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Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?
Verfasst: 11 Okt 2012, 11:53
von Gunnar
Axel Henrich hat geschrieben:
Ist schon ne ziemliche Sauerei wie abfaellig du dich immer wieder ueber Sachen aeusserst, die du offensichtlich weder kennst, noch verstehst. Ob das ueber Glaeubige ist, oder deine Einlassungen zum Leben in Russland, zur DDR/FDJ, oder zuletzt auch dieser unmoegliche Psychiater-Spruch. Alles zwar nicht sehr erbaulich, aber doch sehr informativ um allein auf Grund deiner Schreibe einzuschaetzen, wes Geistes Kind du bist ... Gut zu wissen!
Dass ich Atheist bin räume ich gerne ein. Mir sind alle Religionen reichlich suspekt, insbesondere wenn sie inhaltlich stark von dem abdriften, was ja wohl der gute Kerngedanke der Religion ist. Toleranz, Nächstenliebe, Vergebung, Hilfsbereitschaft etc.
Das Anbeten von Ikonen (die ja im Orthodoxen Bereich selbst Heiligkeit erlangen) ist vor dem Hintergrund des biblischen Verbotes, sich Bildnisse von Gott zu machen ziemlich kritisch zu betrachten, ja, daher meine kritische Anspielung, die Du als Sauerei empfindest. Kritik als Sauerei, hm, passt eigentlich ins Bild.
Ich habe gestern mit großer Enttäuschung aus den Nachrichten entnommen, dass das Beschneidungsgesetz den Bundestag passiert hat. Auch hier find ich, dass das Abschnippeln der halben Vorhaut rein gar nix mit Religiositöt zu tun hat, wie ich sie interpretiere. Auch hier bin ich zu kritischen Anspielungen bereit. Was für eine Sauerei!
Meinen Punkt hast Du aber vielleicht trotz Deiner Empörung nachvollziehen können. Ernsthafte Rechtsstaatlichkeit dürfte den von Jesus in seiner Bergpredigt formulierten Grundsätzen in Umfang und Gewicht deutlich näher kommen als das bloße niederknienen vor Ikonen und das abspulen von Gebeten bei gleichzeitigem Einforden von Höchststrafen für ein paar verrückte Frauen die ihren politischen Enttäuschungen von der Verqucikung von Kirche und Exekutive Luft machen.
Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?
Verfasst: 11 Okt 2012, 12:02
von Sibirier
Ich habe gerade gelesen, dass die Anwaeltin der freigelassenen Frau plaediert hat, dass ein unvollendetes Verbrechen nicht mit gleichem Strafmass zu verurteilen ist, als ein vollendetes Verbrechen.
Damit hat sie sich von den anderen Anwaelten distanziert und die Handlung als eine Straftat/Verbrechen angesehen.
Sehe ich jedenfalls so.
Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?
Verfasst: 11 Okt 2012, 12:18
von Gunnar
Kultgrieche hat geschrieben: was sagst du zur Sicherungsverwahrung? Ist doch auch eine Präventivmaßnahme im Rechtsstat.
Ja, stimmt. Aber sie betrifft ja ausschliesslich jemanden, der bereits rechtskräftig verurteilt wurde und nach Absitzen seiner Strafe eingesperrt bleibt. Sie ist damit nicht mit dem Gieskannenprinzip zu vergleichen, mit dem bei Restzweifeln kurzerhand alle 100 von eigentlich nur 99 in Frage kommenden Delinquenten eingelocht würden, so wie es hier ja vertreten wird.
Ich räume ein, dass die Rechtsstaatlichkeit dadurch manchmal im jeweiligen EInzelfall zu schwer erträglichen Ergebnissen führt. So hat ja neulich die Staatsanwaltschaft Stuttgart ihre Ermittlungen wegen eines Massakers im zweiten Weltkrieg in dem Italienischen Dorf Stazzema eingestellt weil der Nachweis des Vorliegens von Mordmerkmalen konkret gegenüber den einzelnen Soldaten nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit möglich war.
http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de ... index.html
Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?
