FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

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manuchka
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FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von manuchka »

So, da die organisatorischen Fragen um die Geburt eines Kindes in RUS immer häufiger kommen, hab ich einen Vorschlag für FAQ zusammengestellt - Korrekturen und Hinweise willkommen.


FAQ zur Geburt eines deutsch-russischen Kindes in Russland (Erfahrungswerte: Moskau, Verwaltungsbezirk Süd)

Ein deutsch-russisches Paar bekommt in Russland ein Kind – erst mal herzlichen Glückwunsch!
Aber wie geht's weiter? Hier ein kleiner Leitfaden der nötigen Behördengänge, damit man die folgenden Unterlagen bekommt:

1. Geburtsurkunde

Wo:
- beim Standesamt des Wohnbezirks des russischen Elternteils

Was:
- Pässe der Eltern,
- notariell (in RUS) beglaubigte Übersetzung des Passes des ausländischen Elternteils,
- Zettel („spravka“) aus der Geburtsklinik mit den Angaben zur Geburt des Kindes.

Wie lange:
- 1 Vormittag


2. Apostille auf der Geburtsurkunde

Wo:
- bei der Standesamtsverwaltung der Stadt
- in Moskau: Archiv der Standesamtsverwaltung (Архивный Информационный отдел управления ЗАГСов), Gebäude des Standesamts Nr. 1, Malij Kharitonjevskij pereulok 10, neben dem Wirtschaftsgericht (Arbitrazhnij sud). Öffnungszeiten täglich ab 9 Uhr (außer Mittwochs und dem letzten Donnerstag im Monat), Mittagspause 12:30-14:00, Tel. 623-70-89
- in St. Petersburg: Zentralverwaltung der Standesämter (Центральное управление ЗАГСов по Санкт-Петербургу), ul. Tavritcheskaja 39. Öffnungszeiten für Apostillen dienstags und donnerstags, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 812-2717943 (Комитет по делам актов гражданского состоя-ния).

Was:
- Antrag (Vordruck gibt’s bei der Standesamtsverwaltung, kann man dort ausfüllen)
- Original der Geburtsurkunde und eine Kopie
- Pass des Elternteils, der die Apostille beantragt
- Quittung über die Bezahlung der staatlichen Gebühr bei der Sberbank (300 RUR, Quittungsvordruck gibt’s in der Standesamtsverwaltung)

Wie lange:
- 3 Arbeitstage bis 1 Woche


Danach hat man die Wahl: Entweder man besorgt zuerst den deutschen Pass für das Kind, oder man kümmert sich zuerst um die russischen Unterlagen. Beides gleichzeitig geht schlecht, da bei den russischen Behörden immer das Original der Geburtsurkunde vorzulegen ist und für ca. 1 Woche einbehalten wird.


3. Deutscher Kinderreisepass

Wo:
- In der Konsularabteilung der zuständigen Auslandsvertretung
- Moskau: Leninski Prospekt 95 A, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Tel.Nr. 933 43 11 (montags 13:30-16:30, dienstags bis donnerstags 13:30-17:00, freitags 13:30-15:00)

Was:
- Anwesenheit beider Eltern (oder eines Elternteils mit notariell beglaubigter Vollmacht des anderen Elternteils) und des Kindes (sonst gibt es wohl nur einen vorläufigen Reisepass)
- zwei biometriefähige Passfotos (3,5 x 4,5 cm groß, farbig, mit hellem Hintergrund) aus neuester Zeit
- der vollständig in deutscher Sprache und in Druckbuchstaben oder am PC ausgefüllte und von beiden Eltern unterschriebe Passantrag.
- apostillierte Geburtsurkunde des Kindes im Original und eine Kopie
- Eheurkunde der Eltern und eine Kopie (wenn nicht-deutsche Eheurkunde, dann auch mit Apostille)
- Pässe der Eltern (deutscher Reisepass, russischer Inlands- und Reisepass) mit Kopien der Personalseiten
- 26 Euro in Rubel zum Tageskurs
- Weitere Infos zu evtl. erforderlichen Unterlagen siehe Merkblatt der Botschaft

