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Anerkennung russischer Berufsabschlüsse in Deutschland?
Verfasst: 09 Mär 2010, 14:34
von justmee
Hab grad kein passendes Forum dafür gefunden, hoffe ich bin hier richtig (ansonsten bitte verschieben).
Meine Frau hat in Russland im musikalischen Bereich einen Berufsabschluss mit Diplom erworben. Der wurde hier als direkter Hochschulzugang anerkannt. Damit hat sie dann in Deutschland angefangen an einem Konservatorium zu studieren (das gilt jedoch nicht als Hoch- sondern als Fachschule) und wir wollten nun Bafög beantragen, in dem Fall also Schulbafög.
Das Bafög-Amt hat uns diesen Antrag aber abgelehnt, da sie ja eine abgeschlossene Berufsausbildung in Russland hätte. Sie wäre nach deren Ansicht also arbeitsfähig in Deutschland. Nach Meinung des Bafög-Bearbeiters sollen wir jetzt versuchen lassen den Beruf anerkennen zu lassen. Allerdings finde ich dafür keine passende Stelle. Soweit es mir der Bearbeiter des Amts für Kultur gesagt hat, anerkennen die dort nur Lehrberufe und darüber hinaus müssen wohl nur einige andere Berufe in Deutschland anerkannt werden (durch Handelskammern etc.) für Musik wäre das nicht der Fall.
Müssten wir uns jetzt also von einem Arbeitgeber bescheinigen lassen, dass ihm die Qualifikation nicht ausreicht, oder an wen können wir uns wenden?
Hoffe es hat jemand eine Idee...
Re: Anerkennung russischer Berufsabschlüsse in Deutschland?
Verfasst: 09 Mär 2010, 15:08
von lixil
Eine förmliche Anerkennung der ausländischen Qualifikation ist nur für den Zugang zu reglementierten Berufen erforderlich und möglich. Angehörige eines nicht staatlich reglementierten Berufes können sich mit Ihrer ausländischen Qualifikation direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben.
....
Für Inhaber eines ausländischen Hochschulabschlusses wird die ZAB in Kürze gegen Gebühr Zeugnisbewertungen ausstellen, die potentiellen Arbeitgebern die Einordnung des ausländischen Hochschulabschlusses in das deutsche Bildungswesen erleichtern sollen. Hinweise hierzu erhalten Sie auf der Datenbank 'anabin'.
Dies ist zum Beispiel hier nachzulesen:
http://www.kmk.org/zab/anerkennung-im-b ... hweiz.html
Ob der beruf reglementiert ist, kannst du ebenfalls bei anabin nachschlagen.
Re: Anerkennung russischer Berufsabschlüsse in Deutschland?
Verfasst: 09 Mär 2010, 15:25
von justmee
Danke, das ging ja fix
Werde die Liste dann heute abend mal mit meiner Frau durchgehen; ggf. ist also tatsächlich der Arbeitgeber für die Anerkennung oder Nichtanerkennung zuständig. Frage mich nur wieviel Arbeitgeber wir in diesem Fall wohl ansprechen müssten um zu beweisen, dass man mit dem Beruf hier nix anfangen kann...
Re: Anerkennung russischer Berufsabschlüsse in Deutschland?
Verfasst: 09 Mär 2010, 16:45
von harald63
Ich weiss nicht, ob es relevant ist oder nicht, ob man mit dem Beruf was anfangen kann oder nicht. Du kannst auch in D "brotlose Künste" erlernen und "verwirkst" damit dann deinen BaFöG-Anspruch.
Re: Anerkennung russischer Berufsabschlüsse in Deutschland?
Verfasst: 09 Mär 2010, 16:58
von Sibirier
Könnte nicht das Schulministerium das bestätigen, dass dieses Diplom nicht als Musiklehrer ausreicht?
Re: Anerkennung russischer Berufsabschlüsse in Deutschland?