Verfasst: 11 Okt 2012, 12:22
von Dietrich
Sibirier hat geschrieben:Ich habe gerade gelesen, dass die Anwaeltin der freigelassenen Frau plaediert hat, dass ein unvollendetes Verbrechen nicht mit gleichem Strafmass zu verurteilen ist, als ein vollendetes Verbrechen.
Die Frage des Strafmaßes hatte ich ja auch schon gestellt. Ist 2 Jahre auf Bewährung und 2 Jahre ohne Bewährung denn nun das "gleiche Strafmaß", oder nicht?
Zumindest bei Wikipedia heißt es:
Anders als vielfach vermutet oder in den Medien dargestellt, ist die Bewährung aus juristischer Sicht keine Strafart neben oder statt einer Freiheitsstrafe („Bewährungsstrafe“). Die Strafe wird lediglich nicht vollstreckt, der Verurteilte bekommt stattdessen Gelegenheit, in einem festgelegten Zeitrahmen zu zeigen, dass er keine weiteren (in der Praxis: ähnlichen) Straftaten mehr begeht. Wird er innerhalb des Bewährungszeitraumes rückfällig, droht Vollstreckung der ausgesprochenen Strafe.
Das Strafmaß ist und bleibt also 2 Jahre Arbeitslager. Was doch aber natürlich sehr verwundert, da es ja effektiv gar nicht zu rowdyhaften Handlungen gekommen ist.
Sibirier hat geschrieben:Damit hat sie sich von den anderen Anwaelten distanziert und die Handlung als eine Straftat/Verbrechen angesehen.
Sehe ich jedenfalls so.
Jein.
Die "anderen Anwälte" hatten auch "nur" auf Unschuldig im Sinne der Anklage (also Rowdytum wegen religiösen Hasses) plädiert. Das hat mit "überhaupt keine Ordnungswidrigkeit/Straftat/Verbrechen" erstmal wenig zu tun.
Außerdem würde ich die Aussage der neuen Anwältin eher so sehen, dass sie damit meint: "Also wenn es denn nun schon (angeblich) ein Verbrechen war, dann sollte es in unvollendeter Form eben zumindest ein niedrigeres Strafmaß dafür geben."
Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?
Verfasst: 11 Okt 2012, 12:25
von Dietrich
Gunnar hat geschrieben:Ich habe gestern mit großer Enttäuschung aus den Nachrichten entnommen, dass das Beschneidungsgesetz den Bundestag passiert hat. Auch hier find ich, dass das Abschnippeln der halben Vorhaut rein gar nix mit Religiositöt zu tun hat, wie ich sie interpretiere. Auch hier bin ich zu kritischen Anspielungen bereit. Was für eine Sauerei!
Da würde ich dir allerdings nicht unbedingt zustimmen, wobei diese Beschneidungsgeschichte natürlich wirklich ein sehr schwieriges Thema ist, bei dem meine Meinung auch wahrscheinlich eher auf der wohlwollenden Betrachtung von Tradition beruht, als auf der rein rechtlichen Sichtweise.
Aber da hier der Russlandbezug fehlt, ist das hier wohl kein passendes Thema.
Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?
Verfasst: 11 Okt 2012, 12:45
von Sibirier
Also ich sehe schon so, dass eine Bewaehrungsstrafe einer Freiheitsstrafe nicht gleich zu stellen.
Auch eine versuchte, aber vereitelte Straftat wird bestraft. Ist m. E. auch nach dt. Recht so.
Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?
Verfasst: 11 Okt 2012, 12:53
von Dietrich
Sibirier hat geschrieben:Also ich sehe schon so, dass eine Bewaehrungsstrafe einer Freiheitsstrafe nicht gleich zu stellen.
Gefühlt natürlich schon.
Aber wenn man sich den diesbezüglichen Wikipedia-Artikel durchliest, dann wird klar, dass
2 Jahre Straflager und
2 Jahre Straflager zur Bewährung ausgesetzt
ansich das gleiche Strafmaß sind (zumindest in Deutschland). Einmal ist eben nur die (gleiche!) Strafe zur Bewährung ausgesetzt, weil
Die Bewährung geht von der Erwartung aus, dass sich der Täter schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird
Die Strafe ist aber eigentlich (vom Strafmaß her) die gleiche.
