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Einladung,

Verfasst: 05 Mai 2010, 11:23
von raim792
Hallo,
Meine Freundin hat von einer Bekannte hier in Deutschland eine Einladung gekriegt.
Hab nun mehre Fragen. Muss Sie sich bei Ihrer Bekannten aufhalten oder kann Sie zu mir kommen?
Wie lange ist eine Einladung gültig? Visum hat Sie noch nicht beantragt, hat nur die Einladung jetzt gekriegt.
Wir wollten dann nach Dänemark fahren zwecks Heirat. Geht das ohne Problem?
Ich war schon jetzt bei Ihr gewesen. Und war gut. Was müsste man beachten? Hab auch schon mit Ihrer Bekannten gesprochen,
ich hole Sie von Flughafen ab. Ihre Bekannte hätte nichts dagegen wen Sie bei mir ist. Aber es gibt doch bestimmt einiges zu beachten?
Oder kann Sie vielleicht auch ein Heiratsvisum für Hier in Deutschland beantragen? Wie geschrieben Einladung hat Sie nun.

Re: Einladung,

Verfasst: 05 Mai 2010, 11:48
von wolk0815
Hallo raim792,
wenn du von ´Einladung´ redest - meinst du dann die Verpflichtungserklärung (VE)?
Wenn ja: mit einer VE kann man innerhalb von 6 Monaten ein Visum beantragen (die Beantragung ist hier wichtig, nicht der Einreisezeitpunkt). Aber ich würde da auch nicht zu lange warten. Allgemein macht man einen VE ja auch nicht soooo weit im Vorfeld.
Ich hoffe ihr habt euch vorher Gedanken gemacht, was ihr eigentlich machen wollt .. und wann.
Zugegeben: den Eindruck habe ich nicht, sonst käme nicht zu diesem Zeitpunkt - nämlich nachdem man schon mal prophylaktisch eine Einladung für einen Besuch bei einer anderen Person ausstellen lassen hat - die Frage nach einem Verfahren für einen Heirat.
Zum Thema Heirat in Dänemark bzw Deutschland: nutze hier bitte die Suchfunktion und die FAQs (ganz oben bei den Themen hier im Unterforum Deutsch-Russische Partnerschaften/Ehen. Dazu wurde tonnenweise geschrieben. Das Suchwort Dänemark ist ja ziemlich spezifisch.

Re: Einladung,

Verfasst: 05 Mai 2010, 12:14
von raim792
Verpflichtungserklärung. Die meinte ich. Hat Sie von Ihrer Bekannten. Das über die Bekannte jetzt läuft hat andere Gründe.
Ich hab meine Kündigung erhalten. Und jeder weiß das das noch schwieriger wird wen man sein Job verliert.

Re: Einladung,

Verfasst: 05 Mai 2010, 12:33
von 7punkt
Mal off-topic: habt Ihr denn Euch schon überlegt, was passieren kann, wenn Deine Frau nach der Eheschließung in DK nach RU zurückkommt und beim DE Konsulat das Familienzusammenführungsvisum beantrag. Es wird ganz bestimmt gefragt, wie sie geheiratet hat, wieso DK, und WARUM mit dem Besuchervisum, welches man anhand der privaten VE der Bekannten mit dem Zweck der Reise "Besuch" gekriegt hat? Ich glaube nicht, dass Eure Bekannte dann nochmals jemandem eine VE machen kann ;) Im Prinzip geht es dann um eine Lüge mit Absicht, was beim DE Konsulat sehr ernste Konsequenzen haben kann....Für alle Beteligten...

Ach übrigens, wenn Du keinen Job hast, kann Deine Frau keine Aufenthaltserlaubnis in DE kriegen, wenn ich mich jetzt nicht täusche..

7punkt

Re: Einladung,

Verfasst: 05 Mai 2010, 12:43
von Sibirier
7punkt hat geschrieben:Ach übrigens, wenn Du keinen Job hast, kann Deine Frau keine Aufenthaltserlaubnis in DE kriegen, wenn ich mich jetzt nicht täusche..7punkt
Sie kann, da Arbeitslosengeld nicht als Hartz IV zählt. Aber auch bei Hartz IV könnte man FZF machen, nur es wird evtl. langwieriger.... Aber es kommt immer auf die ABH an......

Eine Frage ist überhaupt, spricht Sie deutsch, denn sie muss eh den Sprachtest vorweisen.....

Re: Einladung,

Verfasst: 05 Mai 2010, 12:46
von 7punkt
Sibirier hat geschrieben:
7punkt hat geschrieben:Ach übrigens, wenn Du keinen Job hast, kann Deine Frau keine Aufenthaltserlaubnis in DE kriegen, wenn ich mich jetzt nicht täusche.
Sie kann, da Arbeitslosengeld nicht als Hartz IV zählt. Aber auch bei Hartz IV könnte man FZF machen, nur es wird evtl. langwieriger.... Aber es kommt immer auf die ABH an...........
Achsoo, das wusste ich nicht so genau. Sorry für Desinformation.

7punkt

Re: Einladung,

Verfasst: 05 Mai 2010, 13:26
von Marco
Sibirier hat geschrieben: Aber auch bei Hartz IV könnte man FZF machen, nur es wird evtl. langwieriger.... Aber es kommt immer auf die ABH an......
Und auf die deutsche Staatsbürgerschaft.

Re: Einladung,

Verfasst: 05 Mai 2010, 13:45
von raim792
Ja Sie spricht Perfekt Deutsch. Bestimmt besser als viele Deutsche selber. Auch schreiben aber das geht so.
Also Ratet Ihr nicht Heiraten? Nur das wir uns treffen und sehen wieder.
Verpflichtungserklärung von der Bekannten nicht ausnutzen.

Re: Einladung,

Verfasst: 05 Mai 2010, 14:28
von Sibirier
Also, läßt Du Dich von anderen "betraschen", ob geheiratet werden soll oder nicht?

Wir wissen doch gar nicht "schnell" Ihr zusammenkommen wollt....

Re: Einladung,

Verfasst: 05 Mai 2010, 14:50
von 7punkt
raim792 hat geschrieben:...Also Ratet Ihr nicht Heiraten?..
Ob Du heiratest oder nicht, ist doch Deine Entscheidung. Da helfen Dir unbekannte Forumler aber kaum ;)
Ich würde aber in RU heiraten (ich gehe mal davon aus, dass es um eine russische Staatsangehörige geht mit Wohnsitz auch in Russland). Ist der einfachste, kürzeste und legale Weg m.E.
Deine Zukünftige geht zum Standesamt in RU, fragt nach Unterlagen, die man von Dir gefordert werden.
Du sammelst die Papiere, besorsgt Dir ein RU Touristenvisum. Kommst nach RU, heiratest, reist ab.
Die Frau beantragt FZF und kommt zu Dir nach DE. Einfach und schmerzlos.
Alle Infos gibt es auf der Seite der DE Botschaft in Moskau.

7punk