Seite 1 von 2

Verzicht auf Apostille

Verfasst: 10 Mär 2010, 02:25
von f2003ga
Hallo,

meine Freundin und ich wollen heiraten. Das zuständige Standesamt hat beim Oberlandesgericht Nürnberg nachgefragt welche Unterlagen notwendig sind.
Unter anderem wurde die original Geburtsurkunde mit einer Apostille verlangt. Da meine Freundin momentan studiert und nicht nach Russland reisen kann,
muss ihre Mutter mit dieser Aufgabe betraut werden. Diese hat im Vorfeld schon den Ablauf abgeklärt. Sie muss ca 200 km weiter in die Bezirkshauptstadt reisen, um die
Apostille zu erhalten. Des weiteren verlangt die russische Behörde eine Vollmacht für die Mutter damit die Geburtsurkunde eine Apostille erhält. (1. Frage: Wer kann diese Vollmacht ausstellen bzw. beglaubigen - dt. Standesamt oder Notar?)
2. Frage können original Urkunden bedenkenlos mit der Post versandt werden? Im Forum war bereits zu lesen, dass original Urkunden lt. Zollbestimmungen nicht versendet werden dürfen.
3. Ist dieser Aufwand überhaupt notwendig? Von meiner Freundin sind russischer Inlandspass und Reisepass sowie original Geburtsurkunde (ohne Apostille) vorhanden, mir erscheint dies als Schikane des OLG. Zumal aus unseren Bekanntenkreis mehrere Bekannte mit einer Geburtsurkunde ohne Apostille geheiratet haben.

Vielen Dank für Eure Antworten

Chris

Re: Verzicht auf Apostille

Verfasst: 10 Mär 2010, 11:26
von manuchka
1. Die Vollmacht stellt deine Freundin selber aus: "Hiermit bevollmächtige ich meine Mutter, Frau Sowieso, geb. am in... usw." In Moskau verlangt die zuständige Standesamtsverwaltung keine beglaubigte Vollmacht, das heißt, eine einfache selbstgeschriebene (in russischer Sprache selbstverständlich) würde genügen.
Wenn ihr auf Nr. sicher gehen und sie beglaubigen lassen wollt, dann würde dafür das russische Konsulat in DE zuständig sein, in dessen Amtsbezirk die Freundin wohnt. Sie kann natürlich auch zu einem dt. Notar gehen, aber ob der eine in Russisch verfasste Vollmacht beglaubigt, weiß ich nicht. Dann müsste in RUS außerdem der (in dt. Sprache verfasste) notarielle Beglaubigungsvermerk übersetzt werden... unnötiger Aufwand.
Macht euch mal schlau, ob es nicht in der Bezirkshauptstadt, wo die Mutter hinfahren müsste, eine Agentur oder jur. Firma gibt, die die Apostille besorgen würde. Ggf. könnt ihr auch beim zuständigen russischen Konsulat in DE anfragen, ob die dort nicht einen Legalisierungsvermerk oder Apostille machen können.

2. Nach Russland ginge es möglicherweise, aber von dort aus - wie du ja gelesen hast - soll es wohl verboten sein.

3. Das ist keine Schikane, sondern international übliche Praxis. Ein deutsches OLG ist nicht verpflichtet zu wissen, wie eine turkmenische/ugandische/russische Geburtsurkunde aussieht und ob im Jahre sowieso (Geburtsjahr der Freundin) tatsächlich so ein Urkundenformular mit diesem Stempel verwendet wurde und ob die vorgelegte Urkunde echt ist oder ob deine Freundin einfach toll den Photoshop beherrscht. Im internationalen Urkundenverkehr gibt es nun mal einige Besonderheiten - die Apostille ist ein international gültiger, einheitlicher Vermerk, der für eine ausländische Behörde die Echtheit der vorgelegten Urkunde bestätigt. Und da werdet ihr auch kaum drum herum kommen... wie das eure Bekannten geschafft haben, ist mir schleierhaft. Fragt doch ggf. beim OLG unter Erklärung der Situation mal an, ob und wie man diese Situation lösen kann. Aber schimpft nicht, wenn sie sagen: Gar nicht, wir brauchen die Apostille.

