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Zeitplanung vom EFZ bis zum Heiratsvisum

Verfasst: 21 Apr 2010, 00:28
von cdev
Hallo zusammen,

mein Herzblatt und ich wollen in Deutschland heiraten. Während ihres letzten Aufenthaltes in D haben wir persönlich beim Standesamt vorgesprochen und sämtliche Unterlagen für das Verfahren zur "Befreiung von der Verpflichtung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses (EFZ)" zur Weitergabe an das OLG vorgelegt. Die Unterlagen befinden sich nun beim OLG und in 2-3 Wochen werden wir vermutlich eine Rückmeldung erhalten. Unterdessen ist die Frau an meiner Seite wieder nach Russland zurückgekehrt.

Nun meine Frage: Soll bzw. kann sie dort jetzt schon ein Heiratsvisum stellen oder ist das noch zu früh? Tauschen die Behörden irgendwelche Daten aus (OLG mit deutscher Botschaft in RU) oder läuft das vollkommen isoliert? Aber dann hätte die deutsche Botschaft in RU ja keine Kentniss von dem Bescheid des OLG, was ich mir auch nicht vorstellen kann.

Kurzum: Was ist jetzt für wen in welcher Frist zu tun? Den Sprachnachweis A1 absolviert sie übrigens in RU in den nächsten Tagen. Was kein Problem für sie ist, da sie ein Jahr lang in deutschen Landen die Sprache gelernt hat.

Danke für jedes erhellende Licht :-)

Carlos

Re: Zeitplanung vom EFZ bis zum Heiratsvisum

Verfasst: 21 Apr 2010, 09:45
von flyaway
Die ABH kann Euch eine Vorabzustimmung ausstellen, die Ihr beim Konsulat mit dem Antrag auf das FZF-Visum einreichen könnt.
Das beschleunigt die Ausstellung desselben erheblich, da das Konsulat sonst die notwendige Zustimmung der ABH auf dem Dienstweg einholt.

Re: Zeitplanung vom EFZ bis zum Heiratsvisum

Verfasst: 21 Apr 2010, 10:40
von wolk0815
cdev hat geschrieben:Nun meine Frage: Soll bzw. kann sie dort jetzt schon ein Heiratsvisum stellen oder ist das noch zu früh?
Der Haken an der Sache ist wohl, dass bestimmte Voraussetzungen bei Beantragung des Visums schon erfüllt sein müssen. In dem Zusammenhang wohl vor allem der unterste Punkt der ersten Seite des Merkblattes ( http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf ). Sind notwendige Voraussetzungen noch nicht erfüllt wäre dann wohl ´zu früh´ die Antwort.
Womit ich mich jedoch nicht beschäftigen musste war, ob ein Termin nötig ist. Wäre ein Termin nötig und der nach heutigem Stand nächste Termin so weit in der Zukunft das alles da sein sollte, so könnte man ja ggf schon den Termin machen. Aber, wie gesagt, zu unserer Zeit sind wir da einfach in SPb zum Konsulat spaziert und haben den Antrag (FZF) nach etwas Warten abgeben können. Aber zum Thema Termin wird einem sicher hier auch geholfen, wenn du die Antwort nicht sowieso schon selbst kennst.

Re: Zeitplanung vom EFZ bis zum Heiratsvisum

Verfasst: 21 Apr 2010, 10:52
von Zeppelin
cdev hat geschrieben:... Nun meine Frage: Soll bzw. kann sie dort jetzt schon ein Heiratsvisum stellen oder ist das noch zu früh? Tauschen die Behörden irgendwelche Daten aus (OLG mit deutscher Botschaft in RU) oder läuft das vollkommen isoliert? Aber dann hätte die deutsche Botschaft in RU ja keine Kentniss von dem Bescheid des OLG, was ich mir auch nicht vorstellen kann.
Das OLG hat mit den Visa-Fragen nicht das geringste zu tun. Da gibt es keinen Informationsaustausch mit der Botschaft.
cdev hat geschrieben:Kurzum: Was ist jetzt für wen in welcher Frist zu tun? Den Sprachnachweis A1 absolviert sie übrigens in RU in den nächsten Tagen. Was kein Problem für sie ist, da sie ein Jahr lang in deutschen Landen die Sprache gelernt hat.
Ich schließe mich dem Tipp von flyaway an: Geh schon mal mit allen relevanten Dokumenten zur ABH. Wenn die kooperativ ist, kann sie tatsächlich eine solche Vorabzustimmung für die Visaerteilung ausstellen, sobald das Standesamt seine Zustimmung zu Eurer Heirat gegeben hat.
Diese kann Deine Verlobte dann dem Visaantrag beifügen. Sonst müsste das Konsulat sich erst an die ABH wenden, um deren Zustimmung einzuholen. Das kann das Konsulat aber nicht direkt machen, sondern das läuft über das Bundesverwaltungsamt und deshalb dauert das recht lange.

Gruß und viel Erfolg