FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!

Moderator: Dietrich

achim

Re: Vorschlag für FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von achim »

Von mir aus gerne.
Scotty - Fertig zum beamen?
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manuchka
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Re: Vorschlag für FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von manuchka »

Norbert, das Ding heißt wirklich отметка о гражданстве, das ist ein Stempelvordruck, der kommt hinten auf die Geburtsurkunde drauf und wird dann ausgefüllt mit den Nummern der Paragraphen, nach denen dein Kind (als Kind auch eines Ausländers) (doch) die russische Staatsangehörigkeit hat.
Wir hatten das im Forum schon paar mal angesprochen: Auch nach russischem Recht haben die Kinder, die einen ausländischen und einen russischen Elternteil haben, eigentlich automatisch die russische Staatsangehörigkeit (so wie sie nach dt. recht ja die dt. auch per Gesetz von Geburt an haben) - aber nur, wenn sie in Russland geboren sind. (Sonst auf Antrag und nur dann, wenn sie andernfalls staatenlos wären - deswegen sollte man bei Geburt im Ausland in der russ. Botschaft nicht schon mit dem dt. Kinderpass winken).
ABER wir sind ja in Russland, und damit das alles seine Ordnung hat, muss es auch einen Nachweis geben, denn wie soll sonst die arme Beamte in der Pass- und Meldestelle wissen, ob das Kind eines Deutschen und einer Russin tatsächlich einen eigenen russischen Reisepass bekommen oder wenigstens in den Pass der russischen Mutter eingetragen werden kann? Da kommen doch diese Ausländer und wollen sich einfach die hochgelobte russische Staatsangehörigkeit unter den Nagel reißen... in der Instruktion Nr. 23657a-12TF steht davon auch nichts. Deswegen macht die FMS einen Stempel, füllt den aus - und dann ist es offiziell: Norbertovitsch und Manuelovna (haha) sind zwar irgendwie ausländisch, aber dürfen doch auch in den Pass des russischen Elternteils eingetragen werden und sich der russischen Staatsangehörigkeit erfreuen.

Ich nehme, wenn ich es nicht vergesse, morgen mal unsere Geburtsurkunde mit und pack sie als Scan (natürlich mit kleinen Änderungen) hier mit rein.
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Norbert
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Re: Vorschlag für FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von Norbert »

Noch ein paar Nachträge aus Novosibirsk.

1. Geburtsurkunde
Kann ich alles bestätigen, dauerte bei uns nur 15 Minuten. Wenn das Kind nicht im Krankenhaus zur Welt kam, braucht man zusätzlich einen Zeugen der Geburt.

2. Apostille auf der Geburtsurkunde
Dauerte bei mir nur 30 Minuten, inklusive Bezahlung bei der Sberkassa.

3. Deutscher Kinderreisepass
In Novosibirsk wurde mir von Konsulatsmitarbeitern empfohlen, zunächst die Geburt über das Standesamt 1 in Berlin zu melden.

4. Registrierung (propiska)
Kann ich noch nichts dazu sagen.

5. Vermerk über die russische Staatsangehörigkeit
sowie
6. Eintrag des Kindes in den Inlandspass des russischen Elternteils
Dauerte bei mir zusammen etwa 30 Minuten, ich hatte mir jedoch vorher einen Termin geben lassen. Zusatzhinweis: In den вид на жительство bekommt man keinen Eintrag, da das Kind als russischer Staatsbürger gilt, die entsprechende Seite jedoch nur für ausländische Kinder gedacht ist.

7. Eintrag des Kindes in den Reisepass des russischen Elternteils oder Beantragung eines russischen Reisepasses für das Kind
Dies geht nur in klassischen Pässen. Hat der russische Elternteil schon einen biometrischen Pass, muss ein russischer Kinderpass beantragt werden. (In Novosibirsk werden die Fotos direkt im Passportny Stol gemacht ... das wird heiter!)
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manuchka
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Re: Vorschlag für FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von manuchka »

Achim hat geschrieben:Von mir aus gerne.
Scotty - Fertig zum beamen?
In letzter Zeit wurde ich zweimal zu diesem Beitrag gefragt, wo er ist. Machen wir eine FAQ draus?
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Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von rb19 »

Noch aus aktuellen Anlass einen Tipp!

Am besten zuerst den russischen Reisepass fürs Kind beantragen (natürlich nur wenn das Kind beide Staatsbürgerschaften hat), da die Translation der russischen Behörden eine andere als die deutsche ist und bei der deutschen Translation z.B. aus dem Э ein È wird. Da aber die russischen Behörden ein Э als E übersetzen und sich die deutsche Botschaft nach der latainischen Schriftweise im russischen Reisepass richtet wird unsere kleine Emma (Эмма) auch nicht Èmma heißen müssen :).....

