FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!

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Anelya
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Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von Anelya »

Florida-Rolf hat geschrieben:
Mir ist aber ehrlich gesagt etwas mulmig, irgendwelche Erklärungen abzugeben in einem fremden Land und in einer fremden Sprache.

Kann etwa jemand von euch seine Erfahrungen auf diesem Gebiet mitteilen.

LG
Florida-Rolf
Hallo Florida-Rolf,
ich finde deine Bedenken verständlich. Ich würde auch keine Erklärungen abgeben, deren Inhalt ich nicht hundertprozentig verstehe und deren Tragweite ich nicht überblicken kann. Du hast dir aber wahrscheinlich schon Gedanken darüber gemacht, ob du prinzipiell einer russischen Staatsbürgerschaft für dein Kind zustimmst oder nicht, oder?
Du hast auf jeden Fall die Möglichkeit, einen von dir gewählten Übersetzer zu bestimmen, der dir alle Dokumente übersetzt, bevor du sie unterzeichnest. Dann hast du auf jeden Fall mehr Klarheit, was du da eigentlich unterzeichnest. Natürlich musst du den dann auch selbst bezahlen, aber das Geld ist u.U. nicht schlecht angelegt.

viele Grüße,
Anelya
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fugen
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Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von fugen »

Was für eine Einverständniserklärung musst du da unterschreiben?
Bei mir ist es jetzt ein Jahr her und ich kann mich nicht erinnern eine Einverständniserklärung unterschrieben zu haben?! [frust]

Hast du die Apostille auf der Geburtsurkunde?
Florida-Rolf
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Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von Florida-Rolf »

@Anelya

Ja, also ich stimme dem grundsätzlich schon zu.

Ursprünglich hieß es ja, das bei russischer Mutter und Geburt in Russland schon alle Voraussetzungen vorliegen. Von daher überrascht es mich etwas, das nun extra noch etwas benötigt wird.

@fugen

Das ist eine gute Frage. Habe mal etwas gegooglet mit meinem bescheidenen Russisch, und da habe ich folgendes Bild auf einer Seite gefunden.

http://kid-info.ru/otdyx-s-detmi/vyezd- ... onkom.html

Am Anfang des Textes ist dort ein Bild mit Geburtsurkunde, Согласие und Pässen abgebildet.

Mehr habe ich jetzt noch nicht herausfinden können.

Apostille habe ich noch keine. Habe die Info bekommen, es wird erst die Staatsbürgerschaft benötigt.

LG
Florida-Rolf
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fugen
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Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von fugen »

Hi Rolf,

ich habe meine Frau noch gerade gefragt und ihr ist eingefallen was wir unterschreiben mussten.

Es war eine, von uns selbst verfasste Erklärung, dass unsere Tochter keine zweite Staatsbürgerschaft hat.

Ich habe es unterschrieben und fertig.

Ne Woche später sind wir zum deutschen Konsul und haben die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen
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manuchka
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Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von manuchka »

Ich musste damals eine notariell beglaubigte Erklärung abgeben, dass ich der Registrierung unseres Kindes am Wohnort meines Mannes zustimme, meine ich.
Du erntest, was du säst.
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fugen
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Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von fugen »

Bestätigt nur meine Meinung über die Beamten in RU

INKOMPETENZ in Person.

In jeden Amt brauchst du andere Dokumente für die gleichen Abläufe.

Wir haben nur die selbstverfasste Erklärung, Kopien von unseren Pässen und den wisch ausm Krankenhaus dass unsere Tochter dort geboren wurde.

Und das ganze war kostenlos.

Die zweite, jeder hat eine für seinen Papierkram, Geburtsurkunde hat aber ein paar Rubel gekostet.
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Norbert
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Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von Norbert »

Ich musste zustimmen, dass ich keine Einsprüche gegen die in den Akten vermerkten Einträge zu Familienname, Vorname und Staatsbürgerschaft habe. Das war bei uns ein gewöhnlicher Vordruck. Meine Frau musste es auch unterschreiben. (Bei uns habe ich alles beantragt, während sich meine Frau von der Geburt erholt hat.)
Florida-Rolf
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Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Beitrag von Florida-Rolf »

@Alle

Danke für die Kundgabe eurer Erfahrungen.

Ist ja immer wieder spannend zu sehen, wie einheitlich das hiesige Behördenwesen ist.

Trotzdem ist ja eine Grundtendenz zu erkennen, das wohl die Erklärung zur zweiten Staatsbürgerschaft bzw. dem Nichtvorhandensein derselbigen notwendig ist.

Über diesen abgebildeten Vordruck kann aber wohl niemand berichten?
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