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Sprachtest - Ausnahmen ... Sprachbarriere allgemein

Verfasst: 03 Nov 2009, 02:50
von TM09
Hallo zusammen ...

tut mir leid, dass ich mit meinem ersten Beitrag hier so reinplatz, aber ich steige trotz recherche langsam nicht mehr durch bzw bin unsicher. Ich möchte meine russische Freundin heiraten. Sie spricht allerdings kein deutsch. Ich bin in Deutschland geboren und lebe auch hier.

Meine Fragen wären:

1. Welche Möglichkeiten gibt es für sie, sich zumindest ein paar Monate in Deutschland aufzuhalten? Ich meine abgesehen von einem Antrag auf FZF, da sie die erforderlichen Sprachkenntnisse nicht hätte . Hilft die Tatsache das man verheiratet ist im Prinzip überhaupt nicht? Trotz Heirat wäre es immernoch Ermessensspielraum von Konsulaten? Ein Sprachvisum müsste auch nicht zwingend gegeben werden?

2. Ich habe folgendes aus einem Informationsblatt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Sie hat einen Hochschulabschluss, aber weiß jemand zufällig sicher, ob es egal ist welche Art von Studium absolviert worden ist bzw. gibt es noch weitere versteckte Vorraussetzungen? Und als letztes, ob jemand den letzten Punkt konkretisieren könnte. Wie ist "nicht dauerhaft aufhalten" definiert?

Ja. Sie müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen, wenn
eine der folgenden Aussagen zutrifft:

■ Sie haben einen Hochschulabschluss oder eine entspre-
chende Qualifikation oder bei Ihnen besteht ausnahms-
weise aus anderen Gründen ein erkennbar geringer
Integrationsbedarf.

■ Sie möchten sich nicht dauerhaft in Deutschland aufhalten.

Wäre wirklich dankbar für hilfreiche Hinweise
Gruß
Thomas

Re: Sprachtest - Ausnahmen ... Sprachbarriere allgemein

Verfasst: 03 Nov 2009, 07:15
von Zejtnot
TM09 hat geschrieben:Welche Möglichkeiten gibt es für sie, sich zumindest ein paar Monate in Deutschland aufzuhalten? Ich meine abgesehen von einem Antrag auf FZF, da sie die erforderlichen Sprachkenntnisse nicht hätte . Hilft die Tatsache das man verheiratet ist im Prinzip überhaupt nicht? Trotz Heirat wäre es immernoch Ermessensspielraum von Konsulaten
Zumindestens habt Ihr dank Eurer Ehe dann mehr oder weniger einen Anspruch auf ein Besuchervisum. Damit kann sie 90 Tage pro Halbjahr (oder Jahr?) in Deutschland sein. Wenn man diese 90 Tage effektiv nutzt, besteht sie danach vollkommen problemlos den Sprachtest und einer FZF steht nichts mehr im Wege.
Ein Sprachvisum müsste auch nicht zwingend gegeben werden?
Wenn man dies klar begründet - erst Heirat, nun Sprachschule, dann FZF - dann sollte es keine Probleme geben. Wichtig ist, dass es nicht aussieht als würdet Ihr eine FZF erschleichen wollen (einreisen und dann in D auf die FZF bestehen).
Sie haben einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation oder bei Ihnen besteht ausnahmsweise aus anderen Gründen ein erkennbar geringer Integrationsbedarf.
Ich hatte es Dir schon per PN erläutert - die Idee ist, dass eine hochqualifizierte Person wahrscheinlich schnell Arbeit findet und auf diesem Wege integriert wird. Wenn Deine Freundin Lehrerin wäre, findet sie sicher nicht so schnell einen Job in Deutschland, deswegen wäre der "Integrationsbedarf" wahrscheinlich nicht "erkennbar gering". Ist sie Informatikerin oder Biochemikerin - dann stehen die Chancen gut.
Sie möchten sich nicht dauerhaft in Deutschland aufhalten.
Darunter kann ich mir nix vorstellen, was mit einer Ehe unter einen Hut zu bringen wäre. Vielleicht wenn schon klar ist, dass Ihr in einem Jahr eh nach Dubai umzieht und dies nachweisen könnt?!

Re: Sprachtest - Ausnahmen ... Sprachbarriere allgemein

Verfasst: 03 Nov 2009, 11:49
von TM09
Die Frage ist halt, wie man möglichst viel Zeit miteinander verbringen kann. Wenn ich nach der Heirat kurzzeitig nach Russland gehen würde (sie sich auf den Sprachtest vorbereitet), hätte ich natürlich keinen Einkommensnachweis mehr für die FZF. Wie könnte man das lösen? Könnte auch ein Verwandter bürgen? Ich bin im Moment selbständig und recht flexibel.

Re: Sprachtest - Ausnahmen ... Sprachbarriere allgemein

Verfasst: 03 Nov 2009, 12:38
von Sibirier
Bei einem Rückumzug wird -soweit ich weiß- Dein zukünftiges Einkommen genommen (genaueres kann da Dietrich sagen, aber bei ihm war auch die Besonderheit das schon 2 Kinder da waren). Also Sprachtest kannst Du umgehen, in dem Du schnell Vater wirst.... ;) .

Aber ich würde das Problem einfach mal mit Deiner Ausländerbehörde sprechen, weil die auch immer "persönlich" entscheiden.... Es gibt doch auch nette/hilfsbereite Beamte.

