Einleitung zur Eheschließung Dokumentenkrieg
Verfasst: 17 Apr 2010, 15:35
Hallo Zusammen,
habe schon seit einiger Zeit mir hier immer wieder Tipps und Ratschläge erlesen und bin dann bisher auch diesen Wegen problemlos gefolgt, aber nun habe ich ein Problem welches ich einmal erfragen möchte!
Meine Verlobte gebürtige Russin in Moskau) und ich (Deutscher) haben beschlossen in Deutschland zu heiraten und den vorgegebenen Wegen (der Behörden) zu folgen. Das heißt, ich bin vor 3 Monaten bei der ABH gewesen und habe mich über die nötigen Abläufe schlau gemacht! Folgende Anweisung habe ich bekommen:
- Dokument zur Kostenübernahme organisiert
- zusammen zum Standesamt gehen und die Einleitung zur Eheschließung beantragen (mit sämtlichen notwendigen Dokumenten)
- danach deutsch Examen ablegen (A1 Goethe Institut)
- danach Weg zur deutschen Botschaft und Visa zur Eheschließung beantragen
- nach Erhalt in Deutschland heiraten und Aufenthaltsgenehmigung beantragen
- danach sämtliche Dokumente und Pässe ändern lassen
- danach endlich 7 Kreuze machen
Ja so war der Plan. Wir waren also letzte Woche beim Standesamt, da aber die Austellung des Ehefähigkeitszeugnis wohl regionsabhängig in Russland ist und wir natürlich das Glück haben, dass das in unserer nicht möglich ist, musste meine Verlobte sich eine Ledigkeitsbecheinigung austellen lassen, notariell beglaubigen lassen, mit Apostille versehen lassen und ins deutsche Übersetzen lassen, wie auch die Geburtsurkunde!
Unser Standesamt war sehr zufrieden und sagte uns dass alle Dokumente nun vollständig wären und nun zum OLG zur Prüfung geschickt werden und wir dann nach 2 Wochen das nötige Dokument "Einleitung zur Eheschliessung" bekommen würden!
Nach 2Tagen fand ich dann ein Schreiben vom Standesamt vor: OLG sagt, dass die Dokumente nicht ausreichend wären und sie 2 eidesstattliche Versicherung von engen Verwandten bzw. Bekannten nun noch nötig wären, die bezeugen, dass meine Verlobte weder verheiratet war oder verheiratet ist! Notariell beglaubigt, apostilliert, wie auch ins deutsche übersetzt!
Ihre Mutter ist also gleich am nächsten Tag zum Notar gerannt um das Dokument zu besorgen. Der Notar machte die Aussage, dass es nach russischem Recht nicht möglich ist so ein Dokument auszustellen, nicht für dritte Personen! (Text: Hiermit versichere/schwöre ich, dass ich keine Kenntnisse habe, dass meine Tochter jemals verheiratet war oder jetzt ist und dass Sie in keiner Eheähnlichen Gemeinschaft mit einer Gleichgeschlechtlichen Person gelebt hat!
SIe war persönlich bei 3 Notaren, rief nochmal 4 andere Notare an, wie auch die staatliche Notarskammer, die dieses bestätigte! Da frage mich jetzt was nun?
Habe nochmal bei der Rechtsabteilung des deutschen Konsulats in Moskau angerufen, die sagten das dieses vielleicht regionsabhängig wäre!
Ich hatte mit der Standesbeamtin gesprochen und diese meinte dann, dass ich schriftlich fixieren soll, dass dieses Dokument nicht zu beschaffen ist und sie würde dann dieses ans OLG weiterleiten. Die benötigen dann 7-10 Tage und werden sich dann äußern! Meine Verlobte rennt am Montag noch einmal zum deutschen Konsulat in Moskau und lässt sich dort noch einmal schriftlich bestätigen, dass in ihrem Inlanspass keine Angaben über eine Ehe aufgeführt sind! Die Dame dort meinte, vielleicht besänftige eine deutsche Urkunde das OLG ein wenig!
EIgentlich Blödsinn, weil der Pass schon übersetzt und beglaubigt ist, aber wenns hilft!?
Ich gebe mein Schreiben am Montag inkl. Scan der Konsulatsbestätigung (Original wird ende der Woche nachgeliefert) beim Standesamt ab und dann heißt es nur noch abwarten!
Aber dieser Weg gefällt mir gar nicht, wir wollen da eigentlich immer auf der sicheren Seite sein und das zieht sich auch immer länger hin!
Hat jemand soetwas schon einmal gehört? Mein Standesamt hatte mir mitgeteilt, welche Dokumente wir benötigen und diese haben wir dann auch besorgt und plötzlich reicht das nicht mehr!? Abgesehen von dem zeitlichen Aufwand ist das auch noch verdammt teuer nocheinmal 2 verschiedene Dokumente zu organisieren, die es anscheinend eigentlich gar nicht gibt? Wäre es im deutschen Recht eigentlich möglich diese eidesstattliche Versicherung von Dritten abzulegen???? Gibt es da irgendwo einen Gesetzestext? Das OLG muss da ja irgendwie drauf kommen!?
