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Niederlassung(Tochter) in Russland
Verfasst: 26 Jan 2010, 14:10
von Zero
Hallo an Allen! Ich finde diese Forum echt klasse!
Ich hab, wie ich denke auch ganz schöne Fragen an euch Allen.
Ich, vor kurzem ehemalige russische student der deutsche Universität, bin zu deutsche Firma eingeladen, um zu helfen den russischen Markt zu erobern.
Jetzt beschäftige ich mich deswegen kräftig mit dem Konzept von Gründung eines Tochtergesellschaft(GmbH-OOO) von einer deutsche IT-Firma.
Kann jemand, der schon sowas ähnliches erlebt hat, mich schlau machen wie es am besten wäre folgende Momente optimal zu gestalten:
1) Warenlieferungen zwischen Mutter und Tochter. Welche Art des Vertrages muss abgeschlossen werden?(normale Kaufvertrag? irgw. interne Verträge?)
2) Geldtransfer. Sollen ausser Steuer noch etwas fuer die Ueberweisungen nach Deutschland an Staat bezahlt werden? Gibts irgw. Hindernisse dazu? Im Zakon ob inostrannyh Investiciyah steht dass man freilich die Profite überweisen kann, wenn man alle gesetzliche Steuer bezahlt hat.
Alles anderes habe ich soweit erfahren und schon Bekannten in Russland eingeschaltet um das Thema ernsthaft zu erforschen und erst dann agieren.
Danke an Allen, die mir helfen können!
Re: Niederlassung(Tochter) in Russland
Verfasst: 28 Jan 2010, 08:21
von Zejtnot
Hallo. Wir helfen natürlich gerne, aber in diesem Fall würde ich Dir raten, in jedem Fall auch noch professionellen Rat einzuholen. Bei Dir geht es ja sicher um größere Summen und da kannst Du am Ende in den Steuerbehörden nicht sagen: "Ja, aber im Forum stand doch ..." Im Interesse Deiner Firma, frage also am besten bei darauf spezialisierten Juristen an.
Grundsätzlich müssen für internationale Überweisungen vor allem auf russischer Seite etliche Papiere vorliegen - ein Vertrag, eine Bestätigung über die Erfüllung der Arbeiten, ...
Re: Niederlassung(Tochter) in Russland
Verfasst: 28 Jan 2010, 09:58
von bella_b33
EDIT!
ich muss auch nochmal irgendwann das Lesen lernen
Gruß
Silvio
Re: Niederlassung(Tochter) in Russland
Verfasst: 28 Jan 2010, 15:46
von Sibirier
Nun verwirrt den armen Kerl nicht ganz!
1. Für Warenlieferungen nach Russland wird die "Versteuerung" = Zoll, Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll durchgeführt. Rat: Einen Zollbroker einschalten. Es reicht ein Kaufvertrag, Lieferschein und Rechnung. Im Kaufvertrag sollten aber schon die Artikel aufgeführt sein (auch mit Preis!). Achtung! Preisgestaltung ist zwischen Mutter- und Tochterunternehmen nicht ganz ohne! Es sollte einen "Drittvergleich" standhalten! Da beide Finanzbehörden (die in DE und in der RF) darauf achten werden, dass keine Steuern durch den Lappen gehen).
2. Für die Überweisung der Warenrechnungen nach DE werden dann keine weiteren Steuern berechnet, da die Steuer durch den Zoll erhoben wurde. Jedoch muss bei der Währungskontrolle der Bank alle Dokumente vorgelegt werden d.h. Kaufvertrag, Lieferschein, Rechnung, Zollpapier.. Für Gewinnausschüttungen der OOO an die dt. Mutter benötigt die OOO eine Bescheinigung von dem Finanzamt der Mutter (mit Apostille, diese erhält man von der Oberfinanzdirektion), dass sie dort registriert ist und Körperschaftssteuerpflichtig ist. Bei den Gewinnausschüttung fällt jedoch russische Gewinnsteuer an (diese ist mit der Bescheinigung geringer), dadurch wird aber der Gewinn in DE nicht mehr versteuert.
Aufpassen solltet Ihr auch, wenn ihr bereits russische Kunden bei der deutschen Mutter habt und die jetzt von der OOO beliefert werden sollen. Der Kundenstamm hat für das deutsche Finanzamt einen "Marktwert". D. h. hier wird der Kundenstamm an die OOO "verkauft" und somit fällt für diesen "Marktwert" Körperschaftssteuer in DE an...
Re: Niederlassung(Tochter) in Russland
Verfasst: 28 Jan 2010, 22:01
von Hero 1964
Sibirier hat geschrieben:Nun verwirrt den armen Kerl nicht ganz!
1. Für Warenlieferungen nach Russland wird die "Versteuerung" = Zoll, Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll durchgeführt. Rat: Einen Zollbroker einschalten. Es reicht ein Kaufvertrag, Lieferschein und Rechnung. Im Kaufvertrag sollten aber schon die Artikel aufgeführt sein (auch mit Preis!). Achtung! Preisgestaltung ist zwischen Mutter- und Tochterunternehmen nicht ganz ohne! Es sollte einen "Drittvergleich" standhalten! Da beide Finanzbehörden (die in DE und in der RF) darauf achten werden, dass keine Steuern durch den Lappen gehen).
2. Für die Überweisung der Warenrechnungen nach DE werden dann keine weiteren Steuern berechnet, da die Steuer durch den Zoll erhoben wurde. Jedoch muss bei der Währungskontrolle der Bank alle Dokumente vorgelegt werden d.h. Kaufvertrag, Lieferschein, Rechnung, Zollpapier.. Für Gewinnausschüttungen der OOO an die dt. Mutter benötigt die OOO eine Bescheinigung von dem Finanzamt der Mutter (mit Apostille, diese erhält man von der Oberfinanzdirektion), dass sie dort registriert ist und Körperschaftssteuerpflichtig ist. Bei den Gewinnausschüttung fällt jedoch russische Gewinnsteuer an (diese ist mit der Bescheinigung geringer), dadurch wird aber der Gewinn in DE nicht mehr versteuert.
Aufpassen solltet Ihr auch, wenn ihr bereits russische Kunden bei der deutschen Mutter habt und die jetzt von der OOO beliefert werden sollen. Der Kundenstamm hat für das deutsche Finanzamt einen "Marktwert". D. h. hier wird der Kundenstamm an die OOO "verkauft" und somit fällt für diesen "Marktwert" Körperschaftssteuer in DE an...
Alles bestens erklaert @Sibirier!
Noch eine Anmerkung/Ergaenzung zu Punkt 1: Einfuhrumsatzsteuer ist 18%. In Kaufvertrag,Lieferschein, Rechnung "unbedingt" den internationalen Warencode (HS Code) angeben sowie alles 2 sprachig (ru/de) und die Ausfuhrgenehmigung (falls noetig) beantragen !!
Gruss
H64
Re: Niederlassung(Tochter) in Russland
Verfasst: 31 Jan 2010, 16:46
von Zero
Liebe Sibirier, Hero 1964 und Zejtnot,
Ich bedanke mich herzlich fuer die richtig hilfreiche Information. Natuerlich werde ich mich noch weiter ueber die ganze Sachen erkuendigen.
Aber den ersten Ueberblichk habe ich mit euren Hilfe verschaft.
Ich wuensche euch professionelles Erfolg und stehe bei Ihren Fragen gerne zu Verfügung.
Emil