Axel Henrich hat geschrieben:... welche ad hoc aus mindestens vier Gruenden Quatsch ist ... naja ...
Genau, und fuer die, die Lesen oder Hoeren koennen, hat die Richterin in ihrer Urteilsbegruendung es doch so schoen ausgefuehrt:
- Die Strafe soll der Wiederherstellung der Gerechtigkeit dienen. Ja, die unbehelligte Ausuebung der Religion wurde auf Rowdyart bewusst und grob gestoert, geweihte Raeume entweiht, kirchliche Symbole und Wuerdentraeger beschimpft, was von Hass und Missachtung zeugt, und das zieht nach den gueltigen Normen auch Vergeltung nach sich. (Die dem Gerechtigkeitsempfinden des ueberwiegenden Teils der Gesellschaft entspricht.)
- Eine Sozialisierung der Pussies in Freiheit ist nicht vorstellbar. Schliesslich haben sie ihre Taten nicht einmal bereut, im Gegenteil, sie haben demonstrativ erklaert, sie jederzeit wieder begehen zu wollen. Denn: Sie sind doch unschuldig! Verfolgt von einem Unrechtsregime aus politischen Gruenden.
- Die Glaeubigen sollen vor Wiederholungstaten der gleichen Taeter zumindest fuer eine gewisse Zeit geschuetzt sein.
- Und im Hintergrund: Allen gleichartig Gesinnten wird signalisiert, was sie bei aehnlichen Taten erwartet.
Und - der russische Strafvollzug ist sicherlich generell sehr viel "haerter" als der deutsche, jedenfalls schreiben das Ex-Knastis einhellig, obwohl natuerlich mancher unbedarfter offizieller "Russland-Experte" da wohl gleich GULAG-Vorstellungen hat...

Aber auch in D ist es ja hoechst umstritten, ob es angemessen und sinnvoll ist, fuer einen Strafgefangenen jaehrlich das Mehrfache von dem auszugeben, was man einem Hartz4-Empfaenger zugesteht.