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Arbeitserlaubnis o.ä. für Praktikum

Verfasst: 30 Okt 2009, 21:42
von E.P.H.
Hallo Forum,

mal ein paar kurze Frage: Soweit ich weiß, ist für ein Praktikum in Russland, sofern es unbezahlt ist, keine Arbeitserlaubnis erforderlich.

Frage 0: Ist dem so?

Frage 1: Gilt das nur für Bildungseinrichtungen? (von daher meine ich mich erinnern zu können)

Frage 2 (ziele ja auf die freie Wirtschaft ab): Muß der Praktikant einen Vertrag mit der russischen Firma haben oder kann er von der deutschen Muttergesellschaft zur russischen Tochter entsandt werden? Und dann in Deutschland Vergütung erhalten?

Frage 3: Welchen Papierkram muss man also erledigen, um den Praktikanten nach RUS zu bekommen? Reicht evtl. Businessvisum? Gibts außer der Business-Visum-Dauer eine zeitliche Beschränkung für das Praktikum.

Bin auch über die Fragen hinaus dankbar für jedwede Erfahrung zum Thema.

(So, wenn jetzt meine Tastatur im tollen neuerrichten Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrum klarkommt, brauche ich den Artikel auch nicht noch 20mal editieren. :evil: )

Ich danke euch schon mal,

E.P.H.

Re: Arbeitserlaubnis o.ä. für Praktikum

Verfasst: 02 Nov 2009, 00:09
von Hero 1964
Hallo E.P.H,

belese dich mal in nachfolgendem Link
Gruß Hero
http://www.austausch.org/handbuch/pdf/e ... uk4tab4005

Re: Arbeitserlaubnis o.ä. für Praktikum

Verfasst: 02 Nov 2009, 19:48
von E.P.H.
Danke!