Seite 1 von 3

Erklärung der 90/180 Tage Regel bei Geschäftsvisa

Verfasst: 03 Mai 2010, 19:57
von heliosphere
Hallo Zusammen,

ich habe ein Geschäftsvisum (1 Jahr insgesamt, noch 1/2 Jahr gültig) und suche nach einer Erklärung zur 90/180 Tage Regel. Was ich bisher im Forum (und sonstigen Quellen) gefunden habe deutet darauf hin, dass das Jahr in zwei gleiche Hälften mit jeweils 180 Tagen geteilt wird, innerhalb derer man jeweils maximal 90 Tage in Russland sein darf (d.h. nach den ersten 180 Tagen wird der Tage-Zähler wieder auf 0 gesetzt). Ich habe jetzt jedoch von einer weiteren Auslegung erfahren, nach der die 180 Tage beweglich sind, d.h. es werden 180 Tage vom jeweils aktuellen Datum zurückgerechnet und innerhalb dieses (beweglichen) Fensters darf man maximal 90 Tage anwesend gewesen sein.

Weiss jemand, welches nun die tatsächliche Anwendung dieser Regel ist?

Euch besten Dank

Re: Erklärung der 90/180 Tage Regel bei Geschäftsvisa

Verfasst: 04 Mai 2010, 09:54
von Zejtnot
Leider rätseln wir hier im Forum auch - habe es erst letztens mit einem anderen Forumsteilnehmer diskutiert. Ich würde mal beim FMS anfragen - dort antwortet man neuerdings auf die Kontaktformulare (zumindestens in Novosibirsk). Wenn Du etwas herausfindest, bitte hier posten!

Re: Erklärung der 90/180 Tage Regel bei Geschäftsvisa

Verfasst: 04 Mai 2010, 09:55
von Dietrich
Also erstmal: Was die jeweilige "Auslegung" in Russland betrifft, würde ich mir nicht zutrauen, eine endgültige Aussage zu machen.

Ich erinnere mich aber, mal ein Gerichtsurteil aus D gelesen habe, in dem es so ausgelegt wurde, dass die (erste) 180-Tage-Periode mit der ersten Einreise mit dem Visum beginnt. Innerhalb des nächsten halben Jahres darf man sich dann maximal 90 Tage aufhalten.
Ob man dann allerdings mit dem Visum auch länger als 90 Tage "am Stück" im Ausland bleiben darf, weiss ich nicht. Möglich wäre das ja durch eine entsprechende "Taktik":
Nehmen wir mal an, das Visum ist ein Jahresvisum, gültig vom 1.1. bis 31.12.

01.01.: erste Einreise für einen Tag. Dann Ausreise.
-> Start des ersten halben Jahres. Bis 30.06. noch 89 Tage möglich.
04.04.: Zweite Einreise.
-> am 30.06. Ende des ersten Halbjahres. Aufenthalt: 89 Tage.
(OB MAN JETZT HIER DIREKT NOCHMAL 90 TAGE IM LAND BLEIBEN KANN, ODER ERSTMAL WIEDER AUSREISEN MUSS ? also u.U. kurze Ausreise 30.06. und erneute Einreise am 01.07.)
-> am 01.07. Start des zweiten halben Jahres.
27.09.: Ausreise. Im zweiten Halbjahr 89 (oder sogar 90) Tage benutzt.

(Ich kann mich bei den jeweiligen Daten auch gerne um 1 oder 2 Tage vertan haben)

Zumindest wäre so, rein theoretisch ein Aufenthalt von fast 180 Tagen "am Stück" möglich. Aber ob die entsprechenden Stellen dann dem folgen?

Re: Erklärung der 90/180 Tage Regel bei Geschäftsvisa

Verfasst: 04 Mai 2010, 09:56
von GastroService
Hallo heliosphere,
ich kenne die Regelung so, dass ich mein Visum moeglichst nahe am ersten Einreisedatum beginnt. dann kann ich in den nächsten 180 Tage, ab der ersten Einreise, maximal 90 Aufenthaltstage haben. Im zweiten 180 Tage Block, gerechnet vom letzten Gültigkeitstag nach Rueckwaerts gerechnet kann ich wieder insgesammt 90 Aufethaltstage planen. Ich habe ein Jahresvisum mit mehrmaliger Einreise (ubegrenzter Einreiseanzahl). So koennte man theoretisch am 89igste Geltungstag Einreisen, nach 90 Tage Ausreisen und am 180igsten Tag wieder einreisen und dann wieder 90 Tage bleiben. Die 2 mal 90 Tage kann man nicht zu eiem Block machen, eine Aus-/ Einreise muss dazwischen liegen.
Ich hoffe, dass ich die Verwirrung kompletieren konnte.
Gruss
Guenter

