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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Verfasst: 16 Dez 2013, 16:27
von eiswette007
So Meine Ehefrau hat nun morgen einen Termin bekommen bei der Botschaft!
Auf was müssen wir uns jetzt einstellen?

Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Verfasst: 17 Dez 2013, 13:44
von bella_b33
inorcist hat geschrieben:Touri / Besuchervisum = 30 Tage
Geschäftsvisum = 90 Tage pro Halbjahr
Nicht zu vergessen: Es gibt auch noch ein Privatvisum für 90 Tage!

Gruß

Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Verfasst: 19 Dez 2013, 03:02
von eiswette007
Was ist wenn mein Flug am tag vor Visum beginn startet und nach 0 uhr also zum tag an dem mein Visum gültig ist landet,ist das erlaubt?

Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Verfasst: 19 Dez 2013, 07:24
von Sibirier
Ja, sicher ist das erlaubt. Du übertritts ja erst die Grenze am Zielflughafen. Das Visum gilt ab 0:00 Uhr, damit kannst Du um 0:01 Uhr beruhigt einreisen...

Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Verfasst: 22 Jan 2014, 22:49
von eiswette007
Ich grüße euch aus Russland :-)

Also folgendes, ich habe in Deutschland Post bekommen und meine Eltern gebeten die Post zu öffnen. Der Brief kam von der Ausländer Behörde und es steht drin das ich ein Termin vereinbaren und pass sowie Mietvertrag mitbringen soll...
Ich wohne zur zeit bei meinen Eltern dessen Mietvertrag aber zum 1.4 gekündigt ist.
Nun frage ich mich : was tun? Ich bin ja auf wohnungsuche aber möchte meine Frau trotzdem so schnell wie möglich bei mir haben..

Ich hoffe ihr könnt mir helfen :-)

Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Verfasst: 23 Jan 2014, 09:48
von Anelya
Im Mietvertrag steht doch nicht drin, dass er zum 1.4. gekündigt ist... Einfach vorlegen und gut ist.

Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Verfasst: 23 Jan 2014, 12:08
von eiswette007
Oh, danke aber überprüfen die den Vertrag nicht bzw rufen die bei dem Vermieter nicht an?

Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Verfasst: 23 Jan 2014, 12:22
von Norbert
Wenn Zweifel bestehen, ja. Aber wenn Du irgendwo Deine Geburtsurkunde vorlegen sollst, ruft man ja auch nicht sofort Deine Eltern oder die Geburtsklinik an und fragt nach, ob Du wirklich auf die Welt gebracht wurdest.

Du wirst ja aufgefordert, Deinen heutigen Mietvertrag zu zeigen. Das machst Du. Es ist auch nicht zwingend, dass man vier Monate vor einem Umzug schon eine zweite Wohnung mietet. Und es ist auch unwahrscheinlich, dass Du in vier Monaten unter der Brücke wohnen wirst - insofern zeigt der Mietvertrag einfach, dass Du grundsätzlich unter zivilen Bedingungen lebst und jemanden einladen kannst. (Es sei denn, Deine Eltern waren in den letzten Wochen die Protagonisten bei "Die Hausnomaden" und das Thema war im ganzen Dorf im Gespräch.) Wenn natürlich das Gespräch darauf kommt, solltest Du nicht verschweigen, dass da eine Änderung ins Haus steht.

Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Verfasst: 05 Feb 2014, 19:56
von eiswette007
Soo ich war gestern bei der Ausländerbehörde ,ich habe den Mietvertrag von meinen Eltern vorgelegt und die frau war sehr nett . Sie hat mit mir 20 min geredet und sagte sie muss mich einladen um scheinehen zu verhindern ,doch das denkt sie bei uns nicht meinte sie..

Sie meinte auch noch das meine Frau einen Integrationskurs an einer Hochschule machen soll.. nun Frage ich mich warum muss meine frau die note B2 besitzt einen Integratioskurs machen mit 600 stunden unterricht?

und noch eine frage ,was meint ihr wie lange dauert es nun bis sie ihr Visa bekommt?

Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Verfasst: 05 Feb 2014, 21:32
von Anelya
eiswette007 hat geschrieben:
Sie meinte auch noch das meine Frau einen Integrationskurs an einer Hochschule machen soll.. nun Frage ich mich warum muss meine frau die note B2 besitzt einen Integratioskurs machen mit 600 stunden unterricht?
Integrationskurse finden normalerweise nicht an Hochschulen statt, sondern an Volkshochschulen/bei freien Trägern/an Sprachschulen. Vielleicht habt ihr aneinander vorbeigeredet? Wenn deine Frau nachweisbar das B2-Zertifikat vom Goethe-Institut oder TELC in Deutsch besitzt, dann wird sie garantiert niemand zu einem Integrationskurs verpflichten, da dort das höchste zu erreichende Niveau nach 600 Stunden B1 ist. +

Vielleicht meinte die Dame, dass deine Frau an der Uni/Hochschule auf einem höheren Niveau weitermachen könnte, wenn sie das wollte? Für sie wäre ja dann C1 die nächste Stufe. Das wird aber nicht mehr finanziell vom Bund gefördert. Das kannst du aber alles ganz in Ruhe klären, wenn dann deine Frau bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis beantragt.