Wie lange:
- ½ bis 1 Stunde für die Beantragung, ggf. 1-3 Arbeitstage Bearbeitungszeit (u.U. kann der Pass gleich am Beatragungstag mitgenommen werden)


4. Registrierung (propiska)

Wo:
- bei der Wohnungsbehörde (ZhEK o.ä.) des Wohnbezirks, wo der russische Elternteil gemeldet ist

Was:
- Unterschiedlich, am besten direkt dort nachfragen – i.d.R. mindestens:
- Original der Geburtsurkunde des Kindes mit Kopie
- Pässe der Eltern (deutscher Reisepass, russischer Inlandspass) mit Kopie der Personalseiten
- notariell (in RUS) beglaubigte Übersetzung des Passes des ausländischen Elternteils
- ggf. notarielle Einverständniserklärung des ausländischen Elternteils, dass das Kind am Wohnort des anderen Elternteils registriert wird
- Auszug aus dem „Hausbuch“ (gibt’s ggf. dort)

Wie lange:
- 3 Arbeitstage bis 1 Woche


5. Vermerk über die russische Staatsangehörigkeit

Wo:
- bei der Polizeibehörde des Wohnbezirks des russischen Elternteils, die für Migrations- und Visafragen zuständig ist

Was:
- Unterschiedlich, am besten direkt dort nachfragen – i.d.R. mindestens:
- Original der Geburtsurkunde des Kindes mit Kopie
- Original der Eheurkunde mit Kopie (wenn nicht-russische Urkunde, dann mit Apostille und beglaubigter Übersetzung)
- Pässe der Eltern (deutscher Reisepass, russischer Inlandspass) mit Kopie der Personalseiten
- notariell (in RUS) beglaubigte Übersetzung des Passes des ausländischen Elternteils

Wie lange:
- 1 Woche


6. Eintrag des Kindes in den Inlandspass des russischen Elternteils

Wo:
- bei der Passbehörde (passportnij stol)

Was:
- Unterschiedlich, am besten direkt dort nachfragen – i.d.R. mindestens:
- Antrag des russischen Elternteils
- Fotos des Kindes (2 o. 3 Stück, 3x4, auf mattem Papier)
- Original der Geburtsurkunde des Kindes (mit Vermerk über die Staatsangehörigkeit) mit Kopie
- Inlandspass des russischen Elternteils mit Kopie
- Nachweis über die Bezahlung der staatlichen Gebühr (?)

Wie lange:
- 1 Woche


7. Eintrag des Kindes in den Reisepass des russischen Elternteils oder Beantragung eines russischen Reisepasses für das Kind

Wo:
- bei der Passbehörde (passportnij stol) oder bei der Polizeibehörde des Wohnbezirks des russischen Elternteils, die für Migrations- und Visafragen zuständig ist


Was:
- Unterschiedlich, am besten direkt dort nachfragen – i.d.R. mindestens:
- Antrag des russischen Elternteils
- Fotos des Kindes (2 o. 3 Stück, 3x4, auf mattem Papier)
- Original der Geburtsurkunde des Kindes (mit Vermerk über die Staatsangehörigkeit) mit Kopie
- Inlandspass des russischen Elternteils mit Kopie
- Auslandspass des russischen Elternteils mit Kopie
- Nachweis über die Bezahlung der staatlichen Gebühr (50 RUR bei Eintrag in den Pass des Elternteils, für den Reisepass weiß ich die Summe nicht)


Wie lange:
- 1-2 Wochen bei Eintrag in den Pass des Elternteils, 2 Wochen-2 Monate für eigenen Reisepass


Alle Angaben sind individuelle Erfahrungswerte, die geforderten Unterlagen und Bearbeitungszeiten können von Ort zu Ort und von Behörde zu Behörde abweichen. Ich empfehle, immer dabei zu haben:

- alle Pässe der Eltern im Original mit mehreren einfachen Kopien der Personalseiten (Seite mit Foto, mit Registrierung, mit Ehestempel, mit sonstigen Einträgen)
- notarielle Übersetzung des Passes des ausländischen Elternteils mit einfacher Kopie
- Original der Geburtsurkunde des Kindes mit Apostille mit mehreren einfachen Kopien
- Original der Eheurkunde der Eltern (mit Apostille und Übersetzung, falls es eine nicht-russische Urkunde ist) mit mehreren einfachen Kopien
- Passbilder des Kindes (für den deutschen Reisepass biometrie-ähnliche, macht z.B. Fotostudio in der Nähe der Botschaft, Leninskij prospekt 86)
- Viel Zeit, Geduld und gute Nerven.


