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Anmeldung einer OOO
Verfasst: 01 Apr 2010, 22:54
von GIN
kann eine OOO an eine private Adresse angemeldet werden? also die juristische Adresse= Wohnsitz?
Re: Anmeldung einer OOO
Verfasst: 02 Apr 2010, 00:21
von bella_b33
Ja, geht! Wir hatten es auch so gemacht.
Re: Anmeldung einer OOO
Verfasst: 02 Apr 2010, 13:15
von GIN
bella_b33 hat geschrieben:Ja, geht! Wir hatten es auch so gemacht.
wunderbar, dann werde ich einen Versuch starten..., so ein "Office" zu mieten ist auch sau teuer...
Re: Anmeldung einer OOO
Verfasst: 03 Apr 2010, 12:58
von bella_b33
Jap, ich hatte vorher schon die Idee, bei meiner Frau in der Firma einen Raum zu mieten! Doch dort hat sogar die Toilette schon eine OOO zugewiesen bekommen

. Nen Raum fürs Gewerbe wollt ich auch nicht extra zahlen(bin ohnehin kaum dort!). Ich glaub die Regelung mit den Privaträumen gibt es schon länger, angewandt wird es bei uns in Mordowien erst seit einiger Klagen von Generaldirektoren, die es nicht so genehmigt bekommen hatten und dann vor Gericht Recht erhielten(war Anfang 2009)
Re: Anmeldung einer OOO
Verfasst: 05 Apr 2010, 17:44
von GIN
will das in Moskau machen..., sollte also vielleicht etwas leichter sein. Einen Unterschied mit Sotschi habe ich schon festgestellt..
In Sotschi kostet ein Postfach 7000 Rubel für Firmen und auch für private Benutzer. Wieso sind Postkästen für Firmen in Moskau zu 1700 Rubel pro Jahr zu haben und für private zu 7000 Rubel?. War bei drei Poststellen in Tuschino.. und hab diesen Preis bekommen..
Hast Du da Erfahrungen in Mordowien?
Re: Anmeldung einer OOO
Verfasst: 05 Apr 2010, 17:50
von bella_b33
Nein, gar keine.....wir haben noch den normalen Briefkasten und kein Postfach

Re: Anmeldung einer OOO
Verfasst: 05 Apr 2010, 18:42
von GIN
Die OOO wird etwas mit eidgenössischen Uhren zu tun haben. Da will ich nicht unbedingt einen Besuch in der Nacht bekomme

Re: Anmeldung einer OOO
Verfasst: 05 Apr 2010, 20:45
von bella_b33
Das kann man umgehen, indem man die Wohnung in der Stadt leer stehen lässt und schön aufs Land zieht.....ich spreche da aus Erfahrung

Re: Anmeldung einer OOO
Verfasst: 06 Apr 2010, 08:25
von Zejtnot
Silvio, der Clou ist, dass Publikumsverkehr in Wohnungen verboten ist. Wenn also nur die Wohnungsbesitzer dort arbeiten - kein Problem. Sobald aber Kunden oder Mitarbeiter durch den Hausflur latschen, ist es illegal. Dann musst Du einen extra Eingang bauen, zu welchem wohl auch alle Hausbewohner zustimmen müssten. (Diese Zustimmung holt meist niemand ein - aber in Novosibirsk gab es einen Fall, wo dann ein Hausbewohner Recht bekam und am Ende wirklich die Staatsanwaltschaft kam und den Vorbau abriss.)
Re: Anmeldung einer OOO
Verfasst: 06 Apr 2010, 09:16
von bella_b33
Nunja, ich selber habe geschätzte 0 Personen Publikumsverkehr......und das ist schon aufgerundet