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Gleitzeit

Verfasst: 11 Nov 2009, 23:39
von E.P.H.
Auf ein Neues bitte ich um eure geschätzte Meinung oder Erfahrung.

Wir würden mit unseren Mitarbeitern gerne Gleitzeit vereinbaren, aber die Standardverträge und die Arbeitsordnung (Правила внутреннего трудового распорядка) spricht ja von ner normalen 40-Stunden-Woche. Können wir es in beiden Dokumenten einfach unseren Wünschen anpassen oder hielte es einer Überprüfung nicht stand?

Und gleich noch hinterher, obwohl anderes Thema: Kann eine Firma mit Sitz außerhalb Moskaus eigentlich auch Quoten für Moskau beantragen, weil dort u.U. Projekte aquiriert werden können? Dadurch würde die Arbeit im Stammsubjekt praktisch nur ergänzt werden. Oder muss man dann dort ne Niederlassung aufmachen und wenn ja, welche Form würde sich eignen?

Danke,
E.P.H.

Re: Gleitzeit

Verfasst: 12 Nov 2009, 09:08
von Zejtnot
E.P.H. hat geschrieben:Wir würden mit unseren Mitarbeitern gerne Gleitzeit vereinbaren, aber die Standardverträge und die Arbeitsordnung (Правила внутреннего трудового распорядка) spricht ja von ner normalen 40-Stunden-Woche. Können wir es in beiden Dokumenten einfach unseren Wünschen anpassen oder hielte es einer Überprüfung nicht stand?
Gleitzeit in Russland - das wird spannend! Habt Ihr Direktoren im Schichtdienst, die dann schauen, ob außerhalb der Kernarbeitszeit wirklich gearbeitet wird oder doch nur rumgesessen wird?

Fakt ist, dass hier wohl das einfachste eine formelle 40-Stunden-Woche ist, die in der Praxis nicht genau befolgt wird. Aber auf den offiziellen Anwesenheitslisten sollte immer brav acht Stunden für jeden Tag stehen.

Re: Gleitzeit

Verfasst: 12 Nov 2009, 10:34
von Sibirier
Wir bei uns in der Firma handhaben das genau so, wie Zejtnot geschrieben hat.

Re: Gleitzeit

Verfasst: 12 Nov 2009, 10:38
von manuchka
Man kann Gleitzeit vereinbaren und die interne Arbeitsordnung entsprechend anpassen, kein Problem. Die Vorschriften im Arbeitsgesetzbuch zur arbeitszeit stehen in Kapitel 16, speziell für Gleitzeit Art. 102.

Re: Gleitzeit

Verfasst: 12 Nov 2009, 11:49
von E.P.H.
Danke euch erst mal.

Habt ihr noch ne Idee zum zweiten Teil des Posts?

E.P.H.

Re: Gleitzeit

Verfasst: 12 Nov 2009, 11:56
von manuchka
Quoten und ArbE kriegst du nur da, wo du eine juristische Person bzw. Filiale oder Zweigstelle hast. Für Moskau sieht es mit Quoten sowieso immer ganz ganz schlecht aus.

Re: Gleitzeit

Verfasst: 12 Nov 2009, 19:38
von daveg
Wir haben alle Verträge mit "nicht normierter Arbeitszeit" - das schützt vor Überstundenansprüchen. Ansonsten offiziell eine festgelegte Arbeitszeit, welche auch so erfasst wird. Das die praktische davon abweicht interessiert dann nicht wirklich. Mit der Kontrolle das ist so eine Sache, ein wenig Vertrauen hilft da aber auch. Ganz so schlimm ist es nämlich nicht. Bei uns sind viele Verkäufer eh in anderen Städten unterwegs und ob er nun arbeitet oder nicht kann ich eh nicht sehen. Da hilft es am Anfang ein Exempel zu statuiren - ich habe gleich mal einen Faulpelz öffentlich wirksam gefeuert - und schon arbeiten alle fleissig. Wir bezahlen auch ganz gut, das will sich keiner versauen.

Re: Gleitzeit

Verfasst: 13 Nov 2009, 05:40
von E.P.H.
manuchka hat geschrieben:Quoten und ArbE kriegst du nur da, wo du eine juristische Person bzw. Filiale oder Zweigstelle hast. Für Moskau sieht es mit Quoten sowieso immer ganz ganz schlecht aus.
Tschuldigung, dass ich so blöd frage, aber wie macht man den von der OOO ne Zweigstelle oder Filiale auf? Einfach Büro mieten und Stemperl anfertigen und bei der Nalogovaja anmelden?

E.P.H.

Re: Gleitzeit

Verfasst: 13 Nov 2009, 09:08
von Zejtnot
daveg hat geschrieben:... ich habe gleich mal einen Faulpelz öffentlich wirksam gefeuert - und schon arbeiten alle fleissig.
Ich kenne ein Beispiel, bei denen so ein Faulpelz dann vor Gericht gezogen ist. Einfach so feuern ist halt auch nicht.

Re: Gleitzeit

Verfasst: 13 Nov 2009, 10:19
von manuchka
E.P.H. hat geschrieben:Tschuldigung, dass ich so blöd frage, aber wie macht man den von der OOO ne Zweigstelle oder Filiale auf? Einfach Büro mieten und Stemperl anfertigen und bei der Nalogovaja anmelden?
E.P.H.
Nö, da muss ein Gesellschafterbeschluss der OOO her. Wenn ihr das dann beschlossen habt, muss dann auch eine Änderung der Satzung der OOO selbst passieren (mit entsprechender Registrierung bei der registrierenden Steuerbehörde da, wo die OOO registriert ist), weil die Satzung Angaben zu vorhandenen Filialen/Repräsentanzen der OOO enthalten muss. Wie dann die Filiale (ihr könnt aber auch eine Repräsentanz gründen, Prozedere ist das gleiche) genau am Ort ihrer Belegenheit anzumelden ist, weiß ich jetzt spontan nicht, vielleicht hilft dir das hier:
http://juristmoscow.ru/adv_rek/3037/

Ansonsten, mein lieber E.P.H., stelle ich fest, dass du hier im Forum ganz schön viele Fragen rund um Arbeits- und Gesellschaftsrecht stellst - wir können hier zwar paar Erfahrungen weitergeben, aber kostenlose Rechtsberatung betreiben wir nicht, frag doch mal einen Juristen ;) . Es gibt ja zur Not auch genug Agenturen, die billig die Registrierung einer OOO und ihrer Filialen etc. erledigen. Vergiss nicht, dass sich das OOO-Recht gerade ändert und deine OOO, falls sie nach den alten Vorschriften (vor Juli 2009) gegründet wurde, davon auch betroffen ist - ihr müsst ggf. Satzung, Gründungsvertrag usw. ändern und neu bei der Registrierungsbehörde registrieren lassen. Dafür bieten auch diverse Juristen und Agenturen Komplettlösungen an.