Bin mal gespannt, ob Ihr mir da weiterhelfen könnt!!! Wir wollen das alles vernünftig ablaufen lassen, damit wir keine Probleme mit den Behörden bekommen und im August/September endlich zusammen leben können!
habe schon seit einiger Zeit mir hier immer wieder Tipps und Ratschläge erlesen und bin dann bisher auch diesen Wegen problemlos gefolgt, aber nun habe ich ein Problem welches ich einmal erfragen möchte!
Meine Verlobte gebürtige Russin in Moskau) und ich (Deutscher) haben beschlossen in Deutschland zu heiraten und den vorgegebenen Wegen (der Behörden) zu folgen. Das heißt, ich bin vor 3 Monaten bei der ABH gewesen und habe mich über die nötigen Abläufe schlau gemacht! Folgende Anweisung habe ich bekommen:
- Dokument zur Kostenübernahme organisiert
- zusammen zum Standesamt gehen und die Einleitung zur Eheschließung beantragen (mit sämtlichen notwendigen Dokumenten)
- danach deutsch Examen ablegen (A1 Goethe Institut)
- danach Weg zur deutschen Botschaft und Visa zur Eheschließung beantragen
- nach Erhalt in Deutschland heiraten und Aufenthaltsgenehmigung beantragen
- danach sämtliche Dokumente und Pässe ändern lassen
- danach endlich 7 Kreuze machen
Ja so war der Plan. Wir waren also letzte Woche beim Standesamt, da aber die Austellung des Ehefähigkeitszeugnis wohl regionsabhängig in Russland ist und wir natürlich das Glück haben, dass das in unserer nicht möglich ist, musste meine Verlobte sich eine Ledigkeitsbecheinigung austellen lassen, notariell beglaubigen lassen, mit Apostille versehen lassen und ins deutsche Übersetzen lassen, wie auch die Geburtsurkunde!
Unser Standesamt war sehr zufrieden und sagte uns dass alle Dokumente nun vollständig wären und nun zum OLG zur Prüfung geschickt werden und wir dann nach 2 Wochen das nötige Dokument "Einleitung zur Eheschliessung" bekommen würden!
Nach 2Tagen fand ich dann ein Schreiben vom Standesamt vor: OLG sagt, dass die Dokumente nicht ausreichend wären und sie 2 eidesstattliche Versicherung von engen Verwandten bzw. Bekannten nun noch nötig wären, die bezeugen, dass meine Verlobte weder verheiratet war oder verheiratet ist! Notariell beglaubigt, apostilliert, wie auch ins deutsche übersetzt!
Ihre Mutter ist also gleich am nächsten Tag zum Notar gerannt um das Dokument zu besorgen. Der Notar machte die Aussage, dass es nach russischem Recht nicht möglich ist so ein Dokument auszustellen, nicht für dritte Personen! (Text: Hiermit versichere/schwöre ich, dass ich keine Kenntnisse habe, dass meine Tochter jemals verheiratet war oder jetzt ist und dass Sie in keiner Eheähnlichen Gemeinschaft mit einer Gleichgeschlechtlichen Person gelebt hat!
SIe war persönlich bei 3 Notaren, rief nochmal 4 andere Notare an, wie auch die staatliche Notarskammer, die dieses bestätigte! Da frage mich jetzt was nun?
Habe nochmal bei der Rechtsabteilung des deutschen Konsulats in Moskau angerufen, die sagten das dieses vielleicht regionsabhängig wäre!
Ich hatte mit der Standesbeamtin gesprochen und diese meinte dann, dass ich schriftlich fixieren soll, dass dieses Dokument nicht zu beschaffen ist und sie würde dann dieses ans OLG weiterleiten. Die benötigen dann 7-10 Tage und werden sich dann äußern! Meine Verlobte rennt am Montag noch einmal zum deutschen Konsulat in Moskau und lässt sich dort noch einmal schriftlich bestätigen, dass in ihrem Inlanspass keine Angaben über eine Ehe aufgeführt sind! Die Dame dort meinte, vielleicht besänftige eine deutsche Urkunde das OLG ein wenig!
EIgentlich Blödsinn, weil der Pass schon übersetzt und beglaubigt ist, aber wenns hilft!?
Ich gebe mein Schreiben am Montag inkl. Scan der Konsulatsbestätigung (Original wird ende der Woche nachgeliefert) beim Standesamt ab und dann heißt es nur noch abwarten!
Aber dieser Weg gefällt mir gar nicht, wir wollen da eigentlich immer auf der sicheren Seite sein und das zieht sich auch immer länger hin!
Hat jemand soetwas schon einmal gehört? Mein Standesamt hatte mir mitgeteilt, welche Dokumente wir benötigen und diese haben wir dann auch besorgt und plötzlich reicht das nicht mehr!? Abgesehen von dem zeitlichen Aufwand ist das auch noch verdammt teuer nocheinmal 2 verschiedene Dokumente zu organisieren, die es anscheinend eigentlich gar nicht gibt? Wäre es im deutschen Recht eigentlich möglich diese eidesstattliche Versicherung von Dritten abzulegen???? Gibt es da irgendwo einen Gesetzestext? Das OLG muss da ja irgendwie drauf kommen!?
Bin mal gespannt, ob Ihr mir da weiterhelfen könnt!!! Wir wollen das alles vernünftig ablaufen lassen, damit wir keine Probleme mit den Behörden bekommen und im August/September endlich zusammen leben können!