Re: Sprachtest - Ausnahmen ... Sprachbarriere allgemein

Verfasst: 03 Nov 2009, 12:59
von TM09
Sibirier hat geschrieben:Bei einem Rückumzug wird -soweit ich weiß- Dein zukünftiges Einkommen genommen
Muss ich mich in Deutschland zwingend abmelden?
Sibirier hat geschrieben:Also Sprachtest kannst Du umgehen, in dem Du schnell Vater wirst.... ;) .
Ich hoffe du meinst mit schnell nicht 9 Monate!? Wie sieht denn da der Nachweis aus? Hast du vielleicht einen offiziellen Text oder Link parat?

Im übrigen danke für Eure Erfahrungswerte!

Re: Sprachtest - Ausnahmen ... Sprachbarriere allgemein

Verfasst: 03 Nov 2009, 13:34
von Dietrich
Bei eigenen Kindern (zusammen mit dem Deutschen = mit deutscher Staatsbürgerschaft der Kinder) braucht die Mutter KEINEN Nachweis über die deutsche Sprache für ein FZF-Visum.
Was den Einkommensnachweis betrifft, so war es bei mir bei der Beantragung ein Arbeitsvertrag, der aber dann erst in der Zukunft aktiv wurde. Wie das bei Selbstständigen aussieht, weiss ich nicht. Aber wenn man nachweisen kann, dass man vor der "Pause" ein ausreichendes Einkommen hatte und dies jetzt fortführen möchte... da sollte man mal mit der Ausländerbehörde vor Ort reden.

Wo ihr bis zum Sprachtest (bzw. bis zur Geburt eines Kindes) leben wollt, das müsst ihr schon selbst entscheiden... wobei es bestimmt nicht schlecht ist, wenn du mal einen besseren Eindruck vom Leben und von der Kultur deiner Frau bekommst. Denn dieses Leben und diese Kultur hat schliesslich deine Frau geprägt und das wird auch den Rest des Lebens immer so bleiben. Wenn du einen Eindruck davon hast, dann hilft das später bestimmt mal, wenn es unterschiedliche Meinungen und Ansichten über bestimmte Themen gibt.

Re: Sprachtest - Ausnahmen ... Sprachbarriere allgemein

Verfasst: 03 Nov 2009, 13:47
von TM09
Dietrich hat geschrieben:Bei eigenen Kindern (zusammen mit dem Deutschen = mit deutscher Staatsbürgerschaft der Kinder) braucht die Mutter KEINEN Nachweis über die deutsche Sprache für ein FZF-Visum.
Hmm ... aber den A1 Sprachtest kann sie doch nach 2-3 Monaten bestehen. Wozu 9 Monate auf ein Kind warten?
Dietrich hat geschrieben:Wo ihr bis zum Sprachtest (bzw. bis zur Geburt eines Kindes) leben wollt, das müsst ihr schon selbst entscheiden... wobei es bestimmt nicht schlecht ist, wenn du mal einen besseren Eindruck vom Leben und von der Kultur deiner Frau bekommst. Denn dieses Leben und diese Kultur hat schliesslich deine Frau geprägt und das wird auch den Rest des Lebens immer so bleiben. Wenn du einen Eindruck davon hast, dann hilft das später bestimmt mal, wenn es unterschiedliche Meinungen und Ansichten über bestimmte Themen gibt.
Sicherlich! Nur ist man in Russland mit deutsch/englisch "gestrandeter" als sie in Deutschland. Werde mich mal schlau machen, wie die Arbeitsmarktsituation für mich dort ausschauen würde.

Re: Sprachtest - Ausnahmen ... Sprachbarriere allgemein

Verfasst: 03 Nov 2009, 14:08
von manuchka
TM09 hat geschrieben:Hmm ... aber den A1 Sprachtest kann sie doch nach 2-3 Monaten bestehen. Wozu 9 Monate auf ein Kind warten?
...
Sicherlich! Nur ist man in Russland mit deutsch/englisch "gestrandeter" als sie in Deutschland. Werde mich mal schlau machen, wie die Arbeitsmarktsituation für mich dort ausschauen würde.
Na dann kann doch deine Freundin jetzt anfangen, deutsch zu lernen - für den A1-Wisch reichen totale Grundkenntnisse.
Die Arbeitsmarktsituation für dich in Russland sieht schlecht aus, weil du eine Arbeitserlaubnis brauchst - und das ist ein Riesenproblem. Außerdem bräuchtest du für einen längeren Aufenthalt ein Arbeitsvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis, ein genauso großes Problem.

Re: Sprachtest - Ausnahmen ... Sprachbarriere allgemein

Verfasst: 03 Nov 2009, 15:12
von TM09
manuchka hat geschrieben:oder eine Aufenthaltserlaubnis, ein genauso großes Problem.
Hab ich nicht durch die Eheschließung ein Recht auf diese?

Re: Sprachtest - Ausnahmen ... Sprachbarriere allgemein

Verfasst: 03 Nov 2009, 15:17
von manuchka
Ja, hast ein Recht drauf. Und? Darfst trotzdem x tausend Unterlagen sammeln und mehrere Monate drauf warten. Und darfst dann trotzdem nicht ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. Viel Spaß schon mal. Ich bin 4 Jahre in Russland verheiratet und habe bis jetzt keine AE - es fehlt an der anmeldefähigen Anschrift...