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Reisekrankenversicherung für Russen
Verfasst: 12 Jan 2010, 13:45
von Glider
Hallo liebes Forum,
russische Staatsangehörige benötigen ja für die Erteilung eines Visums für D oder Schengen eine entsprechende Reisekrankenversicherung.
Nachdem meine Schwiegerleute jetzt mit "Ergo-Russ" sehr negative Erfahrungen machen mussten, da diese sich trotz eines ärztlich attestierten Notfalls weigert, für Krankenhauskosten in Deutschland aufzukommen, und diese wohl bei mir als moralisch verantwortlichem hängenzubleiben drohen, bin ich an einem Erfahrungsaustausch interessiert.
Es sind nur mal eben 3.500 Euro.
Schwerpunkte (als Auswahl):
1. Welche Erfahrungen habt Ihr mit welcher akkreditierten Versicherung?
2. Wie habt Ihr/oder Eure Freunde/Bekannten/Besuche dertige Probleme bei einer Zahlungsverweigerung gelöst?
3. Sonstige Tipps?
Re: Reisekrankenversicherung für Russen
Verfasst: 12 Jan 2010, 23:12
von teddybear
ich nehme immer die Versicherung vom ADAC, wenn ich Besuch aus Russland bekomme (siehe folgender Link)
https://www.adac.de/produkte/versicheru ... PageId=574
Re: Reisekrankenversicherung für Russen
Verfasst: 29 Jan 2010, 15:49
von Glider
Ich würde in Zukunft auch nur noch eine Versicherung in Deutschland nehmen. Vor allem eine, bei der ich mir das Recht zugestehen lasse, wenn ich schon bezahle, dann auch im Streitfall gegen die vorgehen zu können.
Dieser russische Ableger von ERGO geht mir mit seiner Zahlungsverweigerung trotz gegenteiliger - leider nur mündlich erteilter Zusage zur Regulierung - ziemlich auf den Senkel. Ich überlege schon, ob ich mal dem Auswärtigen Amt meine Geschichte zukommen lassen soll.
Re: Reisekrankenversicherung für Russen
Verfasst: 29 Jan 2010, 16:33
von Sibirier
Bitte schreib dem Auswärtigen Amt und der Deutschen Botschaft. Vielleicht können die Dir noch helfen, in dem sie androhen, diese Versicherung bei Erteilung von Visa's nicht mehr zu akzeptieren!
Re: Reisekrankenversicherung für Russen
Verfasst: 29 Jan 2010, 17:07
von werner
Hallo Glider,
wenn keiner zahlen will, könntest Du nur noch die hohe Summe als "Aussergewöhnliche Belastung" bei Deiner
Einkommenssteuerveranlagung angeben. Da es sich um Deine Schwiegermutter handelt, müsste es anerkannt werden.
Mit besten Gruss von Werner
Re: Reisekrankenversicherung für Russen
Verfasst: 03 Feb 2010, 16:06
von Glider
@Sibirier: Das werde ich wohl machen, nachdem ich das der deutschen Zentrale der ERGO in Düsseldorf angedroht haben werde und keine positive Rückmeldung bekommen.
@Werner: Danke für Deinen Tip.
Mein Finanzamt fordert für das Geltenmachen deratiger Unterstützungen:
a) den Zahlungsnachweis
b) ein Formular der russischen Gemeinde über deren Einkünfte mit Bestätigung, dass ein Bedürftigkeit vorliegt.
a) ist unproblematisch. b) verletzt das russische National- und Ehrgefühl, da das offizielle Bescheinigen einer Bedürftigkeit in Russland eigentlich gar nicht geht. Etwas, dass das Finanzamt in Deutschland natürlich überhaupt nicht einsieht.
Aber das beste ist: Sie erkennen dann etwa 1.000 Euro an. Ein Bruchteil dessen, was tatsächlich geleistet wurde.
Re: Reisekrankenversicherung für Russen
Verfasst: 03 Feb 2010, 16:31
von Axel Henrich
Glider hat geschrieben:Mein Finanzamt fordert für das Geltenmachen deratiger Unterstützungen:
b) ein Formular der russischen Gemeinde über deren Einkünfte mit Bestätigung, dass ein Bedürftigkeit vorliegt.
b) verletzt das russische National- und Ehrgefühl, da das offizielle Bescheinigen einer Bedürftigkeit in Russland eigentlich gar nicht geht.
Versuche es doch erstmal mit der reinen Verdienst-/Rentenbescheinigung. Diese laesst du dann hier in D beglaubigt uebersetzen.
