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Einleitung zur Eheschließung Dokumentenkrieg

Verfasst: 17 Apr 2010, 15:35
von Bourne
Hallo Zusammen,

habe schon seit einiger Zeit mir hier immer wieder Tipps und Ratschläge erlesen und bin dann bisher auch diesen Wegen problemlos gefolgt, aber nun habe ich ein Problem welches ich einmal erfragen möchte!

Meine Verlobte gebürtige Russin in Moskau) und ich (Deutscher) haben beschlossen in Deutschland zu heiraten und den vorgegebenen Wegen (der Behörden) zu folgen. Das heißt, ich bin vor 3 Monaten bei der ABH gewesen und habe mich über die nötigen Abläufe schlau gemacht! Folgende Anweisung habe ich bekommen:
- Dokument zur Kostenübernahme organisiert
- zusammen zum Standesamt gehen und die Einleitung zur Eheschließung beantragen (mit sämtlichen notwendigen Dokumenten)
- danach deutsch Examen ablegen (A1 Goethe Institut)
- danach Weg zur deutschen Botschaft und Visa zur Eheschließung beantragen
- nach Erhalt in Deutschland heiraten und Aufenthaltsgenehmigung beantragen
- danach sämtliche Dokumente und Pässe ändern lassen
- danach endlich 7 Kreuze machen

Ja so war der Plan. Wir waren also letzte Woche beim Standesamt, da aber die Austellung des Ehefähigkeitszeugnis wohl regionsabhängig in Russland ist und wir natürlich das Glück haben, dass das in unserer nicht möglich ist, musste meine Verlobte sich eine Ledigkeitsbecheinigung austellen lassen, notariell beglaubigen lassen, mit Apostille versehen lassen und ins deutsche Übersetzen lassen, wie auch die Geburtsurkunde!

Unser Standesamt war sehr zufrieden und sagte uns dass alle Dokumente nun vollständig wären und nun zum OLG zur Prüfung geschickt werden und wir dann nach 2 Wochen das nötige Dokument "Einleitung zur Eheschliessung" bekommen würden!

Nach 2Tagen fand ich dann ein Schreiben vom Standesamt vor: OLG sagt, dass die Dokumente nicht ausreichend wären und sie 2 eidesstattliche Versicherung von engen Verwandten bzw. Bekannten nun noch nötig wären, die bezeugen, dass meine Verlobte weder verheiratet war oder verheiratet ist! Notariell beglaubigt, apostilliert, wie auch ins deutsche übersetzt!

Ihre Mutter ist also gleich am nächsten Tag zum Notar gerannt um das Dokument zu besorgen. Der Notar machte die Aussage, dass es nach russischem Recht nicht möglich ist so ein Dokument auszustellen, nicht für dritte Personen! (Text: Hiermit versichere/schwöre ich, dass ich keine Kenntnisse habe, dass meine Tochter jemals verheiratet war oder jetzt ist und dass Sie in keiner Eheähnlichen Gemeinschaft mit einer Gleichgeschlechtlichen Person gelebt hat!

SIe war persönlich bei 3 Notaren, rief nochmal 4 andere Notare an, wie auch die staatliche Notarskammer, die dieses bestätigte! Da frage mich jetzt was nun?

Habe nochmal bei der Rechtsabteilung des deutschen Konsulats in Moskau angerufen, die sagten das dieses vielleicht regionsabhängig wäre!

Ich hatte mit der Standesbeamtin gesprochen und diese meinte dann, dass ich schriftlich fixieren soll, dass dieses Dokument nicht zu beschaffen ist und sie würde dann dieses ans OLG weiterleiten. Die benötigen dann 7-10 Tage und werden sich dann äußern! Meine Verlobte rennt am Montag noch einmal zum deutschen Konsulat in Moskau und lässt sich dort noch einmal schriftlich bestätigen, dass in ihrem Inlanspass keine Angaben über eine Ehe aufgeführt sind! Die Dame dort meinte, vielleicht besänftige eine deutsche Urkunde das OLG ein wenig!

EIgentlich Blödsinn, weil der Pass schon übersetzt und beglaubigt ist, aber wenns hilft!?

Ich gebe mein Schreiben am Montag inkl. Scan der Konsulatsbestätigung (Original wird ende der Woche nachgeliefert) beim Standesamt ab und dann heißt es nur noch abwarten!

Aber dieser Weg gefällt mir gar nicht, wir wollen da eigentlich immer auf der sicheren Seite sein und das zieht sich auch immer länger hin!

Hat jemand soetwas schon einmal gehört? Mein Standesamt hatte mir mitgeteilt, welche Dokumente wir benötigen und diese haben wir dann auch besorgt und plötzlich reicht das nicht mehr!? Abgesehen von dem zeitlichen Aufwand ist das auch noch verdammt teuer nocheinmal 2 verschiedene Dokumente zu organisieren, die es anscheinend eigentlich gar nicht gibt? Wäre es im deutschen Recht eigentlich möglich diese eidesstattliche Versicherung von Dritten abzulegen???? Gibt es da irgendwo einen Gesetzestext? Das OLG muss da ja irgendwie drauf kommen!?