Re: Verzicht auf Apostille

Verfasst: 10 Mär 2010, 12:24
von Zeppelin
Manu hat zwar schon alles geschrieben, aber ich möchte auch noch einmal unterstreichen, dass das in jeder Hinsicht richtig ist.

Wenn Du Euch einen Gefallen tun willst, verbanne den Begriff "Schikane" im Zusammenhang mit dem OLG-Verfahren in den aller hintersten Winkel Deines Vokabulars.

So recht mag ich auch Deiner Äußerung kaum glauben, dass Eheschließungen zw. Dt. und Nicht-EU-Bürgern hier ohne apostillierte Urkunden möglich gewesen sein sollten. Es sei denn, das OLG sollte da einen Ermessensspielraum haben ((war ich weder weiß, noch glaube) oder da wären besondere aufenthaltsrechtliche Umstände im Spiel gewesen sein.

Es wäre sicher doch die - unterm Strich - einfachste Variante, wenn Deine Verlobte doch selbst nach RUS fährt und sich dort ihre Geburtsurkunde mit Apostille holt. Denn selbst wenn diese Überbeglaubigung durch die russ. Konsulate hier möglich ist, würde das doch ziemlich lange dauern und vermutlich auch einiges kosten.
Die Konsulargebühren sind oft so hoch, dass man dafür auch locker ein Flugticket für einen Besuch zu Hause bezahlen kann.

Und glaubt mir: Ich kenne nur zu gut den Frust, der einen bei dem OLG-Verfahren überkommen kann, aber der nützt gar nichts. Da muss man halt durch oder eben in RUS heiraten um sich dann das FZF-Verfahren anzutun.

Re: Verzicht auf Apostille

Verfasst: 10 Mär 2010, 14:10
von lixil
Also, bei meiner Nachbeurkundung der in DK abgeschloßenen Ehe. Hat mir die Standesbeamtin erklärt, dass die Apostille auf der Geburtsurkunde(gus/udssr) nur dan verlangt wird wenn es sich nicht um das erste Exemplar handelt. Also wenn die erste (das grüne Buch) verloren geht, und man sich eine Art Ersatzt ausstellen läst. Solange man das grüne Buch hat, dass bei der Geburt ausgestelt wurde bräuchte man keine Apostille. (Zumindest bei der Nachbeurkundung in nrw)
In den letzten zwei Jahren haben in meinem Bekanntenkreis neun leute geheiratet die eine Geburtsurkunde aus der UDSSR besitzen. Keiner hat eine Apostille benötigt. Es sind allerdings alles leute mit einem deutschen Pass.

Re: Verzicht auf Apostille

Verfasst: 10 Mär 2010, 14:31
von harald63
lixil hat geschrieben:In den letzten zwei Jahren haben in meinem Bekanntenkreis neun leute geheiratet die eine Geburtsurkunde aus der UDSSR besitzen. Keiner hat eine Apostille benötigt. Es sind allerdings alles leute mit einem deutschen Pass.
Da genügt es dann anscheinend, das Geburtsort in Pass und Urkunde übereinstimmen. Damit der Ort im Pass landete, musste ja auch schon irgendein Verfahren durchlaufen worden sein. Vielleich genügt das als Beleeg, der Urkunde zu vertrauen.

