Zeitplanung vom EFZ bis zum Heiratsvisum
Verfasst: 21 Apr 2010, 00:28
Hallo zusammen,
mein Herzblatt und ich wollen in Deutschland heiraten. Während ihres letzten Aufenthaltes in D haben wir persönlich beim Standesamt vorgesprochen und sämtliche Unterlagen für das Verfahren zur "Befreiung von der Verpflichtung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses (EFZ)" zur Weitergabe an das OLG vorgelegt. Die Unterlagen befinden sich nun beim OLG und in 2-3 Wochen werden wir vermutlich eine Rückmeldung erhalten. Unterdessen ist die Frau an meiner Seite wieder nach Russland zurückgekehrt.
Nun meine Frage: Soll bzw. kann sie dort jetzt schon ein Heiratsvisum stellen oder ist das noch zu früh? Tauschen die Behörden irgendwelche Daten aus (OLG mit deutscher Botschaft in RU) oder läuft das vollkommen isoliert? Aber dann hätte die deutsche Botschaft in RU ja keine Kentniss von dem Bescheid des OLG, was ich mir auch nicht vorstellen kann.
Kurzum: Was ist jetzt für wen in welcher Frist zu tun? Den Sprachnachweis A1 absolviert sie übrigens in RU in den nächsten Tagen. Was kein Problem für sie ist, da sie ein Jahr lang in deutschen Landen die Sprache gelernt hat.
Danke für jedes erhellende Licht :-)
Carlos
mein Herzblatt und ich wollen in Deutschland heiraten. Während ihres letzten Aufenthaltes in D haben wir persönlich beim Standesamt vorgesprochen und sämtliche Unterlagen für das Verfahren zur "Befreiung von der Verpflichtung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses (EFZ)" zur Weitergabe an das OLG vorgelegt. Die Unterlagen befinden sich nun beim OLG und in 2-3 Wochen werden wir vermutlich eine Rückmeldung erhalten. Unterdessen ist die Frau an meiner Seite wieder nach Russland zurückgekehrt.
Nun meine Frage: Soll bzw. kann sie dort jetzt schon ein Heiratsvisum stellen oder ist das noch zu früh? Tauschen die Behörden irgendwelche Daten aus (OLG mit deutscher Botschaft in RU) oder läuft das vollkommen isoliert? Aber dann hätte die deutsche Botschaft in RU ja keine Kentniss von dem Bescheid des OLG, was ich mir auch nicht vorstellen kann.
Kurzum: Was ist jetzt für wen in welcher Frist zu tun? Den Sprachnachweis A1 absolviert sie übrigens in RU in den nächsten Tagen. Was kein Problem für sie ist, da sie ein Jahr lang in deutschen Landen die Sprache gelernt hat.
Danke für jedes erhellende Licht :-)
Carlos