Bin mal gespannt, ob Ihr mir da weiterhelfen könnt!!! Wir wollen das alles vernünftig ablaufen lassen, damit wir keine Probleme mit den Behörden bekommen und im August/September endlich zusammen leben können!

Re: Einleitung zur Eheschließung Dokumentenkrieg

Verfasst: 17 Apr 2010, 19:13
von Sibirier
Meine Frage, hat Deine zukünftige Schwiegermutter den Notaren mitgeteilt, dass sie nur die Unterschrift notariell beglaubigen müssen und nicht den Inhalt des Schreibens....

Re: Einleitung zur Eheschließung Dokumentenkrieg

Verfasst: 18 Apr 2010, 21:29
von Bourne
@ Sibirier, du hast wohl Recht! Vielen Dank

Nein hat Sie nicht! Das ist wohl das Problem! Ich lasse mir also morgen vom Standesbeamten den genauen Wortlaut bestätigen und dann geht es wieder zum Notar! Ich hoffe nur, das wir nicht wieder pro Dokument eine Apostille benötigen!? Das nimmt soviel Zeit in Anspruch und kostet auch noch soviel Geld!(((

Re: Einleitung zur Eheschließung Dokumentenkrieg

Verfasst: 19 Apr 2010, 11:08
von manuchka
Ohne Apostille läuft im internationalen Rechtsverkehr leider gar nix...

Re: Einleitung zur Eheschließung Dokumentenkrieg

Verfasst: 19 Apr 2010, 13:11
von Bourne
Ich war heute Morgen nochmal beim Standesamt und habe mich nach dem korrekten Wortlaut erkundigt:

eidesstattliche Versicherung (in Russland entsprechend: Erklärung vor einem Staatsnotar)

Ich, (voller Name Mutter/Großmutter), versichere hiermit, dass meine Tochter/Enkelin (voller Name Verlobte) niemals verheiratet war oder verheiratet ist!!!

Weitere personenstandsrechtliche Tatbestände sind mir nicht bekannt. Ich versichere an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe!

Dieses haben wir geprüft, ob das notariell beglaubigt werden kann oder nicht!

Die Antwort ist: Nein, es geht nicht!!!!!! Auf keinen Fall, der Notar könnte sich strafbar machen!!!

Was ist nun zu tun?????

Re: Einleitung zur Eheschließung Dokumentenkrieg

Verfasst: 19 Apr 2010, 13:22
von bella_b33
Das es nicht geht, soweit waren wir doch schon, aber reicht so eine eidesstattliche Erklärung nicht mit beglaubigter Unterschrift? Unterschrift beglaubigen müsste der Notar doch machen, oder nicht?

Re: Einleitung zur Eheschließung Dokumentenkrieg

Verfasst: 19 Apr 2010, 13:38
von Sibirier
Habt Ihr noch einmal explizit darauf gefragt, dass Ihr vom Notar nur die Beglaubigung benötigt nach dem Wortlaut: Hiermit beglaubige ich (Notar), dass Frau XY, AusweisNr. sowieso, wohnhaft in ..... die Unterschrift vor mir geleistet hat..... Den Inhalt der Erklärung wurde von mir nicht geprüft.

Re: Einleitung zur Eheschließung Dokumentenkrieg

Verfasst: 19 Apr 2010, 14:05
von manuchka
Oh, russische Notare können sehr stur sein... "Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht." Von mir verlangen die im Natorbüro hier um die Ecke immer eine beglaubigte Übersetzung meines Passes, wenn ich mich nur ausweise, aber ansonsten nur eine Kopie von irgendwas beglaubigt haben will. "Dokumentenverkehr nur in russischer Sprache!!!" Sie beglaubigen nicht mal eine Kopie eines deutschsprachigen Dokumentes, obwohl sie ja da mit dem Inhalt nun wirklich nichts zu tun haben, sondern nur sagen, dass die Kopie dem Original entspricht. Können und wollen sie nicht.

Re: Einleitung zur Eheschließung Dokumentenkrieg

Verfasst: 19 Apr 2010, 14:08
von Sibirier
Manu, dass kenne ich auch.... Deswegen war auch noch einmal meine Nachfrage. Man muss sich bei den Notaren schon manchmal stur stellen und dann hilft es trotzdem nicht. Dann bin ich froh, dass wir in unserer Firma dann einen "Hausnotar" ;) haben, der alle Dokumente für uns beglaubigt etc., ja sogar zu uns ins Büro kommt.... Die Notarin macht das dann....

Re: Einleitung zur Eheschließung Dokumentenkrieg

Verfasst: 19 Apr 2010, 21:32
von flyaway
Meine Frau und ich hatten dasselbe Problem:

Sie wollte vor einem Notar erklären, dass sie nie verheiratet war und diese Erklärung notariell beglaubigen lassen.

Der Notar hatte allergrösste Schwierigkeiten, zu verstehen, dass er lediglich bestätigen sollte, dass meine Frau diese Erklärung gemacht hat und er nicht für den Wahrheitsgehalt dieser Erklärung verantwortlich ist.

Im dritten Anlauf hat es dann geklappt...

Für mich selbst war es fast ein "Don Quijote"-mässiger Kampf gegen Windmühlen, da ich schon Schwierigkeiten hatte, meiner eigenen Frau diesen Wahnsinn zu erklären...