Erb- und Scheidungsrecht in der RF

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Sibirier
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Erb- und Scheidungsrecht in der RF

Beitrag von Sibirier »

Kennt sich da jemand aus?

Laut Aussage einer russischen Anwältin kann man den Pflichtteil eines Kindes umgehen, wenn man ein Testament (vom Notar beglaubigt) auf "Gegenseitigkeit" erstellt. Ausnahme: Wenn das Kind behindert ist.

Meine Frau und ich wollen so ein Testament machen. Gleichzeitig möchten wir auch den Passus machen, dass wenn der "überlebende" Teil auch verstirbt, die Tochter das Vermögen erhält. Nun ist die Tochter aber schon verheiratet. Was passiert, wenn also die Tochter in der Zeit der Ehe das Vermögen erbt und es dann zur Scheidung mit ihrem Mann kommt? Hat dann ihr Mann Anspruch auf die Hälfte der Erbschaft? Kann man das in dem Testament festlegen, das nur der Tochter das Vemrögen zufallen soll oder müsste die Tochter einen Ehevertrag mit ihrem Mann abschließen?
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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