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russisches Namensrecht

Verfasst: 25 Mär 2010, 01:40
von Katerina
Hallo zusammen,

ich und mein Freund leben beide in D und haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Er hat zusätzlich noch die russische Staatsangehörigkeit, weil er Spätaussiedler ist und in Russland geboten ist.

Wir möchten dieses Jahr heiraten.

Jetzt stellt sich die Frage der Namensführung in der Ehe.

Er hat einen russischen Nachnamen von seinem Vater, mit dem hat er keinen Kontakt mehr (seit 11 Jahren). Seine Mutter ist Russlanddeutsche und hat einen deutschen Geburtsnamen. Sie ist inzwischen wieder verheiratet.

Er möchte gerne, dass wir den Geburtsnamen seiner Mutter als Ehenamen führen. Meinen Nachnamen möchte er nicht annehmen.

Dass es nach deutschem Namensrecht nicht möglich ist, ist uns klar.

Jedoch stand in der Anmeldung zur Eheschließung zur Auswahl, ob wir die Namensführung nach dem ausländischen Recht beantragen wollen.

Kennt sich jemand da aus? Kann er nach dem russischen Namensrecht den Geburtsnamen seiner Mutter annehmen und dann als Ehenamen bestimmen? Wie lange würde sowas dauern und was benötigt man dafür für Papiere?

Vielen Dank für Eure Mithilfe!

Katerina

Re: russisches Namensrecht

Verfasst: 25 Mär 2010, 09:39
von Zejtnot
Mit der Heirat hätte dies ja primär erst einmal nichts zu tun. Die Frage ist ja: Kann er vor der Heirat den Namen seiner Mutter annehmen oder nicht? Dies müsste er in Russland und Deutschland abklären - in Deutschland ist dies sehr schwierig, wenn der Vater kein Schwerverbrecher war. In Russland ist es meines Wissens einfacher, aber eine endlose Rennerei. Zudem müsste die Namensänderung dann zunächst auch in Deutschland nachgeholt werden ... ich würde für die gesamte Geschichte etwa 1 Jahr einplanen. Erst danach könntet Ihr heiraten, falls Du diesen neuen Familiennamen auch übernehmen willst.

Re: russisches Namensrecht

Verfasst: 25 Mär 2010, 12:28
von manuchka
Wie Zejtnot schon gesagt hat: Wenn ihr bei einer Heirat in Deutschland die Namensführung nach ausländischem Recht beantragt, bringt euch das nicht zum gewünschten Ziel (und mich wundert es auch, dass euch das überhaupt angeboten wird, weil ihr beide deutsche Staatsangehörige sein, wenn auch einer noch eine zweite Staatsangehörigkeit hat), weil dein zukünftiger Mann ja trotzdem den Familiennamen hat, den er nun mal hat, und der ändert sich weder durch die Heirat, noch durch die Anwendung ausländischen Namensführungsrechts. Lasst da mal also die Finger davon, das bringt nur Probleme.

Wie Zejtnot auch schon gesagt hat: Den Namen müsste dein Mann ändern, bevor ihr heiratet. Wie es funktioniert, steht im Föderalen Gesetz "Über Personenstandseinträge" Art. 58-63.
Kurzfassung:

Art. 58: Namensänderung

1. Eine Person ab 14 Jahre kann seinen Namen, einschließlich Familiennamen ... ändern.
2. Die Änderung erfolgt durch Antrag beim Standesamt des Wohnortes oder beim Standesamt, bei dem die Geburt der Person registriert wurde (Wohnort geht bei euch nicht, da ein dt. Standesamt das nicht macht. Also Geburtsort.).
3. ...
4. ...
5. Die Namensänderung ist beim zuständigen Standesamt staatlich zu registrieren.

Art. 59: Antrag auf Namensänderung

Antrag auf Namensänderung ist schriftlich beim Standesamt zu stellen.
Im Antrag sind folgende Angaben zu machen:
Familienname, Name, Vatersname, Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit, Volkszugehärigkeit (auf Wunsch des Antragstellers), Wohnort, Familienstand;
Familienname, Name, Vatersname, Geburtstag der minderjährigen Kinder des Antragstellers;
Angaben zu den Personenstandseinträgen, die früher zum Antragsteller und seinen minderjährigen Kindern angefertigt wurden;
Familienname, Name und (oder) Vatersname, den der Antragsteller für sich gewählt hat;
Gründe für die Änderung.
Unterschrift, Datum.
Beizulegen sind folgende Unterlagen:
Geburtsurkunde;
Heiratsurkunde, wenn verheiratet;
Schreidungsurkunde, wenn der frühere Familienname wieder angenommen werden soll;
Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder.

