(M)ein Erfahrungsbericht "Heirat in Deutschland"
Verfasst: 12 Nov 2009, 21:41
Für alle Interessierten habe ich unseren Weg bis zur "Heirat in Deutschland" skizziert:
Ich habe "meine Traumfrau" im Internet entdeckt und kennengelernt.
Wir haben sehr schnell festgestellt, dass wir gut zueinander passen könnten. 3 Wochen nach der ersten eMail haben wir uns an einem neutralen Ort in Russland (St. Petersburg) für ein paar Tage getroffen, gefolgt von einem 2-wöchigen Deutschlandaufenthalt in meiner Stadt.
Ich hatte für ihr deutsches Schengen-Visum schon im Vorfeld alles vorbereitet (Auslands-KV, VE, Flugtickets). Das Visum wurde vom deutschen Konsulat nach drei Tagen problemlos ausgestellt. Allerdings nur für die beantragten 2 Wochen.
Es folgten 2 weitere Reisen meinerseits in ihre Heimatstadt, um ihr Umfeld (Eltern, Freunde und Verwandte...) kennenzulernen.
Der Entschluss zu heiraten wurde schnell gefasst.
Wir haben uns entschieden, in Deutschland zu heiraten.
Hierzu habe ich mir als erstes auf dem Standesamt die Liste mit den benötigten Papieren besorgt und erklären lassen.
Dann habe ich beim Leiter des Ausländeramtes vorgesprochen und ihm von meinem Plan erzählt, eine russische Staatsangehörige zu heiraten.
Ich habe ihn gefragt, was das Ausländeramt ganz allgemein von Heiraten in Dänemark hält (nichts) und die Frage gestellt, ob das Ausländeramt meiner Verlobten eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen würde, wenn sie mit einem nicht-deutschen Schengen-Visum einreist, in Deutschland heiratet und einen bestandenen Deutsch-A1-Test vorweist.
Die Antwort war ein klares "Ja", da der Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung im Lande (Deutschland) entstanden ist.
(Der grosse Nachteil einer Heirat in Dänemark ist die Tatsache, dass der frisch angetraute Partner wieder ausreisen muss und ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen muss, bei dem ein ähnlicher Papieraufwand anfällt wie bei einer Heirat in Deutschland.)
Wir haben daraufhin die Liste des Standesamtes sorgfältigst abgearbeitet. Ihre fertigen Dokumente habe ich bei meinem 2. Besuch in ihrer Heimatstadt an mich genommen und nach Deutschland gebracht. Dort wurden sie von einem OLG-anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt.
Die kompletten Unterlagen wurden dann dem Standesamt übergeben, welches sie an das OLG weiterleitete.
Das ganze habe ich zeitlich so geplant, dass die OLG-Genehmigung spätestens während ihres nächsten Deutschlandaufenthaltes eintrifft.
De facto hat das OLG überraschend schnell gearbeitet und sich bei den Gebühren sehr zurückgehalten.
Meine Verlobte hat es dann (nach den Erfahrungen des ersten deutschen Schengen-Visums) vorgezogen, ein finnisches Schengen-Visum zu beantragen.
Das finnische Schengen-Visum konnte sie in einem Reisebüro mit vernünftigem Papieraufwand beantragen, ohne die Notwendigkeit, beim Konsulat vorzusprechen.
Sie hat problemlos ein 30-tägiges Schengen-Visum erhalten und ist dann über Helsinki in den Schengen-Raum eingereist und am selben Tag nach Deutschland weitergeflogen.
(Natürlich wurde sie bei der Einreise in Finnland über ihre Reisepläne ausgefragt.
Die Frage, ob sie von Finnland weiterfliegen würde hat sie wahrheitsgemäss beantwortet. Die nächste Frage, ob sie demnach nur 2 Tage in Finnland bliebe, verneint und von unseren Plänen erzählt, nach dem Deutschland-Besuch einen gemeinsamen Freund in Helsinki zu besuchen...)
Zu diesem Zeitpunkt hatten wir schon das "Ok" vom OLG erhalten und konnten unsere standesamtliche Hochzeit mit 3-wöchiger Vorlaufzeit planen.
Schon an ihrem zweiten Tag in Deutschland hatte meine Verlobte einen Prüfungstermin für das A1-Zertifikat bei einem Goethe-Institut unserer Wahl wahrgenommen. Die Prüfung wurde mit "sehr gut" bestanden.
Sie hat sich mit dem kostenlosen Internet-Sprachkurs "Deutsch interaktiv" des Goethe-Instituts vorbereitet, der auf der Web-Seite der "Deutschen Welle" angeboten wird und sich gezielt mit dem vom Goethe-Institut angebotenen Material auf die A1-Prüfung vorbereitet.
2 Tage nach der standesamtlichen Hochzeit haben wir beim Ausländeramt vorgesprochen und eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung für meine Frau erhalten. (Eine kurze Diskussion mit der Sachbearbeiterin wg. des angeblich "falschen" (finnischen) Schengen-Visums wurde schnell vom Leiter des Ausländeramtes geklärt.)
Drei Monate später haben wir in ihrer Heimatstadt kirchlich geheiratet und im Kreise ihrer Verwandschaft und Freunde gefeiert.
Im Moment basteln wir an einem neuen russischen Pass mit ihrem neuen Namen und finden die deutsche Bürokratie im nachhinein gar nicht mehr so schlimm.
