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Kindergeld nach der Scheidung

Verfasst: 18 Mär 2010, 13:33
von cleo80
Hallo zusammen,

ich habe hier eine wichtige Frage.

meine Freundin ist mit einem russischen Mann im Jahr2003 geheiratet und wurde vor kürzen geschieden, obwohl sie ganze Zeit nicht zugestimmt hat.
Sie haben ein Kind zusammen und was ist jetzt mit dem Kindergeld? Gibt es ein Gesetz und Frist nach der Scheidung, dass meine Freundin Kindergeld vom X-mann verlangen könnte?

Was könnte man eigentlich in diesem Fall von unserer Seite am besten machen?

Auf alle euren Antworten würde ich und meine Freundin sehr freuen.

MfG

Re: Kindergeld nach der Scheidung

Verfasst: 18 Mär 2010, 13:37
von Zejtnot
Zum einen solltest Du kurz schreiben, wer von Mann, Frau und Kind in Russland und wer in Deutschland wohnt.

Grundsätzlich gilt in beiden Ländern ein Unterhaltsanspruch bis mindestens zum 18. Geburtstag des Kindes. In Deutschland bis zum Ende der Ausbildung (auch Studium). Ferner kann man in Deutschland auch als Ehefrau noch einen Unterhalt beanspruchen, wenn man vorher der Familie zuliebe nicht gearbeitet hat. Diese Forderungen greifen jedoch nur, wenn beim Mann genügend Geld vorhanden ist und keine weiteren Kinder Ansprüche haben.

Was man machen kann hängt nun davon ab, wo die Betroffenen leben.

Re: Kindergeld nach der Scheidung

Verfasst: 18 Mär 2010, 13:47
von cleo80
hi Zejtnot,

danke für deine schnelle Antwort.

der Mann arbeitet jahrelang in China und die Frau und das Kind wohnen jetzt in Russland. Sie haben früher zusammen in China gewohnt. Vor dem Heirat hatte meine Freundin ein Berufsleben und seit 2003 war sie immer zu Hause. Sie ist jetzt arbeitslos und sucht eine Arbeit, aber erfolglos.
Das Kind ist übrigens 3,5 jahre alt.

MfG

Re: Kindergeld nach der Scheidung

Verfasst: 18 Mär 2010, 13:51
von Sibirier
Ist der Mann in China oder Russland angestellt? Hat der Mann noch einen Wohnsitz in Russland?

Re: Kindergeld nach der Scheidung

Verfasst: 18 Mär 2010, 13:58
von Zejtnot
Und: War die Ehe in Deutschland registriert oder nicht? (Danach richtet sich, ob sie nach deutschem Recht Unterhalt fordern kann oder nicht.)

Re: Kindergeld nach der Scheidung

Verfasst: 18 Mär 2010, 14:05
von Sibirier
So wie ich das versehe, sind Ex-Frau, Ex-Mann und Kind Russen und werden wohl in Russland geheiratet haben und anschl. nach China wegen Arbeit....

Wo war die Scheidung?

Re: Kindergeld nach der Scheidung

Verfasst: 18 Mär 2010, 14:09
von cleo80
wie ich weiß, der X mann noch in CHina wohnt und arbeitet in einer russischen Firma. Die Scheidung lief in Russland.

Re: Kindergeld nach der Scheidung

Verfasst: 18 Mär 2010, 14:14
von Sibirier
Die Frage ist natürlich, woher bekommt der sein Geld. Wenn er sein Gehalt in China bekommt (von der Tochterfirma) muss sie über China einklagen. Wenn er aber das Geld hier in Russland ausbezahlt bekommt, dann kann sie sofort auf Alimente klagen. Müsste eigentlich 25% des Nettoverdienstes des Mannes sein. Dieser Beschluss muss dann an die Firma geschickt werden und die ziehen die Alimente sofort vom Gehalt ab und überweisen direkt an Deine Bekannte (haben wir hier auch mehrere Fälle).

Ehegattenunterhalt gibt es m. E. nicht in Russland. D. h. für sie springt nichts raus, auch wenn sie wegen der Ehe Zuhause geblieben ist.

Sollten die Alimente nicht überwiesen werden, kann sie im nächsten Schritt die Ausreisen aus Russland für ihren Mann "arrestieren". D. h. er kommt bei der nächsten Einreise nicht raus, bis er seine Schulden gezahlt hat.

Re: Kindergeld nach der Scheidung

Verfasst: 18 Mär 2010, 14:15
von harald63
Und die Frau ist Deutsche oder Russin?

Re: Kindergeld nach der Scheidung

Verfasst: 18 Mär 2010, 14:22
von Sibirier
Also wie ich schon geschrieben habe, gehe ich davon aus, dass sie Russin ist.... Ich glaube nicht, dass eine deutsche Frau ohne finanzielle Mittel in Russland bleiben würde, wenn sie noch vorher in China gewohnt hat...