Ehefrau bekommt Visum für 31 anstatt 90 Tage
Verfasst: 30 Nov 2009, 17:21
Hallo,
ich habe folgendes problem: meine frau hat vor einigen tagen in der petersburger botschaft ihr visum für verwandtschaftsbesuch bekommen, welches jedoch nicht wie beantragt für 3 monate sondern nur für einen gültig ist. ich habe sofort dort angerufen und gefragt aus welchem grund dies geschehen ist. zuerst wurde mir geantwortet, es läge an dem persönlichen brief den ich beigelegt hätte. einer der gründe, die ich angegeben habe, warum meine frau nach deutschland reisen möchte, war der, dass sie in deutschland die möglichkeit hat ihre sprachkenntnisse zu verbessern. die leiterin der visastelle (eine äusserst freundliche dame namens fr. s... (Name von Admin entfernt), die mich zuerst anschreit und danach wegdrückt) sagte mir dass meine frau in russland die sprache lernen soll und für einen antrag auf familienzusammenführung den sprachtest bestehen muss. auf meine anfrage nach einem paragraphen der aussagt, dass es meiner frau verboten wäre ihre deutschkenntnisse in deutschland zu verfeinern, bekam ich zuerst die antwort "das steht im gesetzbuch". nach erneuter frage nach dem paragraphen wurde ich in die warteschleife gedrückt, da es so ein gesetz natürlich nicht gibt! nach einigen minuten teilte mir dann die freundliche dame mit, dass bei meiner frau die gefahr diagnostiziert wurde, keinen rückreisewunsch zu haben. auf weiterem nachfragen wie man zu dieser glorreichen erkenntnis käme wurde ich angeschrien und aufgelegt, was bei mitarbeitern von deutschen konsulaten wohl gang und gebe zu sein scheint. (wurde nicht zum ersten mal angeschrien) wir haben mit der einladung eine verpflichtungserklärung abgegeben, die uns dazu verpflichtet auf den eingeladenen aufzupassen und dafür zu sorgen dass dieser wieder nach hause fährt. diese einladung wurde akzeptiert also vertraut man uns in dem fall doch?!
beim auswärtigen amt sagte man mir dass als gründe angeführt werden können, dass meine frau keine familie und arbeit zu hause hat. meine frau hat seit 1,5 jahren einen arbeitsplatz und ihre gesamte familie wohnt in russland! unterlagen über ihre arbeitsstelle oder ähnliches wurden sogar beim antrag nicht angenommen: "diese unterlagen benötigen wir gar nicht!"
ich habe eben noch mal bei der botschaft angerufen, die frau mit der ich sprach war der meinung dass sie keine zeit hätte mir telefonisch zu antworten, sie würde mir aber einen brief schreiben. gut dass eine begründung per telefon 30 sekunden dauert und eine email zu schreiben um einiges länger!!!!! ich habe noch nicht eine einzige nachvollziehbare begründung bekommen, nur dumme ausreden ohne sinn! kann man da gesetzlich gegen vorgehen? bzw. kennt jemand einen paragraphen, anhalt von welchen gesichtspunkten man das "fehlen eines rückkehrwunsches" feststellen kann?
es ist vollkommen klar dass kein grund dazu besteht, meiner frau das visum für 3 monate nicht zu bewilligen. kann man nun diese dummen ausreden auf irgendeine art und weise widerlegen?
danke falls ihr den text zu ende gelesen habt, konnte es leider nicht kürzer halten :(
lg
jan
ich habe folgendes problem: meine frau hat vor einigen tagen in der petersburger botschaft ihr visum für verwandtschaftsbesuch bekommen, welches jedoch nicht wie beantragt für 3 monate sondern nur für einen gültig ist. ich habe sofort dort angerufen und gefragt aus welchem grund dies geschehen ist. zuerst wurde mir geantwortet, es läge an dem persönlichen brief den ich beigelegt hätte. einer der gründe, die ich angegeben habe, warum meine frau nach deutschland reisen möchte, war der, dass sie in deutschland die möglichkeit hat ihre sprachkenntnisse zu verbessern. die leiterin der visastelle (eine äusserst freundliche dame namens fr. s... (Name von Admin entfernt), die mich zuerst anschreit und danach wegdrückt) sagte mir dass meine frau in russland die sprache lernen soll und für einen antrag auf familienzusammenführung den sprachtest bestehen muss. auf meine anfrage nach einem paragraphen der aussagt, dass es meiner frau verboten wäre ihre deutschkenntnisse in deutschland zu verfeinern, bekam ich zuerst die antwort "das steht im gesetzbuch". nach erneuter frage nach dem paragraphen wurde ich in die warteschleife gedrückt, da es so ein gesetz natürlich nicht gibt! nach einigen minuten teilte mir dann die freundliche dame mit, dass bei meiner frau die gefahr diagnostiziert wurde, keinen rückreisewunsch zu haben. auf weiterem nachfragen wie man zu dieser glorreichen erkenntnis käme wurde ich angeschrien und aufgelegt, was bei mitarbeitern von deutschen konsulaten wohl gang und gebe zu sein scheint. (wurde nicht zum ersten mal angeschrien) wir haben mit der einladung eine verpflichtungserklärung abgegeben, die uns dazu verpflichtet auf den eingeladenen aufzupassen und dafür zu sorgen dass dieser wieder nach hause fährt. diese einladung wurde akzeptiert also vertraut man uns in dem fall doch?!
beim auswärtigen amt sagte man mir dass als gründe angeführt werden können, dass meine frau keine familie und arbeit zu hause hat. meine frau hat seit 1,5 jahren einen arbeitsplatz und ihre gesamte familie wohnt in russland! unterlagen über ihre arbeitsstelle oder ähnliches wurden sogar beim antrag nicht angenommen: "diese unterlagen benötigen wir gar nicht!"
ich habe eben noch mal bei der botschaft angerufen, die frau mit der ich sprach war der meinung dass sie keine zeit hätte mir telefonisch zu antworten, sie würde mir aber einen brief schreiben. gut dass eine begründung per telefon 30 sekunden dauert und eine email zu schreiben um einiges länger!!!!! ich habe noch nicht eine einzige nachvollziehbare begründung bekommen, nur dumme ausreden ohne sinn! kann man da gesetzlich gegen vorgehen? bzw. kennt jemand einen paragraphen, anhalt von welchen gesichtspunkten man das "fehlen eines rückkehrwunsches" feststellen kann?
es ist vollkommen klar dass kein grund dazu besteht, meiner frau das visum für 3 monate nicht zu bewilligen. kann man nun diese dummen ausreden auf irgendeine art und weise widerlegen?
danke falls ihr den text zu ende gelesen habt, konnte es leider nicht kürzer halten :(
lg
jan