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Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Verfasst: 14 Feb 2011, 20:39
von m1009
bella_b33 hat geschrieben:Dann kann ich ja schon langsam den Termin bei der Botschaft machen.
Dann frag halt da noch mal nach. So mit Worten, geht das wunderbar.

Die Dokumente habe ich dann noch ein paar Tage vorher per Mail gesendet.
In der Botschaft lag dann schon alles bereit, nach gut 45 min war die Sache erledigt und wir hatten den Pass in der Hand

Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Verfasst: 20 Aug 2013, 15:57
von Andre88
Hallo miteinander,

erst mal ganz grosses Danke an den Verfasser! Super informativ und alles in einem Paket!

Ich bin deutscher Expat in St.-Petersburg und erwarte im November die Geburt meines Sohnes mit meiner russischen Lebensgefaehrtin.
ALLERDINGS sind wir beide noch nicht verheiratet. In der russischen Spravka/Geburtsurkunde werde natuerlich ich als Vater eingetragen sein.

Meine Frage: Kann das Kind trotzdem noch die deutsche Staatsbuergerschaft (nach dem Muster Punkte 1 - 4) bekommen, wenn die Heiratsurkunde quasi "fehlt"? Was ist in meinem Fall noch anders?

Bedanke mich im Voraus fuer die Antwort!

Andre

Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Verfasst: 23 Aug 2013, 09:31
von Anelya
Ja, natürlich kann dein Kind die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Du musst wahrscheinlich auf dem Konsulat die Vaterschaft anerkennen (geht auch vorgeburtlich), dann steht dem nichts mehr im Wege. Lass dich dort einfach mal beraten.

Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Verfasst: 23 Aug 2013, 09:55
von manuchka
Die Namensführung des Kindes muss vor Passbeantragung geklärt sein. Bei nichtverheirateten
Eltern, bei denen das Kind den Namen des Vaters erhalten soll sowie bei
Ehepaaren ohne gemeinsamen Ehenamen, ist vor Passbeantragung in der Regel eine
Namenserklärung
(ebenfalls im Konsulat der Deutschen Botschaft Wien bzw. bei einem
der fünf deutschen Honorarkonsuln möglich) abzugeben.
Das gilt natürlich nicht nur in Wien, aber von Wien hab ich grad das Merkblatt vorliegen.

Ansonsten braucht man Heiratsurkunde und Ehebuch (wegen evtl. erfolgter Namensbestimmung) der Eltern oder gegebenenfalls Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung, wie Anelya schon schrieb.

Mail einfach mal das Konsulat an, ich hab wirklich gute Erfahrungen damit gemacht, die Mitarbeiter antworten in aller Regel recht schnell (1-3 Arbeitstage).

Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Verfasst: 26 Jan 2014, 18:51
von Florida-Rolf
Hallo,

ich als Neuling habe direkt mal eine Frage zum Thema Geburtsurkunde:

Wie läuft das ab im russischen Standesamt, wenn man die Geburtsurkunde für den Sohn beantragen will.

Ist dabei notwendig, auch einen Antrag mit gewissen Willenserklärungen auszufüllen. Oder genügt es einfach, die hier im FAQ beschriebenen Dokumente abzugeben ohne weitere Nachfragen.

Die Frage rührt daher, das bei den aktuellen Temperaturen es nicht möglich ist, mit Kind und Frau die Wohnung gemeinsam zu verlassen. Ich würde diesen Behördengang von daher gern allein erledigen, aber meine Russisch-Kenntnisse sind überschaubar.

Gibt es dazu Erfahrungen eurerseits.

Danke
LG Florida-Rolf

Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Verfasst: 26 Jan 2014, 22:24
von manuchka
Es reicht, wenn beim Standesamt ein Elternteil erscheint und alle Unterlagen mitbringt. Ob man da noch was ausfüllen muss, weiß ich aber nicht, das hat damals mein Mann erledigt.

PS: Bei der deutschen Botschaft müssen aber beide + Kind erscheinen, wenn der dt. Pass beantragt wird. Aber das hat ja noch Zeit.

Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Verfasst: 27 Jan 2014, 00:30
von Florida-Rolf
manuchka hat geschrieben:Es reicht, wenn beim Standesamt ein Elternteil erscheint und alle Unterlagen mitbringt. Ob man da noch was ausfüllen muss, weiß ich aber nicht, das hat damals mein Mann erledigt.

PS: Bei der deutschen Botschaft müssen aber beide + Kind erscheinen, wenn der dt. Pass beantragt wird. Aber das hat ja noch Zeit.
Danke dir für die Info.

Wenn möglich kann sich ja dein Mann noch daran erinnern, was dann im Standesamt notwendig war?

LG Florida-Rolf

Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Verfasst: 27 Jan 2014, 06:45
von Norbert
Florida-Rolf hat geschrieben:Wenn möglich kann sich ja dein Mann noch daran erinnern, was dann im Standesamt notwendig war?
Antragsformular, beide Pässe (ggf. mit amtlicher Übersetzung), Bescheinigung aus dem Krankenhaus, Einverständniserklärung zum Namen durch die Mutter - das musste ich vorlegen. Vid statt Pass reicht nicht. (Wurde das Kind nicht im Krankenhaus geboren, muss ferner ein Zeuge der Geburt anwesend sein.)

Ich würde aber einfach fix mal anrufen und nachfragen - eh Du zweimal rennst.

Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Verfasst: 27 Jan 2014, 09:19
von Florida-Rolf
Norbert hat geschrieben:Antragsformular, beide Pässe (ggf. mit amtlicher Übersetzung), Bescheinigung aus dem Krankenhaus, Einverständniserklärung zum Namen durch die Mutter - das musste ich vorlegen. Vid statt Pass reicht nicht. (Wurde das Kind nicht im Krankenhaus geboren, muss ferner ein Zeuge der Geburt anwesend sein.)

Ich würde aber einfach fix mal anrufen und nachfragen - eh Du zweimal rennst.
Danke dir Norbert für die Info.

Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Verfasst: 28 Mär 2014, 21:31
von Florida-Rolf
Hallo zusammen,

ich bin wieder einen Schritt weiter gekommen.

Die Geburtsurkunde liegt mittlerweile vor.

Im Anschluss soll nun die russische Staatsbürgerschaft für den Kleinen beantragt werden.

Hier heißt es aber, das der ausländische Kindsvater eine notariell beglaubigte Bestätigung ("Согласие") abgeben muss, um seine Zustimmung zu diesem formalen Akt zu geben.

Um das bloß kurz hinzuzufügen, die eigentliche Zustimmung ist von meiner Seite auch gegeben.

Mir ist aber ehrlich gesagt etwas mulmig, irgendwelche Erklärungen abzugeben in einem fremden Land und in einer fremden Sprache.

Kann etwa jemand von euch seine Erfahrungen auf diesem Gebiet mitteilen.

LG
Florida-Rolf