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Traubereitschaftserklärung - Inhalt? Wer?
Verfasst: 08 Feb 2010, 19:31
von romanino
Hallo!
Erst einmal vielen Dank allen hier fleißig postenden - ohne Eure Hilfe wären wir, meine russische Verlobte und ich, dt. Staatsbürger, ziemlich sicher noch nicht so weit gekommen wie wir es im Moment sind!
Kurz und knapp: Wir brauchen Hilfe beim Wortlaut der Traubereitschaftserklärung!
ausführliche Fassung:
Wir wollen Ende Juli in Deutschland heiraten (für mich zuständiges Standesamt: München), und nach einem Erstinformations-Gespräch mit einer sehr netten Kollegin des Standesamtes sind wir dabei, sämtliche Dokumente zu sammeln. Dabei stolpern wir, bzw. meine russische Verlobte (wohnhaft in Moskau), über die "Traubereitschaftserklärung", die sie vor einem in Russland ansässigen Notar als eidesstattliche Erklärung abgeben soll. Nur hat ihr Notar noch nie etwas davon gehört, oder es entstehen Mißverständnisse bei der Übersetzung des Begriffes. Wir wissen also nicht, was wir dort schreiben sollen.
Wer kann uns dabei helfen? Was schreiben wir in dieser Erklärung? Interessanterweise steht auf der Checkliste des Standesamtes gedruckt, sie würde vom zuständigen Geistlichen erstellt (in Russland) - aber die Kollegin des Münchner Standesamtes hat handschriftlich vermerkt, es wäre ein Notar von Nöten. Leider ist es so gut wie unmöglich, die gute Frau telefonisch zu erreichen, und im Moment habe ich keine Möglichkeit, wieder auf das Standesamt zu gehen.
Brauchen wir sie evtl. doch nicht, weil m.W. in Russland keine kirchliche Hochzeit vorgeschrieben ist? Letzteres wäre nach der kommunistischen Vergangenheit ja auch sehr seltsam. Vielleicht handelt es sich um einen Fehler unserer dt. Standesbeamtin?
Wir hoffen sehr, das uns einer von Euch zur Seite stehen kann! Bisher ging doch alles so gut... :-)
Mit herzlichen Grüßen aus München und vielen Dank im Vorraus fürs Lesen!
Re: Traubereitschaftserklärung - Inhalt? Wer?
Verfasst: 09 Feb 2010, 08:00
von Zejtnot
romanino hat geschrieben:Brauchen wir sie evtl. doch nicht, weil m.W. in Russland keine kirchliche Hochzeit vorgeschrieben ist? Letzteres wäre nach der kommunistischen Vergangenheit ja auch sehr seltsam.
Also ich weiß nicht, welche Besonderheiten in Bayern aufgrund der strauß-schen Vergangenheit so herrschen, aber im Rest von Deutschland ist auch keine kirchliche Heirat vorgeschrieben! Ich habe auch noch nie gehört, dass in jemand eine Traubereitschaftserklärung abgeben musste.
Nun kann dies an meiner Unwissenheit liegen, weil kaum jemand in meinem Freundeskreis kirchlich geheiratet hat. Eventuell verlangt die Kirche eine solche Bescheinigung. Aber das Standesamt eigentlich nicht.
Zu meiner Weiterbildung wäre ich Dir sehr dankbar, wenn Du das Prozedere mit dieser Erklärung mal kurz beschreiben könntest.
Re: Traubereitschaftserklärung - Inhalt? Wer?
Verfasst: 09 Feb 2010, 10:03
von Sibirier
Also ich würde nochmals beim Standesamt nachfassen.
Ich habe hier den Link im Internet gefunden:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 3-A002.htm
Dort steht im § 173 drin, dass das dt. Standesamt das nur verlangen muss, wenn das russische Recht eine kirchliche Trauung für notwendig erklärt. Dies ist aber nicht so. Und weiter steht im Absatz 4 steht: Der Standesbeamte darf die Mitwirkung bei der Eheschließung nicht ablehnen, wenn die Verlobten keine Traubereitschaftserklärung vorlegen.
Also, ich denke, da hat der/die Standesbeamte wohl nicht "besonders nachgedacht".
Re: Traubereitschaftserklärung - Inhalt? Wer?
Verfasst: 09 Feb 2010, 11:52
von manuchka
Vielleicht meinen die die Ledigkeits- oder Ehefähigkeitsbescheinigung, die auch als eidesstattliche Erklärung vorm Notar abgegeben werden kann?
Re: Traubereitschaftserklärung - Inhalt? Wer?
Verfasst: 09 Feb 2010, 13:05
von Zeppelin
manuchka hat geschrieben:Vielleicht meinen die die Ledigkeits- oder Ehefähigkeitsbescheinigung, die auch als eidesstattliche Erklärung vorm Notar abgegeben werden kann?
In die Richtung hatte ich auch erst gedacht.
Dann hatte ich noch die Assoziation mit der deutschen "Beitrittserklärung", weil man sich hier mancherorts nicht so sicher zu sein scheint, unter welchen Umständen im jeweiligen Herkunftsland evtl. bereits eine rechtsgültige Ehe geschlossen wurde.
Aber ehrlich gesagt verliere ich mich da auch nur in Spekulationen: Unter einer "Traubereitschaftserklärung" kann ich mir eigentlich nichts anderes vorstellen, als eine eidesstattliche Erklärung, dass man unverheiratet ist.
