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Steuerliche Regelung
Verfasst: 28 Mär 2010, 22:25
von primestyle
Meine Frau ist GF eines kleinen Unternehmens in Russland. Sie wohnt in Deutschland und ist meistens von Montag bis Freitag in Moskau tätig. Bisher wurde ihr Gehalt von der deutschen Tochterfirma gezahlt. Das Gehalt soll aber jetzt komplett von der russischen Firma ( an der sie mit 20% beteiligt ist ) gezahlt werden. Sie hat eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und möchte auch weiterhin ihre Steuern und Sozialversicherungsabgaben, Krankenkasse etc. in Deutschland abfuehren. Da sie Leukämiekrank ist möchten wir, dass sie weiterhin in der Deutschen Krankenversicherung versichert ist. Wir wissen leider nicht, wie wir das nun am Besten machen. Selbstständigkeit in Deutschland anmelden? Was würdet ihr vorschlagen? Hat jemand Erfahrung damit?
Re: Steuerliche Regelung
Verfasst: 29 Mär 2010, 08:34
von Sibirier
Ich sehe das Problem in der Krankenversicherung. Selbstständig braucht sie in DE nicht werden, da die Rechnung nicht vom russ. Finanzamt anerkannt wird, da sie ja dort als GF tätig ist...
Fragt mal in der KV nach, ob sie sich nicht auch weiter dort privat (in der gesetzlichen KV) versichern könnte, wenn sie ihren Wohnsitz in DE hat, jedoch Arbeitsort in der RF.. Ich weiss nicht, ob hier auch die 183-Tage-Regelung gilt....
Re: Steuerliche Regelung
Verfasst: 29 Mär 2010, 09:21
von Zejtnot
In der KV kann man sich freiwillig weiter versichern - man zahlt dann den Mindesttarif. Vor einigen Jahren war dies etwa 130 Euro pro Monat.
Re: Steuerliche Regelung
Verfasst: 29 Mär 2010, 11:06
von bella_b33
ich hab bisher auch immernoch meine deutsche private KV laufen, bis ich mal irgendwann eine ordentliche KV in Russland finden werde.
Re: Steuerliche Regelung
Verfasst: 29 Mär 2010, 12:00
von Sibirier
So wie ich den TO verstanden habe, befindet sie sich noch in der gesetzlichen KV und nicht in einer privaten KV. Jetzt in eine private KV (aufgrund der Erkrankung) ist fast unmöglich bzw. wird man diese Krankheit wohl nicht versichern und wenn mit immensen Aufschlägen.....
Ich sehe eigentlich kein Problem, dass die gesetzliche KV privat weiter geführt wird, jedoch sollte man dies mit der KV abstimmen....