joschsp hat geschrieben:Dort wurde sie erstmal angepöbelt und dann wurde gesagt das ich 1Mio Rubel nachweisen muss auf ihrem Konto geht es gar nicht
Und wenn ich den antrag stelle müßte ich für 180 tage ab dem tag des antrages im Land bleiben
Beides nicht richtig. Im Gegenteil, nach Antrag darf man ohne zusätzliches Visum nicht vor Ort bleiben! Sie sollen Euch das Gesetz für beide Dinge zeigen.
Nachweisen muss man als Ehepartner nur finanzielle Mittel - den zweifachen gesetzlichen Mindestlohn als offizielles (!) Einkommen Deiner Frau. Ferner natürlich die Ehe. Und einen Wohnraum für zunächst drei Jahre - das ist meist das schwierigste. Der Rest ist einfach Rennerei - die Ärzte, die Polizei, ...
Will nur einen Aufenthaltstitel und keine Arbeitserlaubniss will weiterhin für eine Deutsche Firma international tätig sein
Wenn Du dies in Russland machen willst, brauchst Du aber dennoch eine Arbeitsgenehmigung!
Kann ich zb. einen Rechtsanwalt verpflichten der sich um alles kümmert , weil meine Frau bald den Verstand verliert
Es gibt Agenturen dafür, aber die sind eher auf Zentralasiaten spezialisiert. Am Ende musst Du dennoch zum Arzt und alles mitmachen.