Verfasst: 09 Mär 2010, 18:48
von lixil
In NRW stellt das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie eine Art Bescheinigung aus, in der dan drin steht, dass der entsprechende Abschluß vergleichbar mit einem deutschen ist. Ist keine Anerkennung hilft aber bei einer möglichen Jobsuche um dem Arbeitgeber klar zu machen, dass man eine Hochschulausbildung genossen hat, die mit einer in Deutschland vergleichbar ist.
hier der Link:
http://www.innovation.nrw.de/hochschule ... /index.php
Was das Bafög angeht, ich denke da habt ihr schlechte Karten. Ob sie mit ihrem Abschluß Arbeit findet oder nicht interessiert die recht wenig. Und wenn die sich auf den Standpunkt gestellt haben, das sie eine Berufsausbildung hat, sieht es halt schlecht aus.
Wir stehen vor dem gleichen Problem. Den Antrag werden wir die Tage einreichen. Ich habe mich mit mehereren Sachbearbeitern unterhalten, und alle haben gesagt, dass es letzt endlich davon abhängt wie sie den Abschluss meiner Frau in Russland bewerten. Nach welchen Kriterien die gehen, konnte oder wollte mir keiner Verraten. Einer der Sachbearbeiter hat mir gesagt, dass sollche fälle direkt an den Abteilungsleiter weitergereicht werden.
Re: Anerkennung russischer Berufsabschlüsse in Deutschland?
Verfasst: 09 Mär 2010, 21:39
von justmee
Naja für ein abgeschlossenes Studium gibt es schon ein ähnliches Urteil (vielleicht hilft es euch ja):
BVerwG 5 C 12.07
Leider ist es hier eine Berufsausbildung. Könnte aber vergleichbar sein, wenn es nicht zur Berufsausübung berechtigt bzw. sie von niemandem eingestellt wird.
Muss man sich nur überlegen ob man dann da klagen möchte...
Re: Anerkennung russischer Berufsabschlüsse in Deutschland?
Verfasst: 10 Mär 2010, 13:40
von wolk0815
Sibirier hat geschrieben:Könnte nicht das Schulministerium das bestätigen, dass dieses Diplom nicht als Musiklehrer ausreicht?
Hier sehe ich das Problem, dass dies dann wohl nur für den Schuldienst Gültigkeit hätte. Nach meinem Verständnis nach kann aber das Schulministerium schlecht bestätigen, dass man mit dem Diplom dann nicht an einer privaten Musikschule (also anders formuliert: in einer Firma, die Personen in Musik trainiert) beschäftigt werden kann.
Als analoges Beispiel würde mir einfallen, dass man ja auch kein Studium in Telekommunikationstechnik braucht um in einem Telefonladen arbeiten zu können. OK, das Bsp ist auf anderem Niveau, aber ich denke es zeigt, was ich meine
justmee hat geschrieben:Leider ist es hier eine Berufsausbildung. Könnte aber vergleichbar sein, wenn es nicht zur Berufsausübung berechtigt bzw. sie von niemandem eingestellt wird.
Also das mit der Berechtigung müsste doch recherchierbar sein. Würde irgendwo stehen ´Als Musiklehrer darf nur jemand arbeiten, der folgendes Zertifikate/Diplome/etc hat..´ dann wäre das klar. Bei vielen Berufen ist das klar geregelt und für jeden schnell verständlich (zB Piloten) ?
Zum zweiten Teil des Satzes: Würde dieser Teil des Argument heutzutage ziehen können? Mein Gefühl: wohl kaum. Da zieht wohl die Aussage von harald63.
Re: Anerkennung russischer Berufsabschlüsse in Deutschland?
Verfasst: 10 Mär 2010, 13:49
von harald63
wolk0815 hat geschrieben:Also das mit der Berechtigung müsste doch recherchierbar sein. Würde irgendwo stehen ´Als Musiklehrer darf nur jemand arbeiten, der folgendes Zertifikate/Diplome/etc hat..´ dann wäre das klar. Bei vielen Berufen ist das klar geregelt und für jeden schnell verständlich (zB Piloten) ?
Ich denke, da geht es auch um geschützte Berufsbezeicchnungen. Ich bin Softwareentwickler, dass ist aber keine geschützte Bezeichnung und im Prinzip darf sich jeder, der es will, so schimpfen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung