperrungen gesprungen ist und an der Tat in vollem Umfang teilzunehmen beabsichtigte, aber bereits beim Auspacken ihrer Gitarre von dem Wachpersonal behindert und hinausgefuehrt wurde. (Das wurde bisher sowohl von Samuzewitsch als auch ihren Verteidigern unterlassen, auch in der Kassationsbeschwerde. Warum auch immer.)
- Und das Gericht hat eben die nicht zu Ende gefuehrte Tat, wie es das russische Strafgesetzbuch ja ermoeglicht, als Milderungsgrund akzeptiert und entschieden, die Strafe auf Bewaehrung auszusetzen, mit allen moeglichen Auflagen.
So etwas passiert doch massenhaft, ob nun in Russland oder sonstwo ...
Es wurde damit natuerlich weder das Urteil der 1. Instanz geruegt, noch gar irgendwelche prinzipiellen Verfahrensfehler, wie Pippie auch schon sagte.
- Samuzewitsch ist damit ja nicht straffrei ausgegangen, obwohl ich persoenlich zweifle, dass diese Entscheidung das Gerechtigkeitsempfinden der meisten Russen befriedigt, die haetten wohl eher eine etwas kuerzere, aber sofort anzutretende Strafe gesehen, aber ...
- Aber die Zirkusauftritte unserer interessierten Politiker, Journalisten, ... werden natuerlich weitergehen. Es ist ja klar, dass als naechstes eine Beschwerde ueber die heutigen Entscheidungen beim Praesidium des Moskauer Stadtgerichtes eingereicht wird. Und dann gibt es ja ggf. auch noch das Oberste Gericht der RF... Und schliesslich bekommt dann auch noch der Europaeische Menschenrechtsgerichtshof seine Moeglichkeit, wenn nun nicht sogar noch einer der Verteidiger hier im Forum endlich mal mitliest und noch eine Strafrechtsnorm findet, die mit dem russischen Verfassungsrecht kollidiert, und entsprechend Verfassungsbeschwerde einreicht. Konkrete Verstoesse im Urteil der Ersten Instanz gegen Verfassungsbestimmungen wurden ja offenbar von den Verteidigern bisher nicht ausgemacht. Jedenfalls wurde wohl weder im Kassationsantrag noch heute muendlich waehrend der Verhandlung auch nur irgend etwas Aehnliches angefuehrt, wenn ich nicht etwas verschlafen haben sollte.

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- Der Herr Abgeordnete Volker Beck, ist wie so oft, natuerlich der Beste; man sollte wirklich die Pussies nach Deutschland holen, moeglichst noch vor den hiesigen naechsten Wahlen. Leider scheint der aber auch nicht hier im Forum mitzulesen, sonst haette er bemerkt, dass es noch wirksamer waere, den Pussies als Leuten mit besonderen Verdiensten fuer die freiheitlich-demokratische Ordnung der Bundesrepublik als besondere Wuerdigung die deutsche Staatsangehoerigkeit zu verleihen. Rechtlich ist das wohl durchaus moeglich. Wenn die Pussies dann noch ihre russische Staatsangehoerigkeit aufgaeben, dann haette unsere Botschaft viele Moeglichkeiten, sie besser zu unterstuetzen, z.B. durch Umverlegung in das besondere Lager in Mordowien fuer verurteilte Auslaender, durch die Verbesserung der Haftbedingungen und geeignete deutsche Aerzte, ...
Natuerlich muss man da rechtzeitig anfangen, die Buerokratie braucht sicherlich auch bei solchen verdienstvollen Persoenlichkeiten etwas Zeit ...
