Verfahren NACH Eheschließung
Verfasst: 17 Feb 2010, 17:58
Hallo zusammen,
ich lese hier schon einige Zeit mit und habe das ein oder andere Mal sehr gute Informationen erfahren können.
Zu meinem Thema habe ich nun auch zuerst einmal die FAQs durchgelesen, finde diesmal aber keine Antwort.
Ich möchte euch nun mein Problem beschreiben:
Ich habe meine Verlobte (wohnhaft in St.Petersburg) vor reichlich einem Jahr kennengelernt und wir möchten nun heiraten. Die Vorraussetzungen zur Eheschließung in Deutschland sind erfüllt, die "Befreiung zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses" wurde erteilt, der Hochzeitstermin steht. Visum zur Eheschließung und Aufenthaltsgenhehmigung wurde am 28.01. im deutschen Generalkonsulat St.Petersburg beantragt.
Beim heutigen Anruf meinerseits zur Nachfrage über den Stand der Dinge wurde von positiven Verlauf berichtet, wenngleich natürlich keine Aussage ja/nein getroffen werden konnte.
Nun zu meiner Frage: Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass meine -dann hoffentlich Frau- Verlobte noch einmal nach Rußland zurückkehren müsse, um ihre Pässe zu ändern (nach neustem russischen Recht wird dazu eine Vorabzustimmung zur Visaerteilung deutscher Behörden benötigt - ist mir bekannt)
Ich war eigentlich davon ausgegangen, dass dies nicht noch einmal erforderlich ist. Es soll mein Familienname angenommen werden.
Wie verhalte ich mich nun am günstigsten, um die "Formularwelle" nach Heirat in Deutschland so gering wie möglich zu halten, sollte sich meine Verlobte in Rußland abmelden, damit die Dokumente vom russischen Konsulat in Deutschland neuausgefertigt werden können?
Wie ist allgemein am besten nach unserer Heirat zu verfahren, beispielsweise in Bezug auf Vorstellung Ausländerbehörde usw.?
Vielen Dank für eure Hilfe!
P.S. Zwischenzeitlich hat sich noch eine weitere Frage ergeben:
Nach meinem Wissenstand ist das beantragte "Visum zur Eheschließung" ein sog. nationales Visum - ist damit ein Urlaub innerhalb der EU möglich (Stichwort "Flitterwochen")?
ich lese hier schon einige Zeit mit und habe das ein oder andere Mal sehr gute Informationen erfahren können.
Zu meinem Thema habe ich nun auch zuerst einmal die FAQs durchgelesen, finde diesmal aber keine Antwort.
Ich möchte euch nun mein Problem beschreiben:
Ich habe meine Verlobte (wohnhaft in St.Petersburg) vor reichlich einem Jahr kennengelernt und wir möchten nun heiraten. Die Vorraussetzungen zur Eheschließung in Deutschland sind erfüllt, die "Befreiung zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses" wurde erteilt, der Hochzeitstermin steht. Visum zur Eheschließung und Aufenthaltsgenhehmigung wurde am 28.01. im deutschen Generalkonsulat St.Petersburg beantragt.
Beim heutigen Anruf meinerseits zur Nachfrage über den Stand der Dinge wurde von positiven Verlauf berichtet, wenngleich natürlich keine Aussage ja/nein getroffen werden konnte.
Nun zu meiner Frage: Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass meine -dann hoffentlich Frau- Verlobte noch einmal nach Rußland zurückkehren müsse, um ihre Pässe zu ändern (nach neustem russischen Recht wird dazu eine Vorabzustimmung zur Visaerteilung deutscher Behörden benötigt - ist mir bekannt)
Ich war eigentlich davon ausgegangen, dass dies nicht noch einmal erforderlich ist. Es soll mein Familienname angenommen werden.
Wie verhalte ich mich nun am günstigsten, um die "Formularwelle" nach Heirat in Deutschland so gering wie möglich zu halten, sollte sich meine Verlobte in Rußland abmelden, damit die Dokumente vom russischen Konsulat in Deutschland neuausgefertigt werden können?
Wie ist allgemein am besten nach unserer Heirat zu verfahren, beispielsweise in Bezug auf Vorstellung Ausländerbehörde usw.?
Vielen Dank für eure Hilfe!
P.S. Zwischenzeitlich hat sich noch eine weitere Frage ergeben:
Nach meinem Wissenstand ist das beantragte "Visum zur Eheschließung" ein sog. nationales Visum - ist damit ein Urlaub innerhalb der EU möglich (Stichwort "Flitterwochen")?