Umregistrierung von OOO

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Umregistrierung von OOO

Beitrag von 7punkt »

Hallo Leute,

weiss denn jemand genaues zum Thema Umregistrierung von OOO?
Soviel ich weiss, sollen nicht alle OOOs umregistriert werden.
Welche ist also die Frage.

Danke.

7punkt
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
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Re: Umregistrierung von OOO

Beitrag von Sibirier »

Ich glaube, das hängt von der jeweiligen Satzung der OOO ab. Ist also individuell zu prüfen.... Wir müssen und haben es schon im Auftrag....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Re: Umregistrierung von OOO

Beitrag von 7punkt »

Warum kann man denn nicht einfach die Satzung aendern,
statt das ganze Theater aufs neu zu starten?
Oder frag ich jetzt was bloedes :roll:
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Re: Umregistrierung von OOO

Beitrag von Sibirier »

Weil bei einer Sätzungsänderung nun mal alle Stellen (Register; Finanzamt), die dort hinterlegten Satzungen austauschen..... Auch müssen gewisse Vorgehensweisen, die in alten Satzungen vorhanden waren, jetzt geändert werden....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Re: Umregistrierung von OOO

Beitrag von 7punkt »

Danke fuer die Auskunft, Sibi.
Weisste zufaellig, was der Sinn der Aenderung ist?
Ich meine, wozu soll die Umregistrierung fuehren, ausser,
dass man dann die Zeit/ Geld/ Geduld beim Schlagestehen etc. verliert und deswegen gezwungen ist,
diverse Beratungsfirmen zu beauftragen?


7punkt
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Re: Umregistrierung von OOO

Beitrag von Sibirier »

Es ging einfach bei der Unternehmensreform darum, manche sachen einfacher zu gestalten:
1. Heute ist als Gründungsdokument nur noch die Satzung gefordert
2. Die Satzung enthält in Zukunft keine Angaben zur Höhe und zum Nominalwert der Anteile der jeweiligen Gesellschafter (d.h. bei Veränderung keine Satzungsänderung notwendig)
3. Austritt eines Gesellschafter ist nur möglich, wenn dies in der Satzung vorgesehen ist
4. Erweiterung der Zuständigkeiten des Direktorenrats
5. Beschlussprotokolle der allgem. Gesellschafterversammlungen einer OOO sind allen Gesellschaftern vorzulegen (Schutz der Gesellschafter, damit sie informiert sind)
6. Heute braucht die Höhe des Gesellschaftskapital nur in einer Summe ausgewiesen werden (muss nicht mehr in Anteile aufgegliedert werden)
7. Einrichtung eine Möglichkeit, das von bedeutenden Rechtsgeschäften oder von Rechtsgeschäften, an deren Abschluss ein besonderes Interesse besteht, Genehmigungspflichtig zu machen (z. B. Generaldirektor darf ein Grundstück nur mit Gesellschafterbeschluss veräußern, belasten etc.)

Veräußerung von Gesellschaftsanteilen sind notariall zu beglaubigen, die Notare müssen prüfen, ob z. B. das Vorkaufsrecht der anderen Gesellschafter berücksichtigt wurde....
Notar ist verpflichtet (früher Generaldirektor) die Angaben beim staatlichen Register und bei der Steuerbehörde zu ändern..

usw......
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Re: Umregistrierung von OOO

Beitrag von 7punkt »

Danke sehr, Sibi!!! :blumen2:
Man lernt nie aus :D
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