Re: Verzicht auf Apostille

Verfasst: 10 Mär 2010, 14:59
von lixil
harald63 hat geschrieben:Da genügt es dann anscheinend, das Geburtsort in Pass und Urkunde übereinstimmen. Damit der Ort im Pass landete, musste ja auch schon irgendein Verfahren durchlaufen worden sein. Vielleich genügt das als Beleeg, der Urkunde zu vertrauen.
Dann kann man sich natürlich fragen warum die Übereinstimmung zwischen dem russichen Pass und der Geburtsurkunde nicht genügt?
Wie das Verfahren damals(ende der 80er/anfang der 90er) bei der Einbürgerung aussah kann ich nicht sagen. Eine Apostille auf der Geburtsurkunde wurde aber nicht verlangt. Mag sein, dass es heute anders ist.

Re: Verzicht auf Apostille

Verfasst: 10 Mär 2010, 15:16
von harald63
lixil hat geschrieben:
harald63 hat geschrieben:Da genügt es dann anscheinend, das Geburtsort in Pass und Urkunde übereinstimmen. Damit der Ort im Pass landete, musste ja auch schon irgendein Verfahren durchlaufen worden sein. Vielleich genügt das als Beleeg, der Urkunde zu vertrauen.
Dann kann man sich natürlich fragen warum die Übereinstimmung zwischen dem russichen Pass und der Geburtsurkunde nicht genügt?
Weil keines der beiden Dokumente ein deutsches ist?
lixil hat geschrieben:Wie das Verfahren damals(ende der 80er/anfang der 90er) bei der Einbürgerung aussah kann ich nicht sagen. Eine Apostille auf der Geburtsurkunde wurde aber nicht verlangt. Mag sein, dass es heute anders ist.
Ich vermute, als damals die große Welle der Russlanddeutschen kam, gab es Stellen, die nichts anderes taten als Pässe auszustellen. Die kannten sich dann vielleicht aus mit russischen Geburtsurkunden und konnten deren Echtheit auch so erkennen.
Ist aber alles müßige Spekulation. Fakt ist, das eine Apostille auf der Urkunde keine Schikane ist, sondern Standardprozedur.

Re: Verzicht auf Apostille

Verfasst: 10 Mär 2010, 15:27
von lixil
harald63 hat geschrieben: Fakt ist, das eine Apostille auf der Urkunde keine Schikane ist, sondern Standardprozedur.
Und Fakt ist auch, dass es oft im Ermessen des Sachbearbeiters liegt, ob eine Apostille gebraucht wird oder nicht. Welche Gründe in so einem Fall für die jeweilige Entscheidung dan ausschlaggebend sind, weis nur der Sachbearbeiter selbst.
Es ist also falsch zu behaupten, dass das Verlangen nach einer Apostille immer Schikane ist, genauso wie es falsch ist zu behaupten, dass das Verlangen nach einer Apostille keine Schikane sein kann.

Re: Verzicht auf Apostille

Verfasst: 10 Mär 2010, 15:42
von Zeppelin
lixil hat geschrieben:...Es ist also falsch zu behaupten, dass das Verlangen nach einer Apostille immer Schikane ist, genauso wie es falsch ist zu behaupten, dass das Verlangen nach einer Apostille keine Schikane sein kann.
Ja. http://de.wikipedia.org/wiki/Apostille

Re: Verzicht auf Apostille

Verfasst: 10 Mär 2010, 15:43
von Sibirier
@lixil: Also meine Erfahrung ist eher so, der Mitarbeiter verlangt die Geburtsurkunde, "vergisst" oder "macht es nicht" weiter nachzulesen, das eine Apostille notwendig ist. Dann kann es passieren, dass man nach 3 Wochen wieder kommt und die Aussage erhält, die brauchen wir aber mit Apostille.... oder er vergisst immer noch weiter nachzulesen und man kommt durch und hat damit Glück gehabt....

Ich habe damals immer nachgefragt, mit Apostille oder nicht.... damit ich die richtigen Schritte gleich in die Wege leiten konnte und nicht noch einmal los musste, um die Apostillen zu besorgen.....

Bei mir war es immer so, dass die deutschen und die russischen Behörden die Urkunden mit Apostillen verlangt haben. Ohne ging es nicht. Also habe ich mich schon daran gewöhnt.....