Die Namensführung des Kindes muss vor Passbeantragung geklärt sein. Bei nichtverheirateten
Eltern, bei denen das Kind den Namen des Vaters erhalten soll sowie bei
Ehepaaren ohne gemeinsamen Ehenamen, ist vor Passbeantragung in der Regel eine
Namenserklärung (ebenfalls im Konsulat der Deutschen Botschaft Wien bzw. bei einem
der fünf deutschen Honorarkonsuln möglich) abzugeben.
Das gilt natürlich nicht nur in Wien, aber von Wien hab ich grad das Merkblatt vorliegen.
Ansonsten braucht man Heiratsurkunde und Ehebuch (wegen evtl. erfolgter Namensbestimmung) der Eltern
oder gegebenenfalls Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung, wie Anelya schon schrieb.
Mail einfach mal das Konsulat an, ich hab wirklich gute Erfahrungen damit gemacht, die Mitarbeiter antworten in aller Regel recht schnell (1-3 Arbeitstage).
Du erntest, was du säst.