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Begründung einer Betriebsstätte

Verfasst: 09 Nov 2009, 10:33
von E.P.H.
Hallo Forum,

bin gerade auf ein neues Problem gestoßen.

Frage: Begründet eine Firma durch die Anmietung einer Wohnung, die einem ausländischen Arbeitnehmer - auf Dienstreise in einem anderen Subjekt als in dessen Quote und Arbeitserlaubnis angegeben - zur Verfügung gestellt wird, eine Betriebststätte? Oder ist dieses Thema für Russland völlig uneherheblich?

E.P.H.

Re: Begründung einer Betriebsstätte

Verfasst: 09 Nov 2009, 18:47
von GastroService
Hallo E.P.H.
So weit ich weiss, kann man in einer Wohnung (Homeoffice) keine Firma gruenden, sondern muss ein "offizielles" Buero mieten. Wenn Du eine OOO gruenden willst, brauchst Du eine spezielle "Eroeffnungs-Adresse", aber da kann Dir die Handelskammer weiterhelfen
Gruss
Guenter

Re: Begründung einer Betriebsstätte

Verfasst: 09 Nov 2009, 20:33
von E.P.H.
Danke, aber meine Frage zielte in eine andere Richtung.
Ich erklärs mal ein wenig ausführlicher: Firma XY hat seinen Sitz in Subjekt A. Mietet in Subjekt B eine Wohnung, in der ein Mitarbeiter auf Dienstreise übernachtet. Der arbeitet ja quasi in Subjekt B. Ist dann dadurch, dass die Firma dieses Wohnung dann da gemietet hat, in Subjekt B eine Betriebsstätte, Filiale oder ähnliches begründet worden?

Bin auf diesem Gebiet sehr "unbedarft", aber in China, glaube ich mich erinnern zu können, wäre es so. Und das hat dann irgendwelche Konsequenzen für die Besteuerungn der Firma.

E.P.H.