Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerb
Verfasst: 29 Apr 2010, 00:13
Hallo Zusammen,
ich brauche ein paar Tipps und Erfahrungen zum Thema Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit.
Ich möchte eine Firma öffnen mit einem Bürger aus Russland in Deutschland. Das Problem dabei ist, dass dieser Bürger erst Aufenthaltserlaubnis bekommen muss.
Folgendes steht im Gesetz:
Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit kann danach erteilt werden, wenn:
- ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder
- ein besonderes regionales Bedürfnis besteht
- und die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt
- und die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder - durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Als Regelannahme für ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder besonderes regionales Bedürfnis gilt nach der derzeit geltenden Fassung des § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG die Investition von mindestens 250.000 €, verbunden mit der Schaffung von mindestens fünf Vollzeitarbeitsplätzen.
Hat jemand schon erfolgreich so einen Antrag genehmigt bekommen? Auf was soll man achten? Gibt es Juristen/Firmen (bitte nur seriöse Adressen), welche bei diesen Angelegenheiten helfen?
ich brauche ein paar Tipps und Erfahrungen zum Thema Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit.
Ich möchte eine Firma öffnen mit einem Bürger aus Russland in Deutschland. Das Problem dabei ist, dass dieser Bürger erst Aufenthaltserlaubnis bekommen muss.
Folgendes steht im Gesetz:
Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit kann danach erteilt werden, wenn:
- ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder
- ein besonderes regionales Bedürfnis besteht
- und die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt
- und die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder - durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Als Regelannahme für ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder besonderes regionales Bedürfnis gilt nach der derzeit geltenden Fassung des § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG die Investition von mindestens 250.000 €, verbunden mit der Schaffung von mindestens fünf Vollzeitarbeitsplätzen.
Hat jemand schon erfolgreich so einen Antrag genehmigt bekommen? Auf was soll man achten? Gibt es Juristen/Firmen (bitte nur seriöse Adressen), welche bei diesen Angelegenheiten helfen?