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Visum zur Eheschließung: Müssen Pässe auch übersetzt werden?
Verfasst: 06 Mai 2010, 20:34
von cdev
Hallo zusammen,
Auf dem Merkblatt zur "Beantragung eines Visums zur Eheschließung" (
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf ) steht unter anderem folgendes geschrieben:
Beantragung eines Visums bei beabsichtigter Eheschließung :
· Auslandspass und zwei Kopien der Seite mit den persönlichen Daten
· Inlandspass und Kopien der Seiten mit den persönlichen Daten, der Seite mit der
Anmeldung am Wohnsitz und der Seiten mit den Eintragungen über die ausgestellten
Auslandspässe
Frage hierzu: Müssen die Pässe der russischen Braut auch in die deutsche Sprache übersetzt werden?
Danke für eure Antwort.
Viele Grüße,
cdev
Re: Visum zur Eheschließung: Müssen Pässe auch übersetzt wer
Verfasst: 06 Mai 2010, 21:47
von Sibirier
So wie ich es aus dem Merkblatt "erlese", muss wohl der Inlandspass übersetzt werden, der Reisepass (weil schon 2-sprachig) wohl eher nicht....
Re: Visum zur Eheschließung: Müssen Pässe auch übersetzt wer
Verfasst: 07 Mai 2010, 12:50
von cdev
@Sibirier
Danke für Deine Meinung.
@Alle
Kann jemand aus Erfahrung eine etwas verbindlichere Information geben?
Re: Visum zur Eheschließung: Müssen Pässe auch übersetzt wer
Verfasst: 07 Mai 2010, 13:10
von Dietrich
Ich kann mich nicht erinnern, dass wir eine Übersetzung des Inlandpasses gemacht hätten.....
Die Botschaft braucht i.A. keine Übersetzungen der russischen Dokumente. Und was die ABH in D mit dem Inlandspass will? Also kann der Inlandspass ja nur dazu dienen, die Angaben zum Wohnort (wenn gleich Registrierung) und zum ausgestellten Auslandspass zu machen. Und DAS sollte die Botschaft auch ohne Übersetzung hinkriegen.
Re: Visum zur Eheschließung: Müssen Pässe auch übersetzt wer
Verfasst: 07 Mai 2010, 13:35
von Zejtnot
Für normale Visa braucht man keine Übersetzung des Inlandspasses. Dieser dient eigentlich nur der Überprüfung der Registrierung.
cdev hat geschrieben:Kann jemand aus Erfahrung eine etwas verbindlichere Information geben?
Für eine verbindliche Information schicke eine Mail an die Visa-Stelle.
Re: Visum zur Eheschließung: Müssen Pässe auch übersetzt wer
Verfasst: 07 Mai 2010, 14:16
von flyaway
Ich kann mich erinnern:
"Russischer Inlandspass in vollständiger (beglaubigter) Kopie (auch der leeren Seiten) mit einer Übersetzung aller darin enthaltenen Eintragungen in die deutsche Sprache."
Re: Visum zur Eheschließung: Müssen Pässe auch übersetzt wer
Verfasst: 07 Mai 2010, 20:19
von lausi
Meine Frau hatte nur die Kopien eingereicht, ohne Übersetzung (Botschaft Moskau).
Die Original-Pässe hatte sie ja mit, die wurden geprüft und zurückgegeben.
Als dann Bearbeitung des Visumantrags fertig war, wurde sie angeschrieben. Wir sind dann nach Moskau gefahren und sie hat den Auslandspass zum Einkleben des Visums abgegeben. Am nächsten Tag konnte sie ihn abholen und wir nach Deutschland durchstarten

Re: Visum zur Eheschließung: Müssen Pässe auch übersetzt wer
Verfasst: 12 Mai 2010, 17:51
von cdev
Antwort der Visastelle der Deutschen Botschaft in Moskau auf meine
Frage:
"Ist es erforderlich, im Zuge der Beantragung den russischen Inlands- bzw. Auslandspass ebenfalls in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen oder genügen neben der Vorlage der Originalpässe jeweils zwei beigefügte Kopien?"
Antwort:
"Pässe brauchen nicht übersetzt zu werden. Mit freundlichen Grüßen, Ihre Visastelle".
Ich möchte nicht wissen, wieviele Tausend Pässe bereits ohne Notwendigkeit übersetzt wurden... Den Inlandspass haben wir auch schon übersetzen lassen.