Weiterhin werden Kinder in die neuen russischen biometrischen Reisepässe nicht mehr eingetragen. Sie brauchen jetzt einen eigenen Reisepass :(
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Norbert
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Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von Norbert »

rb19 hat geschrieben:Am besten zuerst den russischen Reisepass fürs Kind beantragen (natürlich nur wenn das Kind beide Staatsbürgerschaften hat), da die Translation der russischen Behörden eine andere als die deutsche ist und bei der deutschen Translation z.B. aus dem Э ein È wird. Da aber die russischen Behörden ein Э als E übersetzen und sich die deutsche Botschaft nach der latainischen Schriftweise im russischen Reisepass richtet wird unsere kleine Emma (Эмма) auch nicht Èmma heißen müssen :) ...
Stimmt nicht ganz. Du kannst die Schreibweise des Namens vollkommen frei wählen, sie muss dann aber vom Standesamt in Deutschland bestätigt werden (oder es wird gestempelt: "Namenswahl vorläufig" o.ä.). Nur wenn man das nicht will, wird nach ISO eingetragen (und damit eine Èmma aus der Emma). Im russischen Pass meines Sohnes steht beispielsweise Artur, im deutschen wollten wir Arthur. Alles kein Problem - der russische Pass hat sie gar nicht interessiert.

(Es geht soweit, dass man sogar gänzlich verschiedene Namen haben kann. Theoretisches Beispiel: Meine Frau und ich haben verschiedene Familiennamen. Wir hatten mal als Scherz überlegt, dass alle Söhne meinen Familiennamen bekommen, alle Töchter ihren. In Russland ist dies erlaubt, nach deutschem Namensrecht jedoch nicht. Alle Kinder müssen denselben Familiennamen haben. Wenn wir nun zuerst unwissend einer künftigen Tochter in Russland den Familiennamen meiner Frau geben würden, wäre das für die Deutschen irrelevant, weil nach deutschem Namensrecht mein Familienname gewählt werden muss, analog zum erstgeborenen Sohn!)

Richtig albern fand ich das Formular: Auf Seite 1 steht noch kein Familienname - der stände ja noch nicht fest (wurde bei mir explizit durchgestrichen). Erst auf Seite 2 oder 3 wird dann nach deutschem Namensrecht der Familienname des Kindes festgelegt. Wohlgemerkt standen wir mit Geburtsurkunde am Schalter, wo bereits mein Familienname als Name des Kindes vermerkt war.
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Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von rb19 »

Norbert hat geschrieben: Du kannst die Schreibweise des Namens vollkommen frei wählen, sie muss dann aber vom Standesamt in Deutschland bestätigt werden (oder es wird gestempelt: "Namenswahl vorläufig" o.ä.).
Ja den Weg über eine Geburtsanzeige beim deutschen Standesamt haben sie uns auch aufgezeigt. Die Liste der Unterlagen die beglaubigt vorliegen müssen (wird von der Botschaft über das Standesamt 1 in Berlin gemacht) und die Dauer die das ganze Verfahren braucht, hat uns spontan den anderen vorgeschlagenen Weg, also zuerst den russischen Auslandspass zu machen und die latainische Schriftweise von dort zu übernehmen, wählen lassen. Seit die Kinder ja nicht mehr in die neuen russischen Biometrischen Reisepässe eingetragen werden brauch man ja ehh einen eigenen Reisepass fürs Kind und ich wollte nur den Tipp geben das es besser ist eventuell erst den russischen und dann den deutschen Kinderausweis machen zu lassen.
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Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von Norbert »

Würde Euch dennoch empfehlen, irgendwann mal noch eine deutsche Geburtsanzeige zu machen. Wir haben das vor einem halben Jahr gemacht und bislang nur die Eingangsbestätigung bekommen (die aber für den Pass wiederum reichte). Aber ich stelle es mir schon praktischer vor, wenn mein Kind für sein späteres Leben in Deutschland - was ja nicht auszuschließen ist - auch eine deutsche Geburtsurkunde hat. (Allein wenn es mal in Deutschland heiraten will ... beglaubigte Übersetzungen, Apostillen, pipapo ... dat arme Kind.)
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Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von rb19 »

Norbert hat geschrieben:Allein wenn es mal in Deutschland heiraten will ... beglaubigte Übersetzungen, Apostillen, pipapo ... dat arme Kind.
Na bisher ist sie ja noch nicht fest versprochen. Sie hat ja noch nicht mal einen Cousin :lol:
Norbert, eine Nachbeurkundung beim Standesamt steht auf unserem to do Zettel. Aber erst nach dem Urlaub im August :)
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Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von manuchka »

Wir haben es auch auf der Liste, aber uns fehlt noch eine Apostille auf einer Urkunde und die Übersetzung dazu, und ich komme einfach nicht dazu, diese dämliche Apostille zu besorgen :lol:
Du erntest, was du säst.
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