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Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerb

Verfasst: 29 Apr 2010, 00:13
von vika
Hallo Zusammen,

ich brauche ein paar Tipps und Erfahrungen zum Thema Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit.

Ich möchte eine Firma öffnen mit einem Bürger aus Russland in Deutschland. Das Problem dabei ist, dass dieser Bürger erst Aufenthaltserlaubnis bekommen muss.
Folgendes steht im Gesetz:
Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit kann danach erteilt werden, wenn:
- ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder
- ein besonderes regionales Bedürfnis besteht
- und die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt
- und die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder - durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Als Regelannahme für ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder besonderes regionales Bedürfnis gilt nach der derzeit geltenden Fassung des § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG die Investition von mindestens 250.000 €, verbunden mit der Schaffung von mindestens fünf Vollzeitarbeitsplätzen.


Hat jemand schon erfolgreich so einen Antrag genehmigt bekommen? Auf was soll man achten? Gibt es Juristen/Firmen (bitte nur seriöse Adressen), welche bei diesen Angelegenheiten helfen?

Re: Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Er

Verfasst: 30 Apr 2010, 10:40
von Marco
Wahrscheinlich wirst du hier keine vernünftige Antwort bekommen. Der Grund ist einfach, dass dies ein Forum ist, dessen MItglieder hauptsächlich aus deutschsprachigen Expats in RU besteht oder die Mitglieder einen Ehepartner mit der russischen bzw. deutschen Staatsangehörigkeit haben und daher nicht dein Problem haben, sondern sich eher mit Aufenthaltsgenehmigungen von Ehepartnern in RU und D rumschlagen

Re: Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Er

Verfasst: 30 Apr 2010, 11:22
von GastroService
Zur Loesung dieses Problems hilft Dir die oertliche IHK oder Kammer Deines Taetigkeitsbereiches sicher weiter