Wir praktizieren das hier in Thueringen seit Jahren ohne Probleme. Bis ca. '2000 reichte es, dass ich der Finanzbeamtin den Namen und die Summe persoenlich auf dem Zettel zeigte/unterstrich, so ein bischen russisch koennen ja alle Ex-Ossis. Dann irgendwann brauchte es beglaubigte Uebersetzungen. Wenn du denen in Ru sagst, dass sie sich mit zusaetzlichen/ueberfluessigen Text zuruekhalten sollen - Auflistung der monatlichen Leistungen und Stempel - bist du ohne Quittung bei ca. 15,-, mit Quittung bei rund 35 Euro. Lezteres ist vlt. wichtig, weil sich hier in Thueringen z.B. die Uebersetzungskosten nicht absetzen lassen ...
Glider hat geschrieben:Aber das beste ist: Sie erkennen dann etwa 1.000 Euro an. Ein Bruchteil dessen, was tatsächlich geleistet wurde.
Naja, 30% netto ist bei Steuern doch ueblich, oder?
-ah-
Re: Reisekrankenversicherung für Russen
Verfasst: 04 Feb 2010, 13:58
von Glider
@Axel:
Leider hat mein Finanzamt die Zeiten, bei denen die Vorlage der rentenbescheining genügte schonlange hinter sich gelassen.
Immerhin haben sie mir dann ein Formular zur Verfügung gestellt. Gab es auch mal auf
www.vorota.de .
Der genannte Betrag von ca. 1000 Euro ist nicht dass was sich in der Steuer niederschlägt, es ist der, den das Finanzamt maximal nach irgendeiner
Tabelle für Russland anerkennt. :x
Re: Reisekrankenversicherung für Russen
Verfasst: 04 Feb 2010, 15:59
von Axel Henrich
Glider hat geschrieben:Leider hat mein Finanzamt die Zeiten, bei denen die Vorlage der rentenbescheining genügte schonlange hinter sich gelassen.
Deshalb erwaehnte ich "Thueringen" explizit ..., auch die Sachsen sind "Steuertechnisch" sehr viel zickiger.
Jahrelang konnte ich sogar monatl. kleinere Summen von 100, oder 200 Euro ohne besondere Nachweise absetzen. Die Begruendung: "jedesmal wenn Jemand rueberfaehrt gebe ich Geld mit, welches derjenige dann drueben umtauscht und zu Hause abgibt" wurde bis voriges Jahr akzeptiert. Allerdings wurde ich dann schriftlich darauf hingewiesen, dass ab 2009 nur noch Summen akzeptiert werden, die zeitlich direkt mit meiner persoenlichen Reise (Stempel im Paß, Flugtickets) im Zusammenhang stehen. Egal, man kann auch so die moegliche Summe ausreizen ... Vlt. hilft dir das ja zukuenftig beim argumentieren ...
Glider hat geschrieben:Der genannte Betrag von ca. 1000 Euro ist nicht dass was sich in der Steuer niederschlägt, es ist der, den das Finanzamt maximal nach irgendeiner Tabelle für Russland anerkennt.
Das verstehe ich jetzt nicht ... Man kann, natuerlich entsprechend/abhaengig seines Einkommens, eine bestimmte Summe an "aussergewoehnlicher Belastung" absetzen. Dass das aber "Landesabhaengig" entschieden wird, waere mir neu.
Ist doch egal wo deine zu unterstuetzenden Familienangehoerigen wohnen ...
Wenn diese Summe ausgereizt ist, geht natuerlich nix mehr. 1992 habe ich u.a. fuer unsere Familienzusammenfuehrung 2 Fahrten mit dem PKW zwischen D und Ru absetzen koennen ..., leider bekommt man ja nur die Steuern zurueck, die man vorher auch bezahlt hat ...
-ah-
Re: Reisekrankenversicherung für Russen
Verfasst: 08 Feb 2010, 10:17
von Glider
So schön war es in BW auch mal, dass ich mir das einfach von den Schwiegerleuten quittieren lassen konnte, deren Rentenbescheinigung dabai tat und schon war es da. Nein, diese Zeiten kehren nicht mehr wieder.
Heute dann Überweisungsbeleg, Bedürftigkeitsbescheinigung, auch nicht zu spät im Jahr den Transfer beginnen, da sonst nur anteilig anerkannt wird. Also, wenn du erst im Juli überweist, sagt das Finanzamt, dass du ja auch nur anteilig unterstützen wolltest.
Was den maximal anerkennungsfähigen Betrag angeht: In den Erläuterungen zum Mantelbogen findest du eine kleine, aber hässliche Tabelle zum Thema.
Das Finanzamt will ja auch schauen, wo es bleibt. Wahrscheinlich haben die auch Zielvorgaben.