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Bald gilt der Visa-Kodex EU
Verfasst: 15 Mär 2010, 21:36
von Nikolaus
Ab 05.04.10 gilt der neue Visakodex, und damit stehen eine Vielzahl von groesseren und kleineren Aenderungen bei der Vergabe von Schengenvisa ins Haus. Neue Antraege, Fingerabdruecke, Recht auf Visum bzw. Begruendung seiner Verweigerung...
Huebscher Ueberblick mit Kommentar, download unter
http://www.migrationsrecht.net/doc_deta ... 02009.html
Sicherlich lohnt es sich, in der naechsten Zeit mal die Seiten vom Auswaertigen Amt und der Botschaft zu besuchen...
Re: Bald gilt der Visa-Kodex EU
Verfasst: 15 Mär 2010, 22:35
von fantaaaa
Oh man, meine Freundin hat am 6.April Termin bei der österreichischen Botschaft ....hoffe es ist nichts Gravierendes dabei.
mfg
edit: Warum steht davon nichts auf der Botschaftsseite?
Re: Bald gilt der Visa-Kodex EU
Verfasst: 15 Mär 2010, 23:57
von Nikolaus
Naja, ist doch noch Zeit...
Sorry, ich wollte niemanden beunruhigen. Ich glaube, es gibt auch keinen Grund dazu. Es ist doch nicht die Rede von einer Verschaerfung der Visavergaberegelungen. Teilweise, wie beim Recht auf eine Begruendung bei einer Visaverweigerung, wird es sogar kleine Verbesserungen fuer den Antragsteller geben.
Re: Bald gilt der Visa-Kodex EU
Verfasst: 16 Mär 2010, 09:17
von Zejtnot
Die Fingerabdrücke werden aber nur schrittweise eingeführt und nicht von heute auf morgen.
Re: Bald gilt der Visa-Kodex EU
Verfasst: 05 Mai 2010, 23:45
von Nikolaus
http://www.migrationsrecht.net/doc_deta ... 02009.html
Die Autoren dieser Website geben sich wirklich Muehe. Sie haben jetzt z.B. auch das Handbuch zum Visakodex in das zum download bereitgestellte pdf-file eingebunden (Nach Aufruf des pdf-files auf die Bueroklammer am linken Rand des Inhaltsverzeichnisses ticken, dann sieht man die eingebundenen files.)
In diesem Handbuch, das hauptsaechlich eine Anleitung zur Auslegung des Visakodexes fuer die Konsulatsangestellten liefern soll, findet man viele Antworten mit Beispielen auf Fragen, die auch hier im Forum hartnaeckig immer wieder falsch beantwortet werden. Z.B. zur Bestimmung des zustaendigen Konsulats (Stichwort: Hauptreiseziel/Hauptreisezweck), Verwendung von (z.B. "finnischen")Mehrfachvisa, Berechnung der zulaessigen Aufenthaltsdauer nach der 90/180-Regel,...
Wer also nicht einfach auf seine Rechte verzichten will (was natuerlich immer die "ganz sichere" Variante ist), der kann mit etwas Muehe dort fuendig werden.