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RU Businessvisum u. Arbeitserlaubnis: Zwecke?

Verfasst: 27 Okt 2009, 21:45
von 7punkt
Hallo Leute,

vielleicht kommt jetzt eine bloede Frage von mir, aber ich riskiere es trotzdem:
was darf man eigentlich mit einem Businessvisum in RU unternehmen?
Sachverhalt: ein DE-Ingenieur kommt nach RU auf die Baustelle (ca. 1 Jahr, immer mit 1, 3, 6 monatigem Businessvisum, reist regelmaessig aus). Macht sone Art Ueberwachung (надзор), schreibt Stellungnahmen, Empfehlungen etc. Muss aber auch regelmaessig einige Papiere unterschreiben. Bezahlt wird der Ingenieur von der DE-Firma, die ihn eingestellt hat. Vertrag mit der Baustelle hat aber die RU Firma (OOO).
Frage: darf er das mit einem Businessvisum oder soll es unbedingt eine Arbeitserlaubnis sein?
Vielleicht weiss jemand auch, wo man genaues zum Thema lesen kann?

Fuer Eure Tipps waere ich Euch sehr dankbar.

LG,
7punkt

Re: RU Businessvisum u. Arbeitserlaubnis: Zwecke?

Verfasst: 27 Okt 2009, 23:02
von bella_b33
ich kenn sowas von nem ehemaligem Arbeitgeber, da wurde Montageüberwachung immer mit Businessvisa und ohne AG gemacht, inwiefern das legal ist entzieht sich meiner Kenntnis

Gruß
Silvio

Re: RU Businessvisum u. Arbeitserlaubnis: Zwecke?

Verfasst: 28 Okt 2009, 12:46
von 7punkt
bella_b33 hat geschrieben:.... inwiefern das legal ist entzieht sich meiner Kenntnis...
Eben, Silvio, das ist gerade die Frage. Besonders, wenn man schon etwas unterschreibt.....

Zejtnot, Dietrich? Ihr versteht ja Euch darauf ;)
Koennt Ihr vielleicht auch mal bisschen Licht in die Frage bringen?

Danke.

LG,
7punkt

Re: RU Businessvisum u. Arbeitserlaubnis: Zwecke?

Verfasst: 28 Okt 2009, 12:56
von achim
Rechtsverbindlich (also auf der sicheren Seite) kann hier wahrscheinlich sowieso keiner Angaben machen. Da solltet Ihr wohl einen Sachverständigen befragen. Ich denke allerdings, dass man nur mit einem Businessvisum keinen in Russland rechtsgültigen Arbeitsvertrag haben kann. Ansonst wäre eine Arbeitserlaubnis überflüssig. Vielleicht ist es aber auch eine Frage der Vertragsdauer.

Re: RU Businessvisum u. Arbeitserlaubnis: Zwecke?

Verfasst: 28 Okt 2009, 14:00
von Sibirier
Also, das Thema ist genauer zu überprüfen. Für einen gewissen Zeitraum darf der Ing. sicher für seine dt. Firma hier in Russland tätig werden (wenn z. B. die russische OOO einen Auftrag zur Erledigung an die dt. Firma gegeben hat). Ich weiß nur, dass unter gewissen Umständen auch zur prüfen ist, ob die deutsche Firma hier dann eine Betriebsstätte betreibt. Wir hatten z. B. solche Überprüfungen als ein Werk in Russland gebaut wurde (ca. 3 Jahre) und die Maschinen dann dt. Firmen aufgestellt haben und die ihre Monteure geschickt haben.

Aber leider kann ich Dir dazu nicht die genauen Gesetzestexte, Fristen usw. sagen. Wie gesagt, wichtig ist auf jeden Fall der Vertrag zwischen der dt. Firma und der OOO... Frage hinzu: Wer hat die Einladung für das Visum gemacht? Die OOO?

Re: RU Businessvisum u. Arbeitserlaubnis: Zwecke?

Verfasst: 28 Okt 2009, 20:34
von 7punkt
@ Achim: ist klar, dass man den DE Ingenieur ohne Arbeisterlaubnis bei der OOO nicht einstellen darf. Dann bleibt doch die Frage, was man mit dem Businessvisum so machen darf. :roll: Papiere unterschreiben? Verantwortung tragen?

@Sibi: klar, dass die Einladung von der RU OOO gemacht wurde. Es gibt ausserdem ein Agent Agreement zwischen der DE Firma und der OOO.

7punkt

Re: RU Businessvisum u. Arbeitserlaubnis: Zwecke?

Verfasst: 28 Okt 2009, 20:55
von m1009
Konsultierende Tätigkeiten, mehr nicht.

Ich war bis 2006 mit Businessvisum hier, ich durfte , streng genommen, nicht einmal Lieferscheine unterschreiben. Abnahmeprotokolle, Arbeitsberichte fuer die OOO etc. schon gar nicht.

Aktuell bei meiner Frau aehnlich, ihre Ausslander duerfen ausschliesslich -beratende Taetigkeiten- ausfuehren.

Re: RU Businessvisum u. Arbeitserlaubnis: Zwecke?

Verfasst: 29 Okt 2009, 08:52
von Zejtnot
Manuchka hatte mal, soweit ich mich erinnern kann, die genaue Definition erwähnt - was darf man mit Businessvisum und was nicht. Montage war demnach erlaubt.

Re: RU Businessvisum u. Arbeitserlaubnis: Zwecke?

Verfasst: 29 Okt 2009, 13:14
von 7punkt
Aha..und wo hat sie es erwaeht, Zejtnot?
Forum oder PN?

Uns geht es naehmlich um Ueberwachung/ Beratung :roll:

7punkt

Re: RU Businessvisum u. Arbeitserlaubnis: Zwecke?

Verfasst: 29 Okt 2009, 15:26
von Zejtnot
War hier im Forum, im offenen Bereich. Musst Du mal suchen, mit der Suchfunktion. Mir fehlt heute die Zeit.