Stimmt das oder nicht?
Verfasst: 06 Apr 2010, 13:38
Hallo zusammen!
Vorgestern habe ich gehört, es wurde vor kurzem eine Änderung zum Staatsangehörigkeitsgesetz einführt.
Es betrifft den Leute, die entweder Leistungen von ALG II oder von Grundsicherung beziehen.
Es geht darum, dass es diese Personen die deutsche Staatsangehörigkeit nur nach 15 Jahre Aufenthalt in Deutschland erwerben dürfen.
Und es ist unabhängig davon, ob die Sprachtest abgelegt haben oder nicht.
Außerdem, dürfen die aber ihre vorige Staatsangehörigkeit auch beibehalten.
Stimmt das oder nicht?
Danke.
Vorgestern habe ich gehört, es wurde vor kurzem eine Änderung zum Staatsangehörigkeitsgesetz einführt.
Es betrifft den Leute, die entweder Leistungen von ALG II oder von Grundsicherung beziehen.
Es geht darum, dass es diese Personen die deutsche Staatsangehörigkeit nur nach 15 Jahre Aufenthalt in Deutschland erwerben dürfen.
Und es ist unabhängig davon, ob die Sprachtest abgelegt haben oder nicht.
Außerdem, dürfen die aber ihre vorige Staatsangehörigkeit auch beibehalten.
Stimmt das oder nicht?
Danke.