(Hierzu nehmen wir die Hilfe eines Konsular-Service in Anspruch.)
Viele Grüsse,
flyaway
Ich habe "meine Traumfrau" im Internet entdeckt und kennengelernt.
Wir haben sehr schnell festgestellt, dass wir gut zueinander passen könnten. 3 Wochen nach der ersten eMail haben wir uns an einem neutralen Ort in Russland (St. Petersburg) für ein paar Tage getroffen, gefolgt von einem 2-wöchigen Deutschlandaufenthalt in meiner Stadt.
Ich hatte für ihr deutsches Schengen-Visum schon im Vorfeld alles vorbereitet (Auslands-KV, VE, Flugtickets). Das Visum wurde vom deutschen Konsulat nach drei Tagen problemlos ausgestellt. Allerdings nur für die beantragten 2 Wochen.
Es folgten 2 weitere Reisen meinerseits in ihre Heimatstadt, um ihr Umfeld (Eltern, Freunde und Verwandte...) kennenzulernen.
Der Entschluss zu heiraten wurde schnell gefasst.
Wir haben uns entschieden, in Deutschland zu heiraten.
Hierzu habe ich mir als erstes auf dem Standesamt die Liste mit den benötigten Papieren besorgt und erklären lassen.
Dann habe ich beim Leiter des Ausländeramtes vorgesprochen und ihm von meinem Plan erzählt, eine russische Staatsangehörige zu heiraten.
Ich habe ihn gefragt, was das Ausländeramt ganz allgemein von Heiraten in Dänemark hält (nichts) und die Frage gestellt, ob das Ausländeramt meiner Verlobten eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen würde, wenn sie mit einem nicht-deutschen Schengen-Visum einreist, in Deutschland heiratet und einen bestandenen Deutsch-A1-Test vorweist.
Die Antwort war ein klares "Ja", da der Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung im Lande (Deutschland) entstanden ist.
(Der grosse Nachteil einer Heirat in Dänemark ist die Tatsache, dass der frisch angetraute Partner wieder ausreisen muss und ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen muss, bei dem ein ähnlicher Papieraufwand anfällt wie bei einer Heirat in Deutschland.)
Wir haben daraufhin die Liste des Standesamtes sorgfältigst abgearbeitet. Ihre fertigen Dokumente habe ich bei meinem 2. Besuch in ihrer Heimatstadt an mich genommen und nach Deutschland gebracht. Dort wurden sie von einem OLG-anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt.
Die kompletten Unterlagen wurden dann dem Standesamt übergeben, welches sie an das OLG weiterleitete.
Das ganze habe ich zeitlich so geplant, dass die OLG-Genehmigung spätestens während ihres nächsten Deutschlandaufenthaltes eintrifft.
De facto hat das OLG überraschend schnell gearbeitet und sich bei den Gebühren sehr zurückgehalten.
Meine Verlobte hat es dann (nach den Erfahrungen des ersten deutschen Schengen-Visums) vorgezogen, ein finnisches Schengen-Visum zu beantragen.
Das finnische Schengen-Visum konnte sie in einem Reisebüro mit vernünftigem Papieraufwand beantragen, ohne die Notwendigkeit, beim Konsulat vorzusprechen.
Sie hat problemlos ein 30-tägiges Schengen-Visum erhalten und ist dann über Helsinki in den Schengen-Raum eingereist und am selben Tag nach Deutschland weitergeflogen.
(Natürlich wurde sie bei der Einreise in Finnland über ihre Reisepläne ausgefragt.
Die Frage, ob sie von Finnland weiterfliegen würde hat sie wahrheitsgemäss beantwortet. Die nächste Frage, ob sie demnach nur 2 Tage in Finnland bliebe, verneint und von unseren Plänen erzählt, nach dem Deutschland-Besuch einen gemeinsamen Freund in Helsinki zu besuchen...)
Zu diesem Zeitpunkt hatten wir schon das "Ok" vom OLG erhalten und konnten unsere standesamtliche Hochzeit mit 3-wöchiger Vorlaufzeit planen.
Schon an ihrem zweiten Tag in Deutschland hatte meine Verlobte einen Prüfungstermin für das A1-Zertifikat bei einem Goethe-Institut unserer Wahl wahrgenommen. Die Prüfung wurde mit "sehr gut" bestanden.
Sie hat sich mit dem kostenlosen Internet-Sprachkurs "Deutsch interaktiv" des Goethe-Instituts vorbereitet, der auf der Web-Seite der "Deutschen Welle" angeboten wird und sich gezielt mit dem vom Goethe-Institut angebotenen Material auf die A1-Prüfung vorbereitet.
2 Tage nach der standesamtlichen Hochzeit haben wir beim Ausländeramt vorgesprochen und eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung für meine Frau erhalten. (Eine kurze Diskussion mit der Sachbearbeiterin wg. des angeblich "falschen" (finnischen) Schengen-Visums wurde schnell vom Leiter des Ausländeramtes geklärt.)
Drei Monate später haben wir in ihrer Heimatstadt kirchlich geheiratet und im Kreise ihrer Verwandschaft und Freunde gefeiert.
Im Moment basteln wir an einem neuen russischen Pass mit ihrem neuen Namen und finden die deutsche Bürokratie im nachhinein gar nicht mehr so schlimm.
(Hierzu nehmen wir die Hilfe eines Konsular-Service in Anspruch.)
Viele Grüsse,
flyaway