Sibirier hat geschrieben:Auch eine versuchte, aber vereitelte Straftat wird bestraft. Ist m. E. auch nach dt. Recht so.
Auf was bezog sich diese Aussage jetzt? Aber eine versuchte, aber vereitelte Straftat kann/sollte entsprechend auch einzeln für sich bewertet werden. Das es dafür keine Strafe geben soll, hat niemand behauptet.
Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?
Verfasst: 11 Okt 2012, 13:08
von Gunnar
Ich hatte ja oben bereits die Rechtslage in Deutschland beschrieben. Versuch ist nur bei Verbrechen strafbar, als schweren Straftaten die nicht unter einem Jahr bestraft werden.
Nach deutschem Recht wäre daher in diesem einen Fall nur Bestrafung wegen Beihilfe möglich gewesen.
Die Aussetzung zur Bewährung ist ein Instrument für den Richter, die Härte der Strafe für den konkreten Einzelfall unter Abwägung aller Umstände anzupassen. Dies ändert nichts daran, dass die volle Strafbarkeit festgestellt werden muss. Man kann also nicht bei Zweifeln sagen, na dann machen wir's dafür auf Bewährung. Das russische Gericht wird abgemildert haben, weil Sie eben nur zur Tat angesetzt, diese aber nicht ausgeführt hat.
Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?
Verfasst: 11 Okt 2012, 13:34
von Nikolaus
Sibirier hat geschrieben:Auch eine versuchte, aber vereitelte Straftat wird bestraft.
Ja, gewiss.
Und hier wurde die Tat sogar bereits begonnen, Samuzewitsch ist ja bereits im "Kampfanzug" ueber die Absperrungen in den "geweihten" Raum eingedrungen und konnte nur mit Gewalt am Versuch gehindert werden, die Straftat auch zu Ende zu fuehren. Also ob da ueberhaupt der Begriff "versuchte Straftat" korrekt ist, die strafbare Handlung wurde von Samuzewitsch doch bereits begonnen!? Wenn ich mich richtig entsinne, taucht er auch in der Entscheidung des Kassationsgerichts nicht auf, sondern dort ist wohl nur die Rede davon, dass sie in geringerem Masse an der Tat teilgenommen hat.
Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?
Verfasst: 11 Okt 2012, 13:49
von Gunnar
Nikolaus hat geschrieben:
Und hier wurde die Tat sogar bereits begonnen, Samuzewitsch ist ja bereits im "Kampfanzug" ueber die Absperrungen in den "geweihten" Raum eingedrungen und konnte nur mit Gewalt am Versuch gehindert werden, die Straftat auch zu Ende zu fuehren. Also ob da ueberhaupt der Begriff "versuchte Straftat" korrekt ist, die strafbare Handlung wurde von Samuzewitsch doch bereits begonnen!? Wenn ich mich richtig entsinne, taucht er auch in der Entscheidung des Kassationsgerichts nicht auf, sondern dort ist wohl nur die Rede davon, dass sie in geringerem Masse an der Tat teilgenommen hat.
Auch denkbar. Die Grenze zwischen unmittelbarem Ansetzen zur Tat (= Versuch) und Vollendung der Tat kann fließend und bei manchen Straftatbeständen schwer feststellbar sein. Bei einem Mord ist klar, dass seine Vollendung erst mit dem Tod des Opfers eintritt. Bei "Rowdytum" kann die Vollendung natürlich auch schon an der Tür mit der Gitarre in der Hand eintreten.
Bei gemeinschaftlicher Tatausführung muss im Übrigen nicht jeder Täter jedes Tatbestandsmerkmal selbst in seiner Person erfüllen, es genügt viel mehr, wenn er sich das was die anderen machen (hier also der gesprochene Text der anderen beiden) wie eigenes Handeln zurechnen lassen muss, weil er es sich beispielsweise mit den anderen zusammen vorher ausgedacht hat.