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Steuersatz 30/13%

Verfasst: 26 Nov 2009, 00:27
von Joerg05
Meine Fragen sind ein Test für alle "Steuerfüchse":

1., Ich habe im Juli, August, September für Arbeitgeber A gearbeitet und 30% versteuert. seit Oktober arbeite ich für Arbeitgeber B und habe Ende Oktober die 185 Tage Aufenthalt überschritten. Ich habe nun Arbeitgeber B gebeten, die zuviel bei A gezahlte Steuer ( Monate 07,08,09 30%) mt den anfallenden Steuern 13% zu verrechnen. Dieses hat er abgelehnt. Hat er Recht? Muss ich zur Finanzbehörde gehen und Rückerstattung fordern?

2. Ich hab im 1.Quartal in D nicht unerhebliche Steuern gezahlt. Ich interpretiere im Doppelbesteuerungsabkommen, das die Steuerpflicht für das Jahr anhand der 185 Tageregel festgelegt wird. Ich befinde mich länger als 185 Tage in RU und müßte somit mein deutsches Einkommen aus dem 1. Quartal in Ru zu 13 % versteuern und die in D gezahlten Steuern zurückerhalten. Habe ich recht?

Re: Steuersatz 30/13%

Verfasst: 26 Nov 2009, 01:10
von bella_b33
Rückerstattung gibts meiner Meinung nach nicht, es wird lediglich solange bei den nächsten Gehältern keine Steuer gezahlt, bis das "Guthaben" aufgebraucht ist.

Gruß
Silvio

Re: Steuersatz 30/13%

Verfasst: 01 Dez 2009, 10:14
von Zejtnot
Wenn man den Arbeitgeber nicht wechselt, ist es definitiv so, wie Silvio schreibt. Aber auch bei Dir sollte es so sein, dass Dein neuer AG einfach für einige Monate nix für Dich zahlt. (Er ist ja nur Dein Steueragent und Du hast nun erst einmal ein paar Wochen keine Steuerschuld.)

Re: Steuersatz 30/13%

Verfasst: 01 Dez 2009, 14:32
von Sibirier
Also eine Steuererstattung gibt es in Russland schon (z. B. wenn man eine Wohnung kauft).

Die Einkommensteuer in DE müsstest Du erstattet bekommen. In Russland müsstest Du diese jedoch nachversteuern. Kann natürlich mit den 30% verrechnet werden.

Ein neuer Arbeitgeber in Russland wird niemals die zuviel bezahlte Einkommensteuer bei einem früheren Arbeitgeber erstatten. Daher geht das nur über Jahreserklärung. Da wirst Du freundliche Finanzbeamte kennenlernen, die Dich alle 2 Tage anrufen werden und sagen, sie brauchen hiervon noch eine Kopie, davon noch eine Kopie etc. Aber nach 2 Wochen ist dann alles durch (wenn Du schnell reagierst...). Nach 4 Wochen hast Du dann das Geld....

Re: Steuersatz 30/13%

Verfasst: 01 Dez 2009, 20:08
von daveg
Joerg05 hat geschrieben:Meine Fragen sind ein Test für alle "Steuerfüchse":
2. Ich hab im 1.Quartal in D nicht unerhebliche Steuern gezahlt. Ich interpretiere im Doppelbesteuerungsabkommen, das die Steuerpflicht für das Jahr anhand der 185 Tageregel festgelegt wird. Ich befinde mich länger als 185 Tage in RU und müßte somit mein deutsches Einkommen aus dem 1. Quartal in Ru zu 13 % versteuern und die in D gezahlten Steuern zurückerhalten. Habe ich recht?
Hier bin ich mir nicht sicher.
Mir wurde vom deutschen FA (ähnliche Situation) gesagt, ich solle für das Jahr in dem ich in D noch steuerpflichtig war (auch wenn es nur wenige Monate waren) eine Steuererklärung abgeben inkl. Verdienstbescheid im Ausland (wie der aussehen soll wurde offen gelassen, O-Ton "irgendeine Gehaltsbescheinigung wird es doch schon geben"). Dann würde man aus beidem den theoretischen Steuersatz fürs Jahreseinkommen berechnen, jedoch halt nur die betreffenden Monate real besteuern. Von genereller Erstattung und Versteuerung in Ru war da nicht die Rede.

Hat da jemand gesicherte Erkenntnisse wie vorzugehen ist?

PS : Möchte noch anmerken, dass ich bis zum 30.06. in D angestellt war und seit dem 01.07. in Ru. In Ru war ich jedoch schon im Juli Resident, da ich das 1. Halbjahr eigentlich komplett in Ru tätig war (per Businessvisum).

Re: Steuersatz 30/13%

Verfasst: 02 Dez 2009, 00:01
von zimdriver
Joerg05 hat geschrieben:.... Juli, August, September....und habe Ende Oktober die 185 Tage Aufenthalt .....
Du bist früher eingereist? Sonst klappt die Rechnung aber nicht.

Re: Steuersatz 30/13%

Verfasst: 02 Dez 2009, 13:01
von manuchka
Die "offizielle" Gehaltsbescheinigung, aus der auch die gezahlten Steuern hervorgehen, heißt in Russland 2-NDFL, die kriegt man von der Buchhaltung seines Arbeitgebers.

Re: Steuersatz 30/13%

Verfasst: 02 Dez 2009, 13:41
von Sibirier
Also, wenn sich die letzten 2 Jahre in DE nichts geändert hat, betr. Doppelbesteuerungsabkommen, dann bekommt man in DE sämtliche Steuern wieder. Mein alter Chef hat nämlich schon im August angefangen die Tage zu zählen, die er in Russland war und plante dann immer noch ein oder zwei Wochenenden in der RF zu bleiben, damit er auch wirklich mehr wie 183 Tage hier ist.

Es war für ihn günstiger, hier 13% zu zahlen als in DE die Einnahmen - Werbungskosten...

Re: Steuersatz 30/13%

Verfasst: 02 Dez 2009, 15:08
von daveg
Klar, sehe ich genauso,ist deutlich günstiger in Ru zu versteuern, nur zählt die effektive Zeit in Russland oder die Zeit der Anstellung.
Denn angestellt war ich ab Juli in Ru, bis Ende Juni in D. Effektiv aber fast dauerhaft in Ru.

Also alles zurück verlangen (via EKSteuererklärung??) und in Ru für die ersten Monate nachzahlen? Richtig verstanden?

Re: Steuersatz 30/13%

Verfasst: 02 Dez 2009, 17:16
von Sibirier
So hat es jedenfalls mein ehemaliger und mein jetziger Chef gemacht (letztes Jahr) gemacht. Die bekamen noch ihr Gehalt in DE....

Steuern in DE zurückgeholt in der RF Erklärung abgegeben und bezahlt.