Befreiung Ehefähigkeitszeugniss: Verbleib Geburtsurkunde?
Verfasst: 07 Mai 2010, 12:48
Hallo zusammen,
das deutsche Standesamt fordert vom heiratswilligen Paar ein sog. Ehefähigkeitszeugnis. In Russland gibt es dieses Ehefähigkeitszeugniss nicht. Das ist soweit bekannt. Konsequenz ist ein "Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses", dessen Voraussetzungen (für den Zuständigkeitsbereich des OLG Stuttgart) hier abzurufen sind: http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/ ... ssland.pdf.
Es wird also u.a. eine Geburtsurkunde im Original mit Apostille benötigt. Wie ich schon so gehört und gelesen habe, bedeutet das für nicht Wenige eine lange und beschwerliche Reise zum Geburtsort in Russland. Hält man das Dokument schließlich in Händen, muß es nach der Apostillierung zusammen mit dem Antrag an das OLG gesendet werden- das geschieht durch das jeweilige Wohnsitzstandesamt des deutschen Partners.
Mein russisches Herzblatt war nun einigermaßen erschrocken, als keine Stelle Anstalten machte, ihr dieses Dokument nach Durchlauf des Antrages wieder zurückzugeben. Denn in Russland ist dieses Dokument sehr wichtig und für alle möglichen Prozeduren notwendig. Zwischenzeitlich ist die originale Geburtsurkunde wieder vom OLG zum Wohnsitzstandesamt zurückgesendet worden. Dort kann mir aber niemand im Moment sagen, ob meine russische Partnerin das Dokument wieder zurückbekommen kann (da sich die Sachbearbeiterin im mehrwöchigen Urlaub befindet).
Weiß jemand von euch mehr?
das deutsche Standesamt fordert vom heiratswilligen Paar ein sog. Ehefähigkeitszeugnis. In Russland gibt es dieses Ehefähigkeitszeugniss nicht. Das ist soweit bekannt. Konsequenz ist ein "Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses", dessen Voraussetzungen (für den Zuständigkeitsbereich des OLG Stuttgart) hier abzurufen sind: http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/ ... ssland.pdf.
Es wird also u.a. eine Geburtsurkunde im Original mit Apostille benötigt. Wie ich schon so gehört und gelesen habe, bedeutet das für nicht Wenige eine lange und beschwerliche Reise zum Geburtsort in Russland. Hält man das Dokument schließlich in Händen, muß es nach der Apostillierung zusammen mit dem Antrag an das OLG gesendet werden- das geschieht durch das jeweilige Wohnsitzstandesamt des deutschen Partners.
Mein russisches Herzblatt war nun einigermaßen erschrocken, als keine Stelle Anstalten machte, ihr dieses Dokument nach Durchlauf des Antrages wieder zurückzugeben. Denn in Russland ist dieses Dokument sehr wichtig und für alle möglichen Prozeduren notwendig. Zwischenzeitlich ist die originale Geburtsurkunde wieder vom OLG zum Wohnsitzstandesamt zurückgesendet worden. Dort kann mir aber niemand im Moment sagen, ob meine russische Partnerin das Dokument wieder zurückbekommen kann (da sich die Sachbearbeiterin im mehrwöchigen Urlaub befindet).
Weiß jemand von euch mehr?