Mit den russischen Standes- und Kirchenrecht bin ich allerdings so gut wie gar nicht vertraut.
Also bleibt einem wenig, als persönlich zu beurkunden, dass man unverheiratet (bisher ledig oder rechtskräftig geschieden oder verwitwet) ist.
Und gemäß der
Haager Konvention von 1961 über das IPR wäre dann eine notarielle Beglaubigung notwendig, falls eine Apostille auf der Ledigkeitsbescheinigung nicht erteilt werden kann.
Eine "Beitrittserklärung" ist hingegen die Einwilligung des / der ausländischen Verlobten im Sinne einer Vertretungsvollmacht, gegenüber dem Standesamt und ggf. OLG die vorbereitenden Schritte für eine Trauung zu übernehmen.
Tut mir leid, dass ich nicht konkreter weiterhelfen kann.
Gruß,
Z.
Re: Traubereitschaftserklärung - Inhalt? Wer?
Verfasst: 09 Feb 2010, 13:09
von Sibirier
Also, wenn das Standesamt wirklich eine Traubereitschaftserklärung verlangt, dann ist wirklich dass gemeint.
Verlangt das Heimatrecht eines Verlobten die kirchliche Trauung als Voraussetzung für eine gültige Ehe, so soll der Standesbeamte den Verlobten nahe legen, eine schriftliche Traubereitschaftserklärung des zuständigen Geistlichen vorzulegen. In dieser Erklärung soll zum Ausdruck kommen, dass der Geistliche bereit ist, nach der Eheschließung vor dem Standesbeamten die kirchliche Trauung der beiden namentlich genannten Verlobten vorzunehmen. Die in Frage kommenden Staaten sind z. B.
Israel (nur wenn sich beide Verlobte zur jüdischen Religion bekennen)
Jordanien (nicht für Muslims).
Es gibt ja wohl Staaten, in dem man keine Heirat vor dem Standesamt durchführt, sondern nur in der Kirche.... Ala, wir fahren nach Las Vegas....

Re: Traubereitschaftserklärung - Inhalt? Wer?
Verfasst: 09 Feb 2010, 16:01
von manuchka
Griechenland wohl auch, wenn ich nicht irre. Aber nicht Russland und nicht Deutschland, auch nicht Bayern.
PS: Hey, der Zeppelin ist wieder da! Toll!

Re: Traubereitschaftserklärung - Inhalt? Wer?
Verfasst: 09 Feb 2010, 16:14
von Dietrich
Der link und die zitierten Passagen daraus von Sibirier treffen es doch wohl schon eindeutig:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 3-A002.htm
§ 173 Traubereitschaftserklärung
(1) Verlangt das Heimatrecht eines Verlobten die kirchliche Trauung als Voraussetzung für eine gültige Ehe, so soll der Standesbeamte den Verlobten nahe legen, eine schriftliche Traubereitschaftserklärung des zuständigen Geistlichen vorzulegen. In dieser Erklärung soll zum Ausdruck kommen, dass der Geistliche bereit ist, nach der Eheschließung vor dem Standesbeamten die kirchliche Trauung der beiden namentlich genannten Verlobten vorzunehmen. Die in Frage kommenden Staaten sind z. B.
Israel (nur wenn sich beide Verlobte zur jüdischen Religion bekennen)
Jordanien (nicht für Muslims).
Änderungen gibt das Bundesministerium des Innern bekannt.
(2) Zuständig für die Ausstellung der Traubereitschaftserklärung ist bei
1. jordanischen Staatsangehörigen, wenn einer der Verlobten der griechisch-orthodoxen Kirche angehört, ein Archimandrit der griechisch-orthodoxen Kirche, wenn er der römisch-katholischen Kirche angehört, ein katholischer Geistlicher, wenn er einem anderen in Jordanien anerkannten Bekenntnis angehört, ein für dieses Bekenntnis zuständiger Religionsdiener,
2. israelischen Staatsangehörigen ein Rabbinat.
Änderungen gibt das Bundesministerium des Innern bekannt.
(3) Der Standesbeamte hat beide Verlobte und, falls die Braut noch minderjährig ist, nach Möglichkeit auch deren gesetzlichen Vertreter darüber zu belehren, dass in diesen Staaten die Rechtswirksamkeit der nur vor dem Standesbeamten geschlossenen Ehe nicht anerkannt wird und die Rechtsstellung der Kinder als Kinder aus dieser Ehe in Frage gestellt ist. Über die Belehrung ist ein Vermerk für die Akten aufzunehmen.
(4) Der Standesbeamte darf die Mitwirkung bei der Eheschließung nicht ablehnen, wenn die Verlobten keine Traubereitschaftserklärung vorlegen
Re: Traubereitschaftserklärung - Inhalt? Wer?
Verfasst: 09 Feb 2010, 17:10
von manuchka
Ja aber das Heimatrecht verlangt doch eben gerade keine kirchliche Trauung als Voraussetzung!
Re: Traubereitschaftserklärung - Inhalt? Wer?
Verfasst: 09 Feb 2010, 17:14
von Sibirier
Deswegen darf das Standesamt diese ja auch nicht einfordern (zumindest nicht für Russland). Weil es die hier nämlich nicht gibt.