Außerdem bekommt man bei der Ausstellung der russischen Geburtsurkunde zwei "spravki", die richtig Geld wert sind - den einen reicht man bei der Arbeitsstelle ein (vorzugsweise des russischen Elternteils), gibt etwa 8000 Rubel, mit dem anderen geht man zum "sobes", das ist die Sozialbehörde des Wohnbezirks, und bekommt von denen auch noch mal so 5000 Rubel (Werte wieder für Moskau).



Nachtrag: Für die Beantragung eines deutschen Kinderreisepasses in der dt. Botschaft in Moskau braucht man
keine dt. Übersetzung der russischen Pässe und
keine dt. Übersetzung der russischen Geburtsurkunde des Kindes und auch
keine dt. Übersetzung der russischen Eheurkunde.
Man muss nur die Originale (Urkunden mit Apostille) oder eine notariell beglaubigte Kopie vorlegen.

Wenn man aber eine Namenserklärung oder eine Geburtsanzeige abgeben möchte, weil der in russisch geschriebene Name des Kindes nach DIN ins Deutsche "umgeschrieben" wird und dann u.U. ganz anders aussieht, als man das beabsichtigt hat, und/oder eine dt. Geburtsurkunde beantragen will (geht über die Botschaft beim Standesamt I in Berlin), dann braucht man alle russischsprachigen Dokumente (natürlich mit Apostille) mit beglaubigter Übersetzung, weil die Unterlagen nach DE verschickt werden, wobei eine in Russland angefertigte und von einem russischen Notar beglaubigte Übersetzung nach Auskunft von Herrn Müller aus der Konsularabteilung akzeptiert wird, auch wenn der Beglaubigungsvermerk dann in russischer Sprache ist. Ansonsten siehe Merkblatt der Botschaft.
Zuletzt geändert von Norbert am 21 Okt 2010, 07:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Norbert
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Re: Vorschlag für FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von Norbert »

Vielen Dank für diese Übersicht.

Eine Frage: "Pässe der Eltern (deutscher Reisepass, russischer Inlands- und Reisepass) mit Kopien der Personalseiten" bei "Deutscher Kinderreisepass" - braucht man für die russischen Pässe eine Übersetzung?

Ferner ein Hinweis: Juristisch sind dies zwei Schritte - deutsche Staatsbürgerschaft und deutscher Kinderreisepass. In manchen Auslandsvertretungen sind dafür zwei verschiedene Personen zuständig, also ggf. bei der Terminabsprache nachfragen!
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Sibirier
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Re: Vorschlag für FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von Sibirier »

Muss für den deutschen Kinderreisepass die russische Geburtsurkunde nicht mit Übersetzung sein?
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Sibirier
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Re: Vorschlag für FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von Sibirier »

Also, ich finde, wir sollten hier mal wieder den Titel "Heldin der Woche" bzw. "Held der Woche" aktivieren....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
achim

Re: Vorschlag für FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von achim »

Genehmigt, vielen Dank Manu! (Der Sturz der Tip-König war sowieso überfällig ;) )
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bella_b33
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Re: Vorschlag für FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von bella_b33 »

Woow, danke Manu!
Das hat hier echt gefehlt. Wir werden sicher auch irgendwann von dieser FAQ Gebrauch machen :), die Heldin der Woche hast Dir damit auf jeden Fall verdient :)

Gruß
Silvio(der endlich im Umzugsstress ist :))
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m1009

Re: Vorschlag für FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von m1009 »

Vielen Dank Manu...