Art. 60: Verfahren der Registrierung der Namensänderung

1. erfolgt auf Grundlage des Antrags auf Namensänderung
2. Antrag wird vom Standesamt innerhalb eines Monats geprüft, Frist kann ggf. verlängert werden (um max. 2 Monate).
3. Standesamt fordert Kopien der Personenstandsurkunden, die wegen der Namensänderung auch zu ändern sind, von anderen Standesämtern an.
4. ...
5. Wenn der Antrag auf Namensänderung abgelehnt wird, wird der Grund schriftlich mitgeteilt, Unterlagen werden zurückgegeben.
6. ...

Die anderen Artikel sind gerade nicht so wichtig.

Jedenfalls hieße eine Namensänderung, dass dein zukünftiger Mann sich dazu nach Russland begeben müsste und dort beim Standesamt seines Geburtsamtes den Antrag stellen müsste. Wenn das dem Antrag stattgibt, informiert das entsprechend auch andere Behörden (ich sage nur Pass...) - und natürlich müsste dein zukünftiger Mann dann auch seinen russischen Pass und seinen russischen Reisepass auf den neuen Namen ändern lassen (in der Praxis: Ausstellung eines neuen Passes). In Deutschland müsste er ebenfalls auf Grundlage der russischen Urkunde über die Namensänderung (mit Apostille versehen und von einem in DE anerkannten Übersetzer ins Deutsche übersetzt) seine sämtlichen Dokumente wie Pass, Führerschein, Sozialversicherungszeugs usw. ändern lassen. Danach könntet ihr dann heiraten und seinen neuen Familiennamen als Ehenamen führen.

Re: russisches Namensrecht

Verfasst: 25 Mär 2010, 13:34
von Spätzleskosake
nach russischem Recht ist die Namensänderung relativ einfach. In DE gibt es Probleme. Wenn ihr heiratet kann nach Deutschem Recht während der Ehe der Namen nicht geändert werden. Im schlimmsten Fall, gibt es eine doppelte Namensführung in RF und DE. Was mich stutzig macht ist die Doppelte Staatsbürgerschaft??

Re: russisches Namensrecht

Verfasst: 25 Mär 2010, 15:46
von Marco
Bei Spätaussiedlern ist das normal

Re: russisches Namensrecht

Verfasst: 25 Mär 2010, 16:03
von Spätzleskosake
Marco hat geschrieben:Bei Spätaussiedlern ist das normal
aber nicht erlaubt. nur für eine Übergangsfrist.

Re: russisches Namensrecht

Verfasst: 25 Mär 2010, 17:12
von Sibirier
Wenn die "Spätaussiedlung" wegen jüdischer Abstammung erfolgt ist, kann m. E. die doppelte Staatsbürgerschaft beibehalten werden....

Re: russisches Namensrecht

Verfasst: 26 Mär 2010, 08:37
von Zejtnot
Das sind dann keine Spätaussiedler, sondern Kontingentsflüchtlinge. Aber ich kenne es auch so: Spätaussiedler müssen sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden, Kontingentsflüchtlinge nicht.

Ach so, und Kinder binationaler Ehen dürfen auch ihr Leben lang beide Pässe behalten. Eine weitere Ausnahme, die die doppelte SA erlaubt.

Re: russisches Namensrecht

Verfasst: 15 Apr 2010, 13:08
von Oletsch
Spätzleskosake hat geschrieben:In DE gibt es Probleme. Wenn ihr heiratet kann nach Deutschem Recht während der Ehe der Namen nicht geändert werden.
Ich habe bei unserer Hochzeit in DE eine andere Info bekommen. Da ich bei der Heirat den Namen meines Mannes nicht genommen habe, habe ich gefragt, ob das in Zukunft möglich ist, und die Antwort war: ja, jede Zeit.

Gruß
Oletsch

Re: russisches Namensrecht

Verfasst: 15 Apr 2010, 13:36
von Sibirier
Oletsch hat geschrieben:Ich habe bei unserer Hochzeit in DE eine andere Info bekommen. Da ich bei der Heirat den Namen meines Mannes nicht genommen habe, habe ich gefragt, ob das in Zukunft möglich ist, und die Antwort war: ja, jede Zeit.
Aber welche Frau möchte schon Peter, Klaus oder Thomas heißen? :shock: :lol: :lol: :lol: