Reisepass für Minderjährige via Generalkonsulat Ekaterinburg
Verfasst: 02 Apr 2010, 13:55
Hallo Leute!
Meine Ehefrau, unsere Kinder und ich werden uns gegen Ende des Monats in Ekaterinburg treffen, um zum deutschen Generalkonsulat zu laufen. Einen Termin haben wir schon. Unter anderen geht es dabei um die Beantragung eines Reisepasses für unsere kleine Tochter Victoria, nun etwas mehr als 3 Monate alt. In dem Dokument von der Website des Generalkonsulats steht, dass wir folgendes benötigen, um ihren Pass beantragen zu können: (* = mein Geschreibsel dazwischen)
1. ein in deutscher Sprache ausgefüllter und unterschriebener Passantrag für minderjährige Antragsteller
* schaffen wir
2. zwei aktuelle biometriefähige Passfotos (3,5 X 4,5 cm groß, farbig, mit hellem, aber nicht weißem
Hintergrund)
* schaffen wir ebenfalls
3. alle derzeit gültigen Ausweisdokumente (insbesondere Zweitpässe) oder letzter deutscher Reisepass des
Antragstellers und Kopie der Personaldatenseiten
* sie hat mittlerweile einen Russischen Pass, den wir natürlich mitbringen
4. Geburtsurkunde des Antragstellers
* da sie in der RF geboren worden ist, ist die Geburtsurkunde in Russischer Sprache, aber das Generalkonsulat scheint *keine* Übersetzung zu brauchen - liegt trotzdem vor, die Urkunde hat auch eine Apostille
5. bei einem während der Ehe geborenem Kind:
- Heiratsurkunde der Eltern
* wir haben in der RF geheiratet, aber Apostille & Übersetzung wären für Russische Heiratsurkunde vorhanden
6. bei einem außerhalb der Ehe geborenem Kind:
- gegebenenfalls Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
* in unserem Fall uninteressant
7. gegebenenfalls Nachweis über den Besitz der alleinigen Sorge, z.B. Geburtsurkunde des Kindes ohne
Eintragung des Vaters, Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss
* in unserem Fall uninteressant
8. Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnort, sofern im letzten Pass noch ein deutscher
Wohnort eingetragen ist
* hier wirds interessant - evtl.: Victoria hat die RF bisher nie verlassen, war also nie in Deutschland - was kann das Generalkonsulat in diesem Fall aus Deutschland verlangen, ggf. als Beweis dafür, dass Victoria nie hier in DE war? Vom Einwohnermeldeamt habe ich bisher nur eine Meldebestätigung bekommen, auf der steht, dass Victoria mit "abweichender Anschrift" mein Kind ist, genau wie meine Ehefrau, natürlich leben beide in der RF
9. gegebenenfalls russischer Inlandspass der Eltern, falls das Kind auch die russische Staatsangehörigkeit
besitzt und Kopie der Personaldatenseiten
* unproblematisch
10. soweit die Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erworben haben:
- Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, z.B. Einbürgerungsurkunde,
Staatsangehörigkeitsausweis
* in unserem Fall uninteressant
11. sofern die Eltern Spätaussiedler sind:
- Bescheinigung nach § 15 BVFG und ggf. Einbürgungsurkunde
- Erklärung gem. § 94 BVFG über die deutsche Schreibweise des Namens bzw. den Wegfall
des Vatersnamens
* in unserem Fall uninteressant
12. gegebenenfalls Aufenthaltsnachweis für die Russische Föderation (z.B. Visum)
* Um was geht es hier? Aufenthaltserlaubnis für unsere Tochter Victoria? Eine Meldebescheinigung für Deutschland, die sie nicht bekommen kann, da sie nicht hier gemeldet ist? Eine Russische Meldebescheinigung? Hmm. Hat jemand eine Ahnung bzw. vor allen Dingen eigene *Erfahrung*?
Dankeschön für Eure Hilfe und frohe Ostern! :-)
Beste Grüße,
Christian
Meine Ehefrau, unsere Kinder und ich werden uns gegen Ende des Monats in Ekaterinburg treffen, um zum deutschen Generalkonsulat zu laufen. Einen Termin haben wir schon. Unter anderen geht es dabei um die Beantragung eines Reisepasses für unsere kleine Tochter Victoria, nun etwas mehr als 3 Monate alt. In dem Dokument von der Website des Generalkonsulats steht, dass wir folgendes benötigen, um ihren Pass beantragen zu können: (* = mein Geschreibsel dazwischen)
1. ein in deutscher Sprache ausgefüllter und unterschriebener Passantrag für minderjährige Antragsteller
* schaffen wir
2. zwei aktuelle biometriefähige Passfotos (3,5 X 4,5 cm groß, farbig, mit hellem, aber nicht weißem
Hintergrund)
* schaffen wir ebenfalls
3. alle derzeit gültigen Ausweisdokumente (insbesondere Zweitpässe) oder letzter deutscher Reisepass des
Antragstellers und Kopie der Personaldatenseiten
* sie hat mittlerweile einen Russischen Pass, den wir natürlich mitbringen
4. Geburtsurkunde des Antragstellers
* da sie in der RF geboren worden ist, ist die Geburtsurkunde in Russischer Sprache, aber das Generalkonsulat scheint *keine* Übersetzung zu brauchen - liegt trotzdem vor, die Urkunde hat auch eine Apostille
5. bei einem während der Ehe geborenem Kind:
- Heiratsurkunde der Eltern
* wir haben in der RF geheiratet, aber Apostille & Übersetzung wären für Russische Heiratsurkunde vorhanden
6. bei einem außerhalb der Ehe geborenem Kind:
- gegebenenfalls Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
* in unserem Fall uninteressant
7. gegebenenfalls Nachweis über den Besitz der alleinigen Sorge, z.B. Geburtsurkunde des Kindes ohne
Eintragung des Vaters, Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss
* in unserem Fall uninteressant
8. Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnort, sofern im letzten Pass noch ein deutscher
Wohnort eingetragen ist
* hier wirds interessant - evtl.: Victoria hat die RF bisher nie verlassen, war also nie in Deutschland - was kann das Generalkonsulat in diesem Fall aus Deutschland verlangen, ggf. als Beweis dafür, dass Victoria nie hier in DE war? Vom Einwohnermeldeamt habe ich bisher nur eine Meldebestätigung bekommen, auf der steht, dass Victoria mit "abweichender Anschrift" mein Kind ist, genau wie meine Ehefrau, natürlich leben beide in der RF
9. gegebenenfalls russischer Inlandspass der Eltern, falls das Kind auch die russische Staatsangehörigkeit
besitzt und Kopie der Personaldatenseiten
* unproblematisch
10. soweit die Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erworben haben:
- Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, z.B. Einbürgerungsurkunde,
Staatsangehörigkeitsausweis
* in unserem Fall uninteressant
11. sofern die Eltern Spätaussiedler sind:
- Bescheinigung nach § 15 BVFG und ggf. Einbürgungsurkunde
- Erklärung gem. § 94 BVFG über die deutsche Schreibweise des Namens bzw. den Wegfall
des Vatersnamens
* in unserem Fall uninteressant
12. gegebenenfalls Aufenthaltsnachweis für die Russische Föderation (z.B. Visum)
* Um was geht es hier? Aufenthaltserlaubnis für unsere Tochter Victoria? Eine Meldebescheinigung für Deutschland, die sie nicht bekommen kann, da sie nicht hier gemeldet ist? Eine Russische Meldebescheinigung? Hmm. Hat jemand eine Ahnung bzw. vor allen Dingen eigene *Erfahrung*?
Dankeschön für Eure Hilfe und frohe Ostern! :-)
Beste Grüße,
Christian