Wir haben grad Schritt 1 und 4 hinter uns. Der Rest steht noch an....
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manuchka
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Re: Vorschlag für FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von manuchka »

Zu den Fragen bezüglich der Übersetzungen:
Für die Beantragung eines deutschen Kinderreisepasses in der dt. Botschaft in Moskau braucht man
keine dt. Übersetzung der russischen Pässe und
keine dt. Übersetzung der russischen Geburtsurkunde des Kindes und auch
keine dt. Übersetzung der russischen Eheurkunde.

Wenn man aber eine Namenserklärung abgeben möchte, weil der in russisch geschriebene Name des Kindes nach DIN ins Deutsche "umgeschrieben" wird und dann u.U. ganz anders aussieht, als man das beabsichtigt hat und/oder eine dt. Geburtsurkunde beantragen will (geht über die Botschaft beim Standesamt I in Berlin), dann braucht man alle russischsprachigen Dokumente (natürlich mit Apostille) mit beglaubigter Übersetzung, wobei eine in Russland angefertigte und von einem russischen Notar beglaubigte Übersetzung nach Auskunft von Herrn Müller aus der Konsularabteilung akzeptiert wird, auch wenn der Beglaubigungsvermerk dann in russischer Sprache ist.

Den Text bau ich oben mit in den FAQ-Vorschlag ein. Wenn bis nächste Woche sonst keine Anmerkungen mehr kommen, könnte man die FAQ dann in die FAQ-Reihe mit einbauen.
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marcy007
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Re: Vorschlag für FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von marcy007 »

Ja sehr guter Beitrag, ich kann aus eigener Erfahrung sagen dass von Schritt 1 bis 6 man mindenstens 4 Wochen in Moskau braucht. Wir haben das mit unserer Tochter 2007 gemacht, und sind dann nach 4 Wochen nach Geburt nach Deutschland ausgereist um dort einen schoenen Sommer zu verleben. Allerdings war es nicht moeglich in so kurzer Zeit fuer das Kind einen eigenen russischen biometrischen Reisepass zu beantragen, das Kind muss im Pass.amt fotografiert werden, biometrisch, was eigentlich erst moeglich ist wenn das Kind etwas groesser ist und den Kopf schon halten kann.

Vorher kann das Kind nur mit dem Elternteil ausreisen indem es im russischen Reisepass eingetragen ist.
Als unsere Tochter endlich ihren eigenen russischen Reisepass hatte, konnte auch ich alleine mit ihr nach Deutschland fliegen. Man sollte aber die russische Geburtsurkunde (natuerlich Orginal) mithaben, damit man nachweisen kann dass man der Vater oder die Mutter ist.

Eine notarielle Erklaerung der Mutter dass der Vater alleine als Auslaender ausreisen kann wird nicht mehr gebraucht, wurde mir mehrmals versichert. Trotzdem wird sie manchmal verlangt, bei uns z.b. das letztes mal in Sheremetevo, wo die Mutter aber mit vor Ort war und wir die Beamten zu zweit ueberzeugen konnten das alle beide Eltern einverstanden sind das das Kind mit dem auslaendischen Elternteil (mir) allein ausreist.

Uns wurde geraten zum Notar zu gehen und dort eine Schreiben aufzusetzen dass der russische Elternteil einverstanden ist, dass der auslaendische Elternteil mit dem Kind alleine Ausreisen und Einreisen kann. Man sollte die Gueltigkeit auf ein Maximum schreiben (18 Jahre). Wie gesagt ich bin 2 mal mit der Tochter alleine gereist ohne das es der Reise im Wege gestanden haette, ich hatte aber immer die org. Geburtsurkunde dabei.
Zuletzt geändert von marcy007 am 16 Apr 2010, 01:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Vorschlag für FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von Norbert »

Hier nun mein 5000. Posting.

Manuchka, was meinst Du genau mit "Vermerk über die russische Staatsangehörigkeit"? Ist das Kind nicht automatisch Russe, wenn man dies im Standesamt so meldet? Also wir haben dies angegeben - obwohl es zugegeben nicht in der Geburtsurkunde steht.

Was bringt uns genau dieser Vermerk und wo wird er vermerkt?! Wie nennt er sich im Russischen?

Achim, machen wir daraus hier eine FAQ?
Antworten

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