Re: Erklärung der 90/180 Tage Regel bei Geschäftsvisa

Verfasst: 04 Mai 2010, 10:25
von Dietrich
Ich habe das Urteil wiedergefunden!
(Toll so eine Suchfunktion im Forum!)

Im dem Fall ging es wohl genau um den Fall das jemand (mit einer kurzen Ausreise mittendrin) das Visum so nutzte wie ich oben beschrieb. Er war also fast 6 Monate "am Stück" damit im Lande.
Die finnische Regierung und eine Kommission der EU wollten die Sache so auslegen, dass der Angeklagte in einem beliebigen 6-Monats-Zeitraum nur 90 tage bleiben darf. Die wollten also jede Einreise als "erste Einreise" zählen.
Das Urteil (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 41:DE:HTML) sagt aber:
40 Außerdem ist zwar der Begriff „erste Einreise“ nach den von der Kommission und der finnischen Regierung vertretenen Auslegungen im Wesentlichen geeignet, sicherzustellen, dass ein sichtvermerksfreier Staatsangehöriger eines Drittstaats sich während eines beliebigen Sechsmonatszeitraums nicht länger als drei Monate im Schengen-Raum aufhält, doch ist dies nicht die durch Artikel 20 Absatz 1 des Durchführungsübereinkommens aufgestellte Regel, die sich darauf beschränkt, Aufenthalte von mehr als drei Monaten während eines Sechsmonatszeitraums, der zum Zeitpunkt der ersten Einreise in den Schengen-Raum beginnt, zu verbieten. Indem diese Auslegungen bewegliche Daten der ersten Einreise annehmen, die sich nach Maßgabe des Datums der letzten Einreise verändern, lassen sie außer Acht, dass Artikel 20 Absatz 1 des Durchführungsübereinkommens auf den Begriff „erste Einreise“ abstellt, und ersetzen diesen durch das Datum der letzten Einreise, von dem in dieser Bestimmung keine Rede ist.

41 Unter diesen Umständen kann diesen Auslegungen, für die sich im Wortlaut dieser Bestimmung keine Grundlage findet und deren relative Komplexität im Übrigen die einheitliche Anwendung von Artikel 20 Absatz 1 des Durchführungsübereinkommens beeinträchtigen und damit der Rechtssicherheit des Einzelnen schaden könnte, nicht gefolgt werden.

42 In Bezug auf die von der Kommission angeführte Gefahr der Umgehung der auf längerfristige Aufenthalte anwendbaren Regeln ist festzustellen, dass Artikel 20 Absatz 1 des Durchführungsübereinkommens es nach seinem gegenwärtigen Wortlaut einem sichtvermerksfreien Staatsangehörigen eines Drittstaats zwar erlaubt, zwei nicht unmittelbar aufeinander folgende Aufenthalte zu kumulieren und sich dadurch nahezu sechs Monate im Schengen‑Raum aufzuhalten, dass es aber Sache des Gemeinschaftsgesetzgebers ist, diese Bestimmung gegebenenfalls zu ändern, wenn er der Auffassung ist, dass eine solche Kumulierung zu einem Verstoß gegen die für Aufenthalte von mehr als drei Monaten geltenden Regeln führen kann.

43 Folglich ist auf die Vorlagefrage zu antworten, dass Artikel 20 Absatz 1 des Durchführungsübereinkommens dahin auszulegen ist, dass der Begriffe „erste Einreise“ im Sinne dieser Bestimmung außer der zeitlich ersten Einreise in den Schengen-Raum auch die erste Einreise dorthin nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten ab dieser zeitlich ersten Einreise sowie jede weitere erste Einreise umfasst, die nach Ablauf jeder neuen Frist von sechs Monaten ab einem vorangegangenen Datum der ersten Einreise erfolgt.
Nach der ersten "ersten Einreise" müssen also mindestens 6 Monate vergehen, damit eine weitere Einreise wieder eine "erste Einreise" sein kann.

Aber wie schon gesagt: DAS ist beim Schengenvisum. Bei den Russen muss das nicht so sein!!!

Re: Erklärung der 90/180 Tage Regel bei Geschäftsvisa

Verfasst: 04 Mai 2010, 14:20
von heliosphere
Schon einmal vielen Dank für Eure Antworten.

Nur um das klarzustellen, ich möchte gar nichts "tricksen" aber abhängig von der Regelauslegung muss ich meine nächsten Besuchszeiten entsprechend anpassen.

Es scheint ja einiges für die 2-Blöcke Regelung zu sprechen (was die Sache auch deutlich einfacher gestaltet). Ich werde auf jeden Fall noch versuchen, "offizielle" Aussagen zu bekommen. Sollte mir dies gelingen werde ich natürlich berichten ;-)

Beste Grüße
Lorenz

Re: Erklärung der 90/180 Tage Regel bei Geschäftsvisa

Verfasst: 04 Mai 2010, 20:09
von E.P.H.
Zejtnot hat geschrieben: Ich würde mal beim FMS anfragen - dort antwortet man neuerdings auf die Kontaktformulare (zumindestens in Novosibirsk). Wenn Du etwas herausfindest, bitte hier posten!
Asche auf mein Haupt - hab ich immer noch nicht gemacht.
In der Zwischenzeit habe ich von einem Mitarbeiter der AHK in Moskau die Auslegung mit den 2 Blöcken bestätigt bekommen (ohne ihm die Version aufzudrängen, er hat es selbst so interpretiert). Ist aber natürlich noch keine Garantie, gebe ich zu.

In der Regierungs-Verordnung N 335от 9 июня 2003 г. "ОБ УТВЕРЖДЕНИИ ПОЛОЖЕНИЯ ОБ УСТАНОВЛЕНИИ ФОРМЫ ВИЗЫ, ПОРЯДКА И УСЛОВИЙ ЕЕ ОФОРМЛЕНИЯ И ВЫДАЧИ, ПРОДЛЕНИЯ СРОКА
ЕЕ ДЕЙСТВИЯ, ВОССТАНОВЛЕНИЯ ЕЕ В СЛУЧАЕ УТРАТЫ,А ТАКЖЕ ПОРЯДКА АННУЛИРОВАНИЯ ВИЗЫ" steht

17. Уполномоченный государственный орган выдает однократные, двукратные и многократные визы.

Однократная виза дает иностранному гражданину право на въезд в Российскую Федерацию 1 раз, двукратная виза - право на двукратный въезд в Российскую Федерацию и многократная виза - право на неоднократный (более 2 раз) въезд в Российскую Федерацию.

Суммарный срок пребывания иностранного гражданина в Российской Федерации по многократной визе устанавливается при оформлении визы уполномоченным государственным органом, но не более чем 90 дней в течение каждого периода в 180 дней, за исключением случаев, предусмотренных настоящим Положением.


Wenn also jemand ein Jahresvisum hat, so gibt es ab Gültigkeitsbeginn des Visums zwei 180-Tage-Zeiträume, also 2 Blöcke im Jahr.

Aber genug "Kristallgekugelt", es hilft wahrscheinlich echt nur die Anfrage in Novo.

Grüße, E.P.H.

Re: Erklärung der 90/180 Tage Regel bei Geschäftsvisa

Verfasst: 05 Mai 2010, 19:39
von bella_b33
so von meiner Interpretation der Regelung würd ich auch sagen 90 Tage pro 180....steht doch auch genauso drauf ;)

Re: Erklärung der 90/180 Tage Regel bei Geschäftsvisa

Verfasst: 05 Mai 2010, 20:18
von Dietrich
в течение каждого периода
ist ganz klar Auslegungssache. Das kann man wohl auch mit "jedem beliebigen" auslegen, also so mit einer 180-Tage-Schablone die man beliebig über die gesamte Zeit schieben kann und IMMER müssen es weniger als 90 Tage sein. Wobei sowas schwer zu kontrollieren sein dürfte.

Re: Erklärung der 90/180 Tage Regel bei Geschäftsvisa

Verfasst: 06 Mai 2010, 03:04
von GastroService
mir haben sie einmal die 90 Tage nachgerechet, ich hatte noch 3 Tage gut :D . Ich habe vorher :idea